Gartenrecht : Verbotene Urlaubsmitbringsel
(Sendung vom 14.02.2012)
Viele nutzen den Winter und gehen auf Reisen, um in südlichen Ländern Sonne zu tanken und die Natur zu genießen. In vielen Gegenden blühen gerade dann, wenn bei uns Winter ist, viele Pflanzen. Da ist die Versuchung groß, Samen, Wurzeln, Früchte oder andere Pflanzenteile einzupacken und in den eigenen Garten zu pflanzen. Doch Vorsicht! Viele Pflanzen dürfen nicht mitgenommen werden! Gleiches gilt auch für Leder oder Felle von artgeschützten Tieren.
Für Auslandsurlauber gelten genaue Regeln, welche Pflanzen mit nach Hause gebracht werden dürfen und welche nicht. Grund dafür ist der Artenschutz und die damit verbundene Sorge, Krankheiten und Schädlinge ins heimische Ökosystem einzuschleppen. Auch die Einfuhr von Tierprodukten wie Fellen, Taschen aus seltenem Leder oder auch Korallen ist verboten.
Um die biologische Vielfalt zu schützen, wurde in den 1970er-Jahren das Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterzeichnet. Das internationale Abkommen gilt inzwischen für 175 Staaten. Die Listen umfassen circa 5.000 Tier- und 28.000 Pflanzenarten und werden ständig aktualisiert. In Deutschland überwacht der Zoll in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz die Einhaltung der festgelegten Schutzbedingungen. Das Abkommen schützt aber nicht nur die jeweilige Pflanzen- oder Tierart, sondern regelt zudem auch den Handel mit Erzeugnissen aus den betroffenen Arten (z.B. Elfenbein, Korallen, Kakteen, Orchideen).
EU oder nicht EU
Entscheidend für die Einfuhr ist das Urlaubsland. Aus EU-Ländern dürfen Pflanzen zum Privatgebrauch in kleinen Mengen mit nach Deutschland gebracht werden. Bei den Urlaubsländern Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libyen, Marokko, Syrien, Tunesien und der Türkei sind die Regeln strenger: Von hier dürfen beispielsweise keine Weinpflanzen, keine Zitruspflanzen und keine Nachtschattengewächse eingeführt werden. Aus einigen Ländern ist sogar die Einfuhr von Kartoffeln verboten.
Wer noch weiter weg war, in Südamerika zum Beispiel, muss ganz strenge Auflagen beachten. Als Faustregel kann man sich merken, dass man bei der Rückreise aus nicht-europäischen Ländern unbedingt ein Pflanzengesundheitszeugnis braucht, um Pflanzen überhaupt einzuführen. Es muss noch im Urlaubsland beantragt werden.
Meist ist damit auch die Untersuchung der Pflanzen durch das entsprechende Amt verbunden. Grundsätzlich verboten ist die Einfuhr von Pflanzen, die auf den Listen des Washingtoner Artenschutzübereinkommen stehen.
Die Bestimmungen für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzen-Erzeugnissen sind komplex. Am besten informiert man sich vor der Reise beim Zoll. Auskünfte über die Ein- und Ausfuhrbedingungen erhalten Sie auch beim Bundesamt für Naturschutz. Beim Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes können Sie sich über Verbote, Einschränkungen und entsprechende Vorschriften informieren.
Strafe droht
Führen Sie ein lebendes Souvenir ein, für das Sie keine Dokumente besitzen, wird nicht nur die Ware beschlagnahmt, Sie müssen auch mit einem Bußgeld oder einer Geldstrafe rechnen. Unser Tipp: Exotische Pflanzen kann man auch ganz ohne Risiko bekommen - viele Fachgärtnereien bieten Exoten aus kontrolliertem Anbau an.
Pflanzen aus dem Internet
Das Internet ist eine unerschöpfliche Quelle für Pflanzen. Man bekommt alles, was man möchte, aus der ganzen Welt. Doch auch hier muss man genau aufpassen. Im Internet bekommt man häufig kein Pflanzengesundheitszeugnis, die Ware wird als Dekoration oder Spielzeug ausgewiesen, Klartext: S sie wird geschmuggelt. Das Julius-Kühn Institut hat Testkäufe gemacht, und bei Anbietern aus den USA, Thailand, Australien oder China bestellt. Dabei wurden viele Pflanzen mit Einfuhrverboten entdeckt: Pflanzkartoffeln zum Beispiel oder Zitruspflanzen. An 13 Prozent der Pflanzen wurden Schadorganismen gefunden.
Dieser Text gibt den Inhalt des Beitrags der Sendung "MDR Garten" mit dem angegebenen Ausstrahlungstermin wieder. Eventuelle spätere Änderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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