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MDR INFO | digital | 29.05.2012 : Wie gut sind Reiseschnäppchen über Rabattportale?

Eine Woche Florida-Luxus-Urlaub für nur 300 Euro oder vier Tage Ostsee-Urlaub im feinen Steigenberger-Hotel für 200 Euro. Mit solchen Schnäppchen locken sogenannte Rabattportale im Internet. Die vertreiben inzwischen Hunderttausende Reisen, Flüge oder auch Hotelübernachtungen im Jahr - oft mit Rabatten von fünfzig Prozent und mehr. Doch wer wirklich einen günstigen und vor allem einen schönen und erholsamen Urlaub will, der sollte sich das Kleingedruckte bei diesen Angeboten sehr genau anschauen.

von Pierre Gehmlich

Die Rabattportale heißen Groupon, Dailydeal oder auch HRS - das Prinzip ist aber immer das gleiche. Auf den Internetseiten werden sogenannte Urlaubsdeals angeboten. Sprich: Gutscheine für Übernachtungen oder Kurzreisen mit teils kräftigen Nachlässen. Die Gutscheine kommen von Hoteliers oder Reiseveranstaltern, die auf diese Art neue Gäste anlocken wollen. Oder die buchungsschwache Zeiten überbrücken möchten - etwa den Winter an der Ostsee. Leider sind immer wieder auch Lockangebote dabei, warnt Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen.

"Da heißt es dann, 'rund 90 Prozent gespart bei der und der Reise' und wenn ich genau hingucke, dann beziehen sich diese 90 Prozent nur auf einen 100-Euro-Gutschein. Das heißt: Für acht Euro kaufe ich einen 100-Euro-Gutschein und den kann ich auf die Gesamtreise anrechnen. Wenn ich unterm Strich alles zusammenrechne, habe ich vielleicht fünf- oder sechshundert Euro ausgegeben. Das hat natürlich nichts mehr mit einer Ersparnis von 90 Prozent zu tun. Da wird also auch ganz viel Schindluder getrieben."

Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen

Auch möglich: Der Mallorca-Pauschalurlaub für zwei Wochen kostet nur zweihundert Euro. Drauf kommen aber noch mal mehrere hundert Euro an Zusatzkosten, etwa für Anreise oder Essen. Das steht, man kennt es, wieder nur im Kleingedruckten. Die Rabattportale üben dabei wenig subtil Druck auf Schnäppchenjäger aus: Ein Gutschein wird immer nur für wenige Tage angeboten. Hinzu kommt: Es gibt auch nur eine bestimmte Zahl von Reisen oder Hotelzimmern. Die Botschaft lautet also: Wer nicht schnell bucht, geht leer aus. Trotzdem sollte man sich die Zeit nehmen, die Bedingungen genau zu lesen. Darin steht häufig, dass die Gutscheine nur für eine bestimmte Zeit gültig sind. Gabriele Emmrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

"Dann ist das eine so genannte AGB-Klausel, wie die Juristen sagen. Eine Frist, die angemessen sein muss. Und hier haben sich auch schon Gerichte damit beschäftigt und in der Regel darf diese Frist auf keinen Fall kürzer als zwölf Monate sein. Man spricht hier tatsächlich von ein bis drei Jahren, die in Ordnung wären!"

Gabriele Emmrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Viele der Reisegutscheine kann man jedoch nur innerhalb des nächsten halben Jahres einlösen. So eine Klausel könnte man im Ernstfall durchaus anfechten, aber eben erst vor Gericht. Ein weiterer Haken bei den Gutscheinen: Reisende müssen flexibel sein. Zum einen gelten Hotelangebote oft nur für Wochentage und außerhalb der Ferien. Zum anderen hat man meist keinen Anspruch darauf, den Urlaubsgutschein zum persönlichen Wunschtermin einzulösen. Denn Hotels und Fluglinien bestimmen, wann welche Zimmer oder Plätze verfügbar sind. Noch einmal Peter Lassek:

"Es gibt die verschiedensten Formulierungen. Es steht da 'nach Verfügbarkeit' und das ist natürlich sehr auslegungsfähig und der Verbraucher kann vor allem nicht kontrollieren, ob denn noch ein Zimmer frei ist oder nicht. Meistens haben die Hotels nur bestimmte Kontingente zur Verfügung, die sie über Portale veräußern. Also, für den Verbraucher ist das alles andere als transparent."

Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen

Für den Verbraucherschützer haben die Reisedeals noch einen weiteren Haken. Man schließt immer zwei Verträge ab. Einen mit dem Internetportal über den Gutschein und einen mit dem Hotel über die Reise. Das kann zum Problem werden, wenn man ins Ausland reist. Bei einem verschmutzten Zimmer mit kaputten Möbeln etwa muss man sich mit dem Hotel direkt auseinandersetzen. Und das kann nicht nur wegen der Sprachbarriere schwierig sein. Denn in diesem Fall gilt das Recht des jeweiligen Landes.

Zuletzt aktualisiert: 29. Mai 2012, 10:33 Uhr

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