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MDR INFO | Hörer machen Programm | 06.08.2012 : Strenge Regeln für "Thüringer Wurst"

Produktnamen können für die Verbraucher irreführend sein. Rügener Heringssalat, zum Beispiel, stammt schon mal aus Polen. Original Thüringer Wurst dagegen ist ein von der EU geschützter Begriff. Dabei reicht es nicht, dass die Wurst tatsächlich in Thüringen hergestellt wird und das Fleisch aus dem Freistaat stammt, um das Zertifikat zu bekommen. Da müssen noch ein paar Kriterien erfüllt werden. Hat eine Fleischerei die Hürden genommen, muss sie auch noch Gebühren zahlen. Wir gehen der Frage nach, warum das so ist.

von Jan Bösche

Original Thüringer Rostbratwürste

Die Fleischerei Schumm hat ihren Stammsitz in Langewiesen bei Ilmenau. Vorne wird verkauft, hinten produziert. Schinken, Würste, Rostbrätel. Steffen Schumm ist der Juniorchef: "Also wir sind ein Familienbetrieb, den es seit über 100 Jahren gibt, eigentlich schon seit 1881, und er wird von Generation zu Generation weitergegeben. Eine Ur-Thüringer Fleischerei, also." Trotzdem dürfen ihre Würste nicht "Thüringer Rostbratwürste" heißen. Dabei erfüllen sie sogar alle EU-Regeln, die definieren, was eine Thüringer Wurst ausmacht. "Also wir halten das alles gut ein, wir sind weit über den Normen. Wir bekommen unser ganzes Fleisch aus Thüringen, obwohl nur 50 Prozent verlangt sind."

Fleischer müssen sich überprüfen lassen

Das richtige Fleisch, das richtige Rezept, aus einer richtigen Thüringer Fleischerei - was fehlt? Es fehlt der Beweis. Und dafür müssten die Schumms ihre Würste prüfen lassen. Dafür ist aber kein Verein zuständig, sondern die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft. Referatsleiter Norbert Stang: "Ich kann zwar in Thüringen Rostbratwurst herstellen, wenn ich mich diesem Kontrollsystem aber nicht unterziehe, darf ich nicht den Begriff "Original Thüringer" verwenden." Diese Kontrollen folgen einer EU-Richtlinie. Seit 2003 ist die Thüringer Rostbratwurst dort als "geografische Angabe" geschützt. "Da gibt es einen Abruftermin, zu dem sie ihre Proben hinschicken und die werden untersucht. Die Veterinäre gehen dann noch raus und schauen vor Ort. Ja, wenn alles bestanden ist, bekommen die Betriebe ein Informationsschreiben. Ab dann dürfen sie den Begriff im Namen verwenden."

Betriebe zahlen fürs Zertifikat

Probe und Vorortkontrolle - das kostet rund 100 Euro und das jedes Jahr. Vielen Fleischern ist das zu viel. Darum unterwerfen sich nur 130 Betriebe diesen Regeln. Es gibt auch noch einen Verein, den Herkunftsverband, der für die Thüringer Wurst Werbung macht. Hier muss aber niemand Mitglied werden. Norbert Stang hat durchaus Verständnis, wenn sich kleine Fleischereien das staatliche Kontrollverfahren sparen. "Sobald man überregional oder national verkaufen will, muss man einfach auf der Welle 'Thüringen' reiten und muss sich diesen Kontrollen und Kriterien unterziehen." Solche strengen Regeln gelten bei allen Produkten, die als "geografische Angabe" geschützt sind - ob nun Ziegenkäse aus dem Altenburger Land, Parmaschinken aus Italien oder Champagner aus Frankreich.

Zuletzt aktualisiert: 03. August 2012, 18:08 Uhr

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