Juristisches Vorgehen : Seehofer will gegen Länderfinanzausgleich klagen
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hat eine Klage gegen den Länderfinanzausgleich angekündigt. Im ARD-"Sommerinterview" sagte Seehofer, darüber könne er aber erst verbindlich reden, wenn er am Dienstag sein Kabinett mit dem Vorschlag konfroniert habe. Die Länderchefs hätten jetzt lange genug über eine Reform der Finanzhilfen von reichen an arme Bundesländer verhandelt. Es sei nicht absehbar, dass hier in absehbarer Zeit eine gute Lösung gefunden werde. Bereits am vergangenen Mittwoch hatte Seehofer nach einer Kabinettsklausur seine Unzufriedenheit mit den bisherigen Gesprächen zwischen den Bundesländern geäußert.
Bayern streitet als eines der Geberländer seit Jahren gegen den Länderfinanzausgleich. Ursprünglich hatte Seehofer geplant, gemeinsam mit den anderen Geberländern juristisch gegen den Länderfinanzausgleich vorzugehen. Nun ist der juristische Alleingang nicht mehr ausgeschlossen.
Thüringer Ministerpräsidentin bleibt gelassen
Die Thüringer Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht reagierte entspannt auf die Ankündigung ihres bayerischen Amtskollegen. Lieberknecht sagte: "Wir haben einen festen Vertrag bis 2019. Danach muss der Länderfinanzausgleich ohnehin neu geordnet werden. Ich konzentriere mich auf die Neuordnung des Länderfinanzausgleiches ab 2019 und alles, was vorher in irgendwelchen Kabinetten beraten wird, ist relativ uninteressant, weil die Klage keine Chance auf einen Erfolg hat."
Die CDU-Regierungschefin erklärte weiter, sie könne den Einzelnen aber durchaus verstehen, wenn er nachfrage, wie leben wir hier in München, in Bayern und wie leben andere in Erfurt und Dresden. Aber es sei so, dass sich der Länderfinanzausgleich nicht am Ausgabeverhalten der Länder orientiere, sondern allein an den Einnahmemöglichkeiten. Diese seien halt in München ungleich stärker als nach wie vor in den mittel- oder ostdeutschen Ländern.
Für Thüringen bedeutet der Länderfinanzausgleich nach Angaben von Lieberknecht bei einem Landeshaushalt von rund neun Milliarden Euro knapp 500 Millionen Euro. Die Ministerpräsidentin betonte, die Klage lenke nur von dem ab, was wirklich zu tun sei.
Der Länderfinanzausgleich
Der Länderfinanzausgleich regelt die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und den Ländern untereinander. Er sieht vor, dass die reichen Bundesländer den armen Bundesländern helfen, um damit überall in Deutschland vergleichbare Lebensverhältnisse herzustellen und zu wahren. Die Geberländer sind Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Alle anderen Länder erhalten dagegen Geld aus dem Finanzausgleich. Bis 2009 war auch Nordrhein-Westfalen ein Geberland. Bis 1986 gehörte Bayern im Gegenzug selbst zu den Nehmerländern.
Die Geberländer ärgern sich vor allem darüber, dass die finanzschwachen Nehmerländer mit dem Geld "Luxus" wie unter anderem beitragsfreie Kindergartenjahre oder ein gebührenfreies Studium finanzieren.
