MDR INFO | Hörer machen Programm | 20.02.2012 : Warum gibt es kein einheitliches Blindengeld?
Überall in Deutschland wird ein sogenanntes Landesblindengeld gezahlt. Die Töpfe dafür sind aber durchaus unterschiedlich hoch ausgestattet. Teilweise - wie in Thüringen - wurden sie auch schon mal ganz abgeschafft und später in niedrigerer Höhe wieder eingeführt. Hörer Dirk Fröb aus Erfurt fragt, wie die Chancen für eine bundeseinheitliche Regelung stehen.
Dirk Fröb wohnt in einer hellen Wohnung über den Dächern von Erfurt. Er ist stark sehbehindert - nimmt die Umgebung verschwommen wahr, sieht nur grobe Umrisse. Um das auszugleichen, braucht er Hilfsmittel. Am Arbeitsplatz hat er zum Beispiel ein aufwändiges Lesegerät, das mehrere tausend Euro kostet. Es gibt natürlich technische Hilfsmittel - die allerdings kosten viel Geld, weil sie nicht in großen Stückzahlen produziert werden. "Für mich liegt das Problem auch weniger bei den Anschaffungen, weil die mehr oder weniger einmalig erfolgen. Schwieriger ist es mit den Ausgaben, die täglich da sind, um die Einschränkungen auszugleichen. Das fängt bei einem Taxi an, geht mit jemand weiter, der einem die Wohnung tapeziert oder im Baumarkt etwas einkauft."
An dieser Stelle nun springen die Bundesländer mit ihrem Blindengeld ein. Es wird gezahlt, egal wie viel der Blinde verdient. In Thüringen liegt es derzeit bei 270 Euro im Monat. Sachsen zahlt 333 Euro, Sachsen-Anhalt 350 Euro. Thüringens Sozialministerin Heike Taubert findet es richtig, dass die Länder unterschiedlich helfen. Aber haben Blinde nicht überall die gleichen Kosten? "Naja, das ist nicht ganz so. Die Lebenshaltungskosten sind unterschiedlich und insofern ist die Höhe des Blindengeldes eine Abbildung dessen, was man für Leistungen aufwänden muss", antwortet Taubert.
Grundhilfe für alle Behinderten?
Dabei gibt es jetzt schon eine Blindenhilfe, die bundesweit einheitlich gezahlt wird. Sie gehört zum Sozialhilfegesetz und steht allen Bedürftigen zu. Dass Betroffene unterschiedlich behandelt werden oder bedürftig sein müssen, ärgert Sigrid Arnade von der Interessenvertretung "Selbstbestimmt Leben in Deutschland". Ihr Verband verlangt ein "Teilhabegeld", das allen Menschen mit Behinderungen in Deutschland gezahlt wird, ganz ohne Bedingungen. "Das Leben mit Handicap ist teurer und schwieriger. Deshalb könnte das Teilhabegeld grundsätzlich ein Sockel für den Nachteilsausgleich sein. Noch spezifischere Teilhabeleistungen könnte es dann eben dazugeben."
Thüringen vor leeren Kassen
Sozialministerin Taubert sieht kaum Chancen für eine solche umfassende Lösung. Dafür würde das Geld nicht reichen. In Thüringen fehlten ja selbst die Mittel, um allein das Blindengeld auf das Niveau anderer Bundesländer zu heben. "Wenn wir Spielräume hätten, dann wären zunächst einmal auch die andere Gruppen mit Sinnes-Einschränkungen oder Sinnes-Behinderungen dran."
Bleibt die Frage, warum das Blindengeld überhaupt von den Ländern gezahlt wird. Das hat historische Gründe: Die Bundesländer haben diese Hilfe nach dem Krieg nach und nach eingeführt. So kam sie 1990 auch nach Thüringen: "Wir haben es sozusagen mit der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Und es wird so lange bleiben, wie wir Föderalismus haben", sagt Sozialministerin Taubert.
