MDR INFO | Hörer machen Programm | 15.08.2011 : Pflichtmitgliedschaft für Gewerbetreibende
Von Manuela Lonitz
Egal ob kleiner Kioskbesitzer oder Weltkonzern – jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet Mitglied in einer der 80 deutschen Industrie- und Handelskammern zu sein. Diese Pflichtmitgliedschaft ist ein heikles Thema und politisch ausgesprochen umstritten. Unser Hörer Markus Braun aus Chemnitz ist selbstständig und ärgert sich über die Zwangsbeiträge, die er für die IHK zahlen muss.
Aktuell läuft eine Umfrage auf der Internetplattform rechtsboerse.de nach der fast 90 Prozent für eine Abschaffung der IHK-Pflichtmitgliedschaft sind. Doch die sei keine Erfindung der Kammern, sondern wurde vom Staat gefordert als Gegenleistung für eingeräumte Rechte, sagt der Hauptgeschäftsführer der IHK Halle-Dessau Dr. Thomas Brockmeier. Das war Mitte des 19. Jahrhunderts, als Unternehmer ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich regeln und ihre Vertreter selbst wählen wollten.
Egal wie lang er dabei und wie groß sein Unternehmen sei. Diesen Solidarcharakter bezweifelt der Bundesverband für freie Kammern – kurz bffk. Er will die Zwangmitgliedschaft abschaffen, erklärt Geschäftsführer Kai Boeddinghaus.
So hätten die Recherchen des Vereins ergeben, dass alle Kammern zusammen derzeit Rücklagen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro gebildet hätten. Die Beitragshöhen seien zudem sehr unterschiedlich in den einzelnen Bezirken. IHK-Chef Brockmeier jedoch weist darauf hin, dass die Kammerbeiträge von den Unternehmern in der Vollversammlung selbst festgelegt werden. Im Übrigen wäre gut die Hälfte der Mitglieder seiner IHK beitragsfrei gestellt, da sie bestimmte Gewinngrenzen nicht überschritten. Dennoch wachsen nicht nur bei MDR info-Hörer Markus Braun die Zweifel, ob seinen gezahlten Beiträgen auch ein entsprechender Nutzen gegenüber steht. Das Aufgabenspektrum ist dreigeteilt. IHK-Chef Brockmeier: "Das eine Bein ist die politische Interessenvertretung. Das zweite Bein sind die Dienstleistungen für die Mitgliedsunternehmen. Und das dritte Bein sind die hoheitlichen Aufgaben."
Gemeinschaftliche Aufgaben
Dazu gehören Bereiche wie die Berufsausbildung und die Außenwirtschaft. Sollte die Pflichtmitgliedschaft abgeschafft werden, müsse neu geregelt werden, wer diese Aufgaben übernimmt. Brockmeier bezweifelt, dass dies von wirtschaftsfernen Bürokraten besser gemacht werden würde. Die Serviceleistungen könne man zudem nicht jedem Mitglied auf dem Silbertablett servieren, sie müssten eingefordert werden. Dazu gehören Infoveranstaltungen, die Unterstützung bei finanziellen Schwierigkeiten, Vermittlung von Kooperationen oder die Suche nach Gewerberäumen. Und selbst Kammerkritiker Boeddinghaus betont, dass den ostdeutschen Kammern von ihren Mitgliedern recht gute Leistungen attestiert würden.
Deshalb wolle der Verein auch nicht die Kammern abschaffen, sondern die Zwangsmitgliedschaft. Dagegen haben Mitglieder des bffk Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Ausgang offen.
