tipps gegen tricks | MDR FERNSEHEN | 04.09.2009 | 17:35 Uhr
Bis zum letzten Schluck: Komasaufen und Co.
von Ilona Ellrich
Auch wenn die mediale Aufmerksamkeit etwas nachgelassen hat: Komasaufen ist immer noch ein riesiges Problem. Kriminalbeamtin Ilona Ellrich kennt die Zahlen und Fakten dazu. Außerdem macht sie noch einmal deutlich, welche Konsequenzen Alkoholomissbrauch haben kann.
Sie verabreden sich, treffen sich und wollen nur eines: Saufen bis zum Umfallen. Das Phänomen ist unter Jugendlichen weit verbreitet. Gab es früher in der Disko mal ein paar Bier oder einen Cocktail, werden heute ganze Flaschen mit Hochprozentigem geleert. Die Folge: Aggressivität, Schlägereien und Kinder, die sich fast zu Tode saufen.
Es sind erschreckende Zahlen, die eindeutig einen Trend zu Flatrate-Trinken und Trinken in der Öffentlichkeit zeigen:
- Jeder fünfte Jugendliche betrinkt sich mindestens einmal im Monat mit mindestens fünf oder mehr Gläsern Alkohol.
- Rund 23.000 Kinder und Jugendlichen zwischen zehn und 20 Jahren wurden im Jahr 2007 stationär im Krankenhaus auf Grund einer Alkoholvergiftung behandelt.
- Die Zahl der Alkoholvergiftungen steigt jährlich an.
- Zwischen 2000 und 2007 gab es eine Zunahme der Alkoholvergiftungen um 143 Prozent!
Verbunden mit dem Alkoholgenuss kommt es auch immer wieder zu Gewaltstraftaten und zur Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss.
Zum Fahren unter Alkohol hier noch einige Hinweise:
- Ab 0,5 Promille müssen Autofahrer in Deutschland mit Strafen rechnen.
- Sie machen sich allerdings auch schon mit 0,3 strafbar, wenn sie etwa in Schlangenlinien fahren oder andere alkoholbedingte „Ausfall-Erscheinungen“ zeigen.
- Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig und begeht auf jeden Fall eine Straftat – dann wird die Fahrerlaubnis sofort entzogen.
- Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann auch da seine Fahrerlaubnis verlieren.
- Absolutes Alkoholverbot am Steuer gilt für Fahrer-/innen bis zum 21. Lebensjahr und für alle Fahranfänger-/innen während der Führerschein-Probezeit.
Wer trotzdem alkoholisiert Auto fährt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen:
- Bußgeld-/Strafverfahren und bis zu fünf Jahren Führerscheinsperre
- Bußgeld oder Geld-/Freiheitsstrafe
- Eintrag im Verkehrszentralregister Flensburg
- Längere Wartezeit bis zur Wiedererlangung des Führerscheins
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
- Drogenscreening, evtl. sogar Drogentherapie
- bei einem Unfall: Schadensersatzforderungen fürs fremde Fahrzeug
- Erlöschen des Versicherungsschutzes bei einem Verkehrsunfall
Zuletzt aktualisiert: 04. September 2009, 11:30 Uhr
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