Bundestag : Organspende neu geregelt
Künftig werden alle Bundesbürger regelmäßig nach ihrer Bereitschaft zur Organspende befragt. Das hat der Bundestag nach jahrelangen Diskussionen über eine Reform des Organspendegesetzes mit breiter Mehrheit beschlossen. Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. November in Kraft und sieht eine Aufklärung über zwei Hauptwege vor: Zum einen werden alle Versicherten noch in diesem Jahr Post von ihrer Krankenkasse erhalten. Darin wird über Organspende aufgeklärt und zu einer Organspendeerklärung aufgerufen. Weitere Schreiben sollen 2014 und 2017 folgen, danach alle fünf Jahre.
Zum anderen soll mit der Ausgabe amtlicher Ausweise über Organspenden informiert werden. Angesichts des dramatischen Mangels an Organspendern sollen alle potenziellen Spender vor eine konkrete Entscheidung gestellt werden. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, die Briefe zu beantworten. Diese sogenannte Entscheidungslösung wird im Transplantationsgesetz festgehalten. In Deutschland hoffen rund 12.000 Menschen auf eine Organspende - und täglich sterben drei von ihnen.
Beschlossen wurden auch Änderungen beim Ablauf der Organspende. Danach müssen die Krankenhäuser Transplantationsbeauftragte haben, die alle Abläufe um eine Transplantation koordinieren. Ziel ist es, mögliche Organspender besser zu identifizieren. Außerdem sollen Lebendspender unter anderem für Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung und Rehabilitation die Versicherung des Organempfängers beanspruchen können. Auch die Fortzahlung von Entgeld und Krankengeld wurde geregelt.
Grüne und Linke haben Datenschutzbedenken
Grüne und Linke hatten zuvor einige der geplanten Änderungen am Transplantationsgesetz kritisiert. Sie sprachen sich für mehr Transparenz und Kontrolle bei der Organspendeorganisation aus, die von der Deutschen Stiftung Organtransplantation koordiniert wird. Außerdem wollen sie aus Gründen des Datenschutzes darauf verzichten, die Organspendebereitschaft künftig auch auf der elektronischen Gesundheitskarte festzuhalten. Diese Stiftung war in den vergangenen Monaten wegen Unregelmäßigkeiten und Selbstherrlichkeit in die Berichterstattung geraten.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hält diese Sorgen aber für unbegründet. Auch mit dem Gesetz bleibe der Organspender "Herr seiner Daten". Zwar würden die Krankenkassen eine Spendenbereitschaft auf der Gesundheitskarte ihrer Versicherten verzeichnen. Einsicht auf die hochsensiblen Gesundheitsdaten erhielten sie dadurch jedoch nicht. Auch nicht anonymisierte Daten zu Forschungszwecken würden nur mit Zustimmung der Patienten weitergegeben. Zugleich kündigte Bahr für die kommende Woche den Startschuss für eine deutschlandweite Kampagne zum Thema Organspende an.
Deutsche Transplantationsgesellschaft begrüßt Lösung
Die Deutsche Transplantationsgesellschaft hat die Entscheidungslösung bei der Organspende begrüßt. Präsident Wolf Otto Bechstein sagte bei MDR INFO, dies sei ein bedeutsamer Schritt sowohl aus der Sicht der Deutschen Transplantationsgesellschaft, aber auch aus der Sicht der 12.000 Patienten, die auf der Warteliste für eine Organtransplantation stünden. Bechstein bezeichnete die bisherige Situation als "ein wenig paradox". Einerseits sage die überwiegende Mehrheit in Umfragen, im Falle einer lebensbedrohlichen Krankheit wären sie bereit, sich ein Organ einpflanzen zu lassen, andererseits seien vergleichsweise wenige bereit, die Entscheidung für eine Organspende schriftlich zu dokumentieren
Er gehe aber davon aus, dass mit der neuen Regelung nun mehr Menschen ihre Entscheidung für eine Organspende festschrieben. Bechstein räumte ein, dass in Ländern mit einer Widerspruchslösung - bei der grundsätzlich von einer Bereitschaft zur Organspende ausgegangen wird - die Spenderraten generell höher sind. In der Debatte der vergangenen Wochen und Monate sei aber deutlich geworden, dass solch weitergehende Lösungen keine breite Zustimmung in Deutschland hätten. Deshalb halte er die Entscheidungslösung für den richtigen Weg.
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