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Schwerpunkt | MDR FIGARO | 02.04.2007

Adel verpflichtet - wozu eigentlich?

Als Raffkes werden die Erben des sächsischen Königshauses Wettin dieser Tage häufiger tituliert, fordern sie doch erneut Schätze aus den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden als ihr Eigentum zurück. Die Anwälte verweisen kühl auf ihre Nachforschungen. FIGARO erhellt den Streit. Landeskorrespondentin Birgit Fritz gibt Auskunft im Gespräch mit Alexander Mayer.

Sie begründeten Sachsens Glanz und Gloria, regierten über acht Jahrhunderte ein Land reich auch Dank seiner Silbervorkommen – die Wettiner. Vor allem unter August dem Starken (1670-1733), der nach eigenem Bekunden schwer an der "maladie de porcelaine", der "Porzellan-Krankheit", litt, sammelten sie im Laufe der Zeit einen riesigen Kunstschatz an. 1918 dankte Sachsens letzter König, Friedrich August III. - "Macht doch Eiern Dreck alleene" - ab. Sein Urenkel, Prinz Rüdiger von Sachsen, kehrte dieser Tage öffentlichkeitswirksam zurück - mit der Neuigkeit, dass den Erben des sächsischen Königshauses neben den 1.600 gerade im Herbst zurückgeforderten Porzellan-Objekten nun auch noch 139 Bilder fehlen.

1924 erstmals enteignet und abgefunden

"Wie kann das sein?", fragt sich da der Museumsfreund. Ein wenig Hintergrund muss zur Klärung dieser Frage sein: Im Zuge der Fürstenenteignung wurden 1924 große Teile des Wettiner Besitzes verstaatlicht, als Fürstenabfindung erhielt die Familie eine nicht unbeträchtliche Hinterlassenschaft an Mobilien, das waren vor allem Kunstwerke, u n d Immobilien, dazu gehörte Schloss Moritzburg, gewährt. Erst mit der Bodenreform und der kompletten Enteignung nach 1945 wurde sie diese Besitztümer endgültig los. Und um die geht es Prinz Rüdiger von Sachsen zufolge im aktuellen Streit. Gibt es doch nach dem Ausgleichslastengesetz von 1994 ein Rückgaberecht auf bewegliche Güter, wenn sie nach dem Zweiten Weltkrieg enteignet wurden.

"Wie wird hier umgegangen mit Alteigentümern? Ich denke, das nimmt erst Brisanz an, wenn noch weitere Familien auftauchen - ich habe Informationen, dass auch jüdisches Eigentum dabei ist - die wissen wollen, habt ihr Dinge von uns im Keller? Und wie können wir die sehen, wenn wir nicht nachschauen dürfen in den Inventarlisten und Schlossbergungslisten?"

Prinz Rüdiger von Sachsen
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Der Vergleich mit dem Haus Wettin - die gute sächsische Lösung?

Dieses Recht auf Rückgabe bzw. auf Entschädigung, wenn die Kunstgegenstände in den Museen verbleiben sollten, wurde von den Wettinern auch durchaus genutzt. Grundlage dafür war ein Vergleich mit dem Freistaat, der 1999 nach schwierigen, mehrjährigen Verhandlungen zustande kam. Von 18.000 Kunstwerken gingen danach 6.000 an das Haus Wettin zurück, für 12.000 in den Museen ausgestellte Objekte etwa Augusts Thronsessel erhielt die Familie 23,6 Millionen Mark - in bar bzw. in Immobilien.

Das wurde als gute sächsische Lösung gefeiert. Eine endgültige war es nicht. Denn eine Öffnungsklausel -eine Bedingung der Wettiner - schloss neuerliche Nachforderungen nicht aus, wenn Kunstgegenstände bekannt werden sollten, für deren Existenz es damals noch keine Hinweise gab. Und tatsächlich erbrachten die Nachforschungen im Auftrag der Wettiner wohl solche Funde, so dass neue Nachforderungen folgen, was bei Kritikern allerdings die Frage nach Ursprung und Legitimität solch königlichen Privatbesitzes aufwirft.

"Ich finde es ganz schändlich. Diese Kunstgegenstände sind ja kein Privatbesitz gewesen, sondern gehörten dem Königshaus, der Dynastie und dienten zur Repräsentation des Landes. Dass die Wettiner sich nun herausnehmen, sie zu vermarkten. Das finde ich nicht angemessen ihrem Stand."

Heinrich Magirius, Landeskonservator a.D., zu den Rückgabe-Ansprüchen der Wettiner
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Rückforderung: 1.600 Porzellane und noch 139 Bilder

Erst im Oktober 2006 verlangten die Erben des sächsischen Königshauses noch vor Jahresfrist zehn Porzellane zurück. Sechs davon gingen tatsächlich an die Wettiner, fünf wurden sogleich bei Christie's in London mit einem Millionengewinn versteigert, gleichwohl weniger als erhofft. Ein Porzellan wurde den Staatlichen Kunstssammlungen geschenkt. Damit war die Sache nicht erledigt. Denn alsbald wurde eine Liste mit nun gleich 1.600 Porzellan-Objekten öffentlich gemacht. Deren Prüfung dauert an. Anfang des Jahres musste dafür sogar die Porzellansammlung geschlossen werden.

Nun kommt auf die Provenienzforscher noch mehr Arbeit zu, denn Ende März erhoben die Wettiner die Forderung nach 139 Bildern vornehmlich aus der Gemäldegalerie Alte Meister. Dazu gehören Werke von Hofmalern des 18. Jahrhunderts wie Silvestre oder Thiele. Wettiner-Anwalt Gerhard Brand verweist auf seine Recherchen im Sächsischen Hauptstaatsarchiv, sei doch die Einsicht in Bestands- und Inventarlisten der Museen mehrfach abgelehnt worden. Der Chef der Staatlichen Kunstsammlungen, Martin Roth, findet, aus gutem Grund und verweist darüber hinaus auf die Probleme: Alte Inventarlisten genügten nicht den heutigen juristischen und kunsthistorischen Ansprüchen. Vieles sei nur summarisch aufgeführt. Zu Schlossbergungen kam es am Ende eines Krieges, die russische Trophäenkommission war im Lande ...

"Wenn jemand berechtigte Forderungen hat, ist er jederzeit herzlich bei uns willkommen, aber wir können nicht ein Archiv, eine Registratur zum offiziellen Gut für jeden machen. Wir haben genügend Leute, die darauf warten, nicht zuletzt aus dem Kunsthandel. Auf der anderen Seite haben wir auch nichts zu verstecken. Es geht nur darum klarzumachen, dass es nicht so einfach ist, wie man sich das gerne vorstellt: Objekt, Karteikarte, Sachverhalt geklärt."

Martin Roth, Direktor der Staatlichen Kunstssammlungen Dresden
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Gibt es eine abschließende Lösung?

Sachsens Kunststaatssekretär Knut Nevermann spricht von "Schrotschüssen", mit denen das sächsische Herrscherhauses zum Erfolg kommen wolle. Sein Ministerium verweist zudem auf die Anfang Januar geschlossene Vereinbarung, zuerst die Rückforderungen hinsichtlich des Porzellans bis Jahresende nachzuprüfen. Allein für diese Provenienzforschung würden 300.000 Euro veranschlagt, an denen die Wettiner sich eventuell beteiligen sollen. Sachsen strebt Nevermann zufolge eine Abschlussvereinbarung an - möglicherweise ähnlich der in Thüringen. So sei beispielsweise vorstellbar, dass ein Vertreter des Hauses Wettin eine Stimme im Verwaltungsgremium der Staatlichen Kunstsammlungen bekomme. Zunächst müsse aber ermittelt werden, welchen Umfang die Restitution annimmt.

"Eine Abschlussvereinbarung muss das Ziel sein: Die kann man natürlich erst treffen, wenn man weiß, um wieviel könnte es denn gehen?"

Knut Nevermann, Kunst-Staatssekretär
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Zuletzt aktualisiert: 19. April 2007, 11:34 Uhr

 

Rückgaben

Das Haus Wettin wirft dem Freistaat vor, in den vergangenen acht Jahren nicht genug in Sachen Provenienzforschung unternommen zu haben und so eine "kalte Enteignung" zu betreiben.

Gleichwohl wurden seit 1990 für 1.200 der 2.000 Bilder aus Schlossbergungslisten die Eigentümer ermittelt und die Kunstwerke auch zurückgegeben. Den ungeklärten Restbestand bestreiten die Staatlichen Kunstssammlungen nicht.

Birgit Fritz, MDR FIGARO

 
 
 
 
 
 
 

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