Straßburg : Anwalt verklagt Deutschland wegen Hundesteuer
Ein Rechtsanwalt aus Lüneburg hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen die deutsche Hundesteuer eingereicht. Das Gericht in Straßburg bestätigte am Montag den Eingang der Klageschrift.
Klage mit 81.000 Unterschriften untermauert
Der niedersächsische Rechtsanwalt Elmar Vitt verschickte am Mittag zugleich eine CD mit 81.000 Unterschriften nach Straßburg. Diese waren von der Initiative "Stoppt die Hundesteuer" gesammelt worden, die auch vom Deutschen Tierschutzbund unterstützt wird. Vitt sagte, die deutsche Hundesteuer sei als eine Steuer für Tierliebe unethisch. Zudem sei sie willkürlich und verstoße gegen das Diskriminierungsverbot. Der Anwalt wandte sich an das europäische Gericht, nachdem er zuvor in Lüneburg vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht gescheitert war.
Hundesteuer nur in einigen EU-Ländern - Kleinstädter zahlen weniger
Die Hundesteuer wird nicht in allen EU-Ländern erhoben. Außer in Deutschland gibt es sie noch in Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Luxemburg, Irland, der Slowakei und Tschechien. In Deutschland gibt es die Steuer seit Beginn des 19. Jahrhunderts. Den Anfang machte Offenbach im Jahr 1807. Drei Jahre später führte Preußen die Abgabe als Luxussteuer auf Hunde ein, die keine Nutztiere sind. Heute gehört die Hundesteuer zu den kommunalen Steuern. Je nach Stadt müssen Hundebesitzer unterschiedlich tief in die Tasche greifen. Die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover verlangt von Hundehaltern 132 Euro für den ersten Hund. In Erfurt sind es 108 Euro, in Leipzig und Magdeburg jeweils 96 Euro, in Halle 90 Euro. In Weimar sind dagegen nur 60 Euro fällig. In kleineren Orten reichen mitunter zehn bis 15 Euro aus. Für den Zweithund wird in der Regel der doppelte Preis erhoben. Kampfhunde kosten noch einmal deutlich mehr. Halle verlangt zum Beispiel 720 Euro für jeden sogenannten gefährlichen Hund. Die Halter von Blinden- und Diensthunden müssen nichts bezahlen.
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