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MDR INFO | Digital | 22.11.2011 : Vorsicht Langfinger! Wie schütze ich Handy und Laptop?

Ein gestohlener Laptop oder ein geklautes Smartphone – dem modernen und digitalen Menschen kann fast nichts Schlimmeres passieren. Das sind nicht nur Arbeitsgeräte, sondern Lebensspeicher: Sie enthalten private Nachrichten, Fotos, Musiksammlungen, Ideen und Erinnerungen. Unsere Technik wird mobil und auch die Diebe werden es. Der Klau moderner Technikgeräte erlebt einen nie gekannten Boom. Wie kann ich mich schützen? Kann ich mein Gerät aus der Ferne orten? Darf ich mit der Webcam Fotos von den Dieben machen? Das Gerät sperren und unbedienbar machen? Tipps zum modernen Diebstahlschutz.

von Marcus Engert

Mann mit Mobiltelefon vor Laptop

So banal es klingt: Das Allerwichtigste ist, sich die Seriennummer zu notieren. Die braucht man nicht nur zur Anzeige. Mit ihr kann man das Gerät nach einem Klau auch online in Diebstahl-Datenbanken eintragen. Eine regelmäßige Datensicherung und passwortgeschützte Benutzerkonten sind ebenfalls schnell gemacht. Doch wenn der Diebstahl passiert ist, und das Gerät schon wieder einen neuen Besitzer hat?

"Wenn jemand das Handy gestohlen hat, ist das Diebstahl. Wenn jemand ein Mobiltelefon findet und es nicht zurückgibt, ist das Fundunterschlagung und ebenfalls strafbar."

Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht und Betreiber des renommierten lawblogs

Die kleinen Helfer

Nun gibt es einige Programme, die für einen Bestohlenen ziemlich reizvoll klingen. Sie heißen "Undercover" oder "Hidden", "Prey" oder "Adeona". Wurden sie vor dem Diebstahl auf dem Gerät installiert, können sie aus der Ferne die Kamera und das Mikrofon aktivieren, Bilder des Diebes aufnehmen oder am Bildschirm mit beobachten, was er so macht. Eine Art versteckte Kameraüberwachung. Klingt reizvoll, hilft aber leider nur begrenzt, sagt Udo Vetter.

"Auch ein Straftäter verliert seine Persönlichkeitsrechte nicht. Trotzdem muss man sagen: Die Veröffentlichung im Internet wie ein Fahndungsaufruf auf Facebook ist mit Sicherheit rechtswidrig. Was man auf jeden Fall darf, ist, das Bild bei der Polizei abliefern, wenn man eine Strafanzeige stellt."

Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht

Denn auch der Dieb hat nach dem Klau ein Recht am eigenen Bild. Und könnte bei Veröffentlichung klagen. Vetter: "Und der Dieb würde Recht bekommen. Dass der vielleicht hintenrum, weil er klagt, dann wegen Diebstahls verfolgt und verurteilt wird, das sind zwei Paar Schuhe."

GPS ist zulässig, hinfahren nicht

Etwas anders gestaltet sich das, wenn die Rechte des Diebes nicht verletzt werden. Die Festplatte aus der Ferne löschen, das Gerät sperren, auf dem Gerät Botschaften einblenden: Auch das können Programme. Und sie können, wenn das Gerät einen GPS-Empfänger besitzt, das gestohlene Teil orten und verfolgen, wo es sich bewegt. Das wiederum, so Jurist Udo Vetter, ist schon eher hilfreich – denn das Eigentum am gestohlenen Handy liegt ja noch immer beim eigentlichen Eigentümer.

"Wenn man dieses GPS aktiviert und brauchbare Daten findet, ist das zulässig. Zu dem Verdächtigen hinfahren dürfen Sie allerdings nicht und ihm die Tür eintreten... Der richtige Weg ist eine Anzeige bei der Polizei und hoffen, dass die Beamten in die Gänge kommen."

Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht

Manche Notebook-Hersteller haben einen Schutz vor Diebstahl bereits eingebaut. Und zum ersten Abschrecken in der Öffentlichkeit gibt es auch kleine Helfer, die wie eine Alarmanlage funktionieren: Einmal aktiviert, geben Sie laut Alarm, sobald der Laptop bewegt wird. Die gute alte Sirene soll ja mitunter auch Diebe vertreiben.

Zuletzt aktualisiert: 21. November 2011, 17:59 Uhr

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