Hörer machen Programm

MDR INFO | Hörer machen Programm | 01.02.2012 : Warum wird nichts gegen Raucher auf Bahnsteigen unternommen?

Für Raucher ist es ein Leid, für Nichtraucher eine Freude: An immer mehr Orten darf nicht geraucht werden. Dazu gehören auch die Bahnhöfe. Selbst auf den zugigen Bahnsteigen sind Raucherecken markiert worden. Aber halten sich auch alle daran? Unser Hörer Stephan Herrmann findet: Nein! Er fragt, wie es sich denn nun mit dem Rauchen auf Bahnsteigen verhält und was die Bahn tut, um die Nichtraucher wirklich zu schützen.

von Jana Pfeifer und Jan Bösche

Vor einem ICE der Bahn raucht eine junge Frauim Bahnhof von Frankfurt am Main eine Zigarette.

Stefan Herrmann ist Pendler - mit der Bahn fährt er jeden Tag von Weimar nach Erfurt. Stephan Herrmann ist auch Nichtraucher und ärgert sich über den Gestank - auf den Bahnsteigen und im Erfurter Bahnhofstunnel: "Es wird halt viel geraucht, man riecht jetzt auch die Broilerbude. Ich mag das halt nicht, wenn ich dann vermieft auf Arbeit komme." Zumindest auf den Bahnsteigen scheint die Regel klar: Große Schilder verbieten das Rauchen, in der Hausordnung der Bahn steht Ähnliches.

Bahn setzt auf Hausordnung und Durchsagen

Die Erfurter Bahnhofsmanagerin Christine Kromke appelliert, dass sich auch alle daran halten: "Wenn ich es selbst sehe, spreche ich die Reisenden an und bitte sie, doch auf die Raucherinseln auszuweichen beziehungsweise ihre Zigaretten vor dem Bahnhof auszumachen. Ansonsten werden sie die Ansagen immer wieder hören, wo die Reisenden darauf hingewiesen werden, dass es ein Nichtraucherbahnhof ist."

"Meine Damen und Herren, zur Verbesserung der Sauberkeit und aus Rücksichtnahme auf Nichtraucher ist das Rauchen im Bahnhof nicht gestattet. Bitte benutzen Sie die gekennzeichneten Raucherbereiche. Vielen Dank!"

Durchsage auf dem Erfurter Hauptbahnhof

Gesetz gilt nur für geschlossene Räume

Das Problem ist: Die Hausordnung ist das eine, das Bundes-Nichtraucher-Schutzgesetz das andere. Darin ist zwar auch von Bahnhöfen die Rede, aber nur von vollständig umschlossenen Räumen. Und das sind Bahnsteige nun mal nicht. Bußgelder kassieren ist da schwierig. "Genau, die Bahnsteige fallen leider nicht darunter. Es betrifft nur die Empfangshallen, die wir haben beziehungsweise die unterirdischen Personenverkehrsanlagen, sodass wir im Prinzip nur auf die Reisenden zugehen können und sie bitten, den Aufforderungen Folge zu leisten", erklärt Christine Kromke.

Ähnlich ist die Sache mit dem Bahnhofstunnel. Hier halten die Straßenbahnen und wer wartet, raucht gern noch mal eine. Verbieten kann die Stadt Erfurt das nicht, sagt der Verkehrsbeigeordnete Ingo Mlejnek: "Nein, der Tunnel ist wie jede andere Straße ein öffentlicher Bereich. Das heißt, wir haben hier keinerlei Möglichkeiten, das Rauchen zu verbieten, ebenso, wie wir das auf der Straße nicht haben." Wünschen würde er sich aber, dass die Raucher nicht im Tunnel rauchen. Schon wegen der vielen Kippen müssen hier nämlich regelmäßig Reinigungsmaschinen durchrollen.

Zuletzt aktualisiert: 02. Februar 2012, 12:19 Uhr

6. Mitbürgerin:
Endlich mal jemand der zu diesem Thema den Mund aufmacht! Mich stört es vor allem, dass im Bahnhofstunnel geraucht wird. In Stoßzeiten (z. B. 7-9 Uhr morgens) kann man schon von einer Geruchsbelästigung durch Raucher sprechen. Doch es ist nicht nur die Geruchsbelästigung, die mich stört. Zu Stoßzeiten ist es oftmals so voll im Tunnel, dass es ohnehin schwierig ist den Tunnel ohne Rempeleien zu passieren. Durch die Menschenmassen ist es eng und der Weg durch den Tunnel gleicht zu diesen Zeiten immer einem Slalomlauf. Ich warte nur noch darauf, dass ich das erste Brandloch durch achtlose Raucher in meiner Jacke habe.
02.02.2012
14:00 Uhr
5. Günter Schmidt:
Danke für diesen Beitrag. Ich kann den Ärger des jungen Mannes gut nachvollziehen. Allerdings möchte ich auch auf die rauchenden Mitbürger aufmerksam machen, die tatsächlich nur in den dafür ausgeschilderten Bereichen rauchen. Nicht alle Raucher sind rücksichtslos. Nichtraucher als militant und neidisch zu bezeichnen bedient nur ein Klischee. So kann man gut von seinem eigenen Fehlverhalten ablenken.
02.02.2012
11:25 Uhr
4. Fischer:
Manchmal ist nichts schlimmer, als militante Nichtraucher...
02.02.2012
08:28 Uhr
3. Sunny:
Es ist eine riesenschweinerei, uns Raucher ständig zu drangsalieren. Dieser junge Mann, und vielleicht auch viele andere Nichtraucher, sollten mal an ihre eigene Nase fassen. Aber vielleicht sind die Nichtraucher nur "neidisch", da Raucher oftmals in Gruppen sind und dadurch eine bessere Kommunikation ist. Ich habe festgestellt, das Raucher viel toleranter sind als diese "Nichtraucher" und ich denke, da könnten die Nichtraucher etwas lernen und uns als Raucher nicht ständig zu kritisieren.
02.02.2012
04:51 Uhr
2. Dirk:
Der Tunnel in Erfurt ist - wie jeder Tunnel - an zwei Seiten offen, so dass ständig Durchzug gewährleistet ist. Die Bahnsteige auf dem Erfurter Bahnhof sind lediglich durch ein Dach geschützt, also auch an den Seiten offen. In diesen Bereichen also von Gestank zu reden, der durch Raucher verursacht wird, ist lächerlich. Da müssten schon ca. 1000 Leute gleichzeitig rauchen, um so etwas wie eine Belästigung anderer Menschen zu erzeugen. Als domestizierter Raucher stelle ich mich ja schon immer brav auf dem Bahnsteig in das mit dicken gelben Strichen markierte Viereck, um Nichtraucher nicht zu "belästigen".
01.02.2012
19:16 Uhr
1. Gerrit:
Keine Möglichkeiten? Kein Wille! Auf Bahnsteigen besteht Hausrecht, wer die Hausordnung nicht einhällt bekommt Hausverbot. Wenn man Rauchen auf Spielplätzen und vor Schulen verbieten kann, kann man es auch auf Bahnsteigen. Auf öffentlichem Gelände können ja auch Parkgebühren oder Anwohnern "Schutzgeld" fürs parkplatzfreihalten abkassiert werden. (Anwohnerparkzonen) Obwohl dies dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Hier, wie auch bei Kneipenkontrollen, wird ganz klar der Unwille der Zuständigen deutlich. Rauchen ist kein Kavaliersdellikt sondern Körperverletzung und die ist strafbar. Das Tabakrauch schädlich ist, ist erwiesen und Stand der Wissenschaft. Genau so hat es auch das BVerfG erklärt. Die Rechtslage ist klar, auch ohne ein wie auch immer geartetes Nichtraucherschutzgesetz. Der Schutz des Lebens (UN + EU Menschenrechtskonvention), der körperlichen Unversehrtheit (GG Art 2 + EU Sozialcharta Art 11) und das Persönlichkeitsrecht (GG Art 2) enthalten alles was nötig ist.
01.02.2012
18:29 Uhr

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