MDR INFO | Hörer machen Programm | 23.07.2012 : Überqualifiziert für einen Job?
Stellen Sie sich folgende Situation vor. Ein diplomierter Agraringenieur bewirbt sich um eine vom Land Sachsen-Anhalt ausgeschriebene Sachbearbeiterstelle und muss sich sagen lassen, er käme nicht in Frage, denn er sei zu hoch qualifiziert. Das, was seinem Bekannten passiert ist, kann unser Hörer Uwe Wittmann aus Dohndorf bei Köthen nicht nachvollziehen. Schließlich gibt es Fachkräfte, die auch für weniger Geld gern hier in der Region arbeiten wollen. Er möchte nun wissen, ob es im Agrarministerium von Sachsen-Anhalt einen Erlass gibt, nach dem zu hoch qualifizierte Fachkräfte bei einer solchen Stellenbesetzung nicht zu berücksichtigen sind?
Eines gleich vorweg: Am höchsten qualifiziert, bedeutet nicht auch am besten geeignet für eine Stelle zu sein. Im Erlass des Agrarministeriums ist daher immer von einer stellenadäquaten Besetzung die Rede. Doch was bedeutet das nun in der Praxis? Nehmen wir ein Beispiel. Das Ministerium sucht einen Sachbearbeiter im Bereich Altlastensanierung. Zur Auswahl stehen ein Bewerber mit Hochschul- und einer mit Fachhochschulabschluss. Wen bevorzugt Jörg Hinkeldey von der Personalabteilung dann?
Anders sieht es hingegen aus, wenn der Hochschulabsolvent genügend Praxis-Erfahrungen auf dem Gebiet nachweisen kann. Dann würde Hinkeldey beide Bewerber zu einem Gespräch einladen. Bei der künftigen Bezahlung spielt der Abschluss übrigens keine Rolle. Hinkeldey widerspricht damit der Meinung unseres Hörers, dass Hochschulabsolventen aus Kostengründen abgelehnt werden. Tatsächlich richte sich zumindest im öffentlichen Dienst die Bezahlung allein nach der Tätigkeit, wie es der Tarifvertrag des Landes regelt.
Das Prinzip der Bestenauslese
Ein andere Überlegung schwingt bei der Stellenbesetzung aber sehr wohl mit. Wenn sich jemand auf eine Stelle weit unter seinen scheinbaren Möglichkeiten bewirbt, dann womöglich nur, um ein Bein in die Tür zu bekommen. Mit der Folge, dass er sich dann auch sehr schnell wieder nach einer anderen Tätigkeit umsehen könnte. Für die Behörde durchaus ein Problem und damit zurück zu unserem Beispiel:
Laut Grundgesetz ist der öffentliche Arbeitgeber, nach Aussage von Rechtsanwalt Sven Lang, bei der Stellenbesetzung nämlich auch dem so genannten Prinzip der Bestenauslese verpflichtet:
Gleichwohl räumt der Magdeburger Rechtsanwalt aber - vor allem mit Blick auf das Bewerbungsgespräch - ein, "dass da auch subjektive Eindrücke eine wesentliche Rolle spielen." Deshalb empfiehlt Sven Lang durchaus jedem, der sich ungerecht abgelehnt fühlt, die möglichen Rechtsmittel zu nutzen. Das zwinge den Arbeitgeber wenigstens dazu, seine Auswahlkriterien offenzulegen. Derweil hat das Landwirtschaftsministerium in Magdeburg von sich aus angeboten, den von unserem Hörer geschilderten Fall auf Wunsch gern noch mal unter die Lupe zu nehmen.

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