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Landgericht Dresden : Bewährungsstrafen für "Sturm 34"-Anführer

Das Landgericht Dresden hat fünf Anführer der verbotenen Neonazi-Gruppe "Sturm 34" verurteilt. Vier der Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, einer bekam eine Geldstrafe. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Männer 2006 eine kriminelle Vereinigung gegründet hatten. Außerdem hätten sie sich der schweren Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig gemacht.

Der Staatsanwalt hatte zuletzt Bewährungs- und Geldstrafen gefordert, unter anderem weil die Taten schon so lange zurückliegen. Einer der Angeklagten, ein Informant der Polizei, sollte straffrei ausgehen. Die Verteidigung hatte Geldauflagen und Verwarnungen für drei der fünf Männer und für die übrigen zwei einen Freispruch gefordert.

Fall wurde zum zweiten Mal aufgerollt

Die fünf Männer standen schon zum zweiten Mal wegen "Sturm 34" vor Gericht. Im ersten Prozess vor vier Jahren waren zwei von ihnen wegen Körperverletzung zu Jugendstrafen von drei beziehungsweise dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung sah das Gericht damals nicht. Eine Entscheidung, die der Bundesgerichtshof später kassierte und deswegen eine neue Verhandlung verlangte.

Dass die Anklage nun trotzdem geringere Strafen als damals beantragt hat, begründete Staatsanwalt Gunther Bayer in seinem Plädoyer unter anderem auch damit, dass die Angeklagten ihren Lebenswandel inzwischen stark geändert hätten. Sie gingen jetzt großteils einer geregelten Beschäftigung nach, lebten seit Jahren straffrei und hätten teilweise Familie. Auch hätten sie ihre Taten zum Schluss der Verhandlung bedauert.

Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2012, 20:23 Uhr

19. Mielecke Stefan:
Das Urteil überrascht keinesfalls, als direkte Wohnungsnachbarn der Familie G.[...] durften wir über ein Jahr lang(2011) rechtsextreme Gesinnung ertragen. Wir erlebten Kameradentreffen, sahen Hitlergrüße und die ganze Vielfalt des §86. Eine diesbezüglich gestellte Strafanzeige verlief im Sand....mangels Öffentlichkeit. Wir haben Alexander G. als gefährlichen Ideologen kennengelernt; immer eifrig am Nachwuchs rekrutieren. ....ein wenig weitsichtiges Urteil. [Name aus rechtlichen Gründen verkürzt - MDR.DE_Redaktion]
12.06.2012
20:03 Uhr
18. Mr.Nice:
Wow, in Deutschland muss man für schwere Körperverletzung und Bildung einer Kriminiellen Vereinigung nicht in den Knast, wenn man zum Ausgleich mal arbeiten geht und Kinder zeugt. Einfach nur lächerlich.
12.06.2012
12:38 Uhr
17. Kopfschüttler:
Bewährungsstrafe? Wann begreift die Bevölkerung hier eigentlich, dass nicht nur Ermittlungsbehörden wie die Polizei, Politiker von CDU/CSU und FDP und anscheinend auch die Justiz auf dem rechten Auge nichts sehen wollen und sollen? Langsam wird es immer offensichtlicher das weite Teile der o.g. wohl auch Teil des Problems sind, das sie nicht behandeln wollen.
12.06.2012
09:01 Uhr
16. isak:
Immer das selbe ..den Rechten wird immer ein Auge(wie immer das Rechte) zugedrückt bzw. es werden immer mildernde Umstände gesucht. Die Justiz sollte immer dafür sorgen bzw ein Exempel statuieren um Nachahmer abzuschrecken. Aber wem sage ich das die Deutsche Justiz ist doch auch nur noch das von einer Bananenrepublik, jeder macht was er will.
12.06.2012
03:17 Uhr
15. starke-meinungen.com:
1. Es war juristisch von Anfang an klar, wie das Urteil ausgehen wird. 2. Die Erwartung der Opferverbände kann nicht so blind gewesen sein, da rein rechtlich gesehen kaum bis kein Spielraum für ein anderes Urteil vorhanden war. 3. Die grundsätzliche Rechtsprechung in diesen Fällen sowie die in Sachsen rechtserblindeten Behörden sollten überdacht und untersucht werden. Opferschutz sieht anders aus. Fazit: Als das Urteil verkündet wurde, waren 4 von 5 Angeklagten wieder guter Laune und sichtlich erleichtert. Der Fünfte (parallel für Staatsschutz tätig), welcher mit einer Geldstrafe davon kam, nahm alles regungslos auf - genau wie sämtliche Verhandlungstage. [Korrektur nachträglich zurückgenommen - MDR.DE_Redaktion]
11.06.2012
22:59 Uhr
14. Agnes:
Wenn die verurteilten Gewalttäter nach Insel in Sachsen-Anhalt ziehen würden, würde man sie auch mit sogenanntem Protest terrorisieren oder würde man sie willkommen heißen?
11.06.2012
21:17 Uhr
13. Wolfgang:
Das ist mal wieder Typisch deutsch geheuchete Kommentare hier. Diese Männer haben eine andere Auffassung und NUR weil die Rechts ist werden sie verdammt. Mir sind die Rechten lieber als die linken kommentare hier.
11.06.2012
19:49 Uhr
12. Ex Nazi:
Die lachen sich kaputt über dieses Urteil! Justizia ist blind auf dem Rechten Auge. Auch und vor allem im Osten.
11.06.2012
18:56 Uhr
11. Andreas Brehmer:
Statt hier abschreckend zu wirken, zieht es der Freistaat also vor, durch lasche Rechtssprechung zu weiteren Straftaaten einzuladen. Als ob man durch den NSU nichts dazugelernt hätte.. Traurig!
11.06.2012
18:28 Uhr
10. Heinz Faßbender:
Man sollte solche Juristen aus dem Amte jagen...erst die Prozesse schleifen lassen und dann Bewährungsstrafen verhängen weil alles so lange her ist...Gesinnungsstrafprozessordnung sagt man dazu......das wusste ich schon um 9:03 Uhr heute Morgen ----
11.06.2012
18:01 Uhr

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Was ist "Sturm 34"?

Die Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" entstand im März 2006 im sächsischen Mittweida und wurde 13 Monate später vom Innenministerium des Freistaats verboten. Sie nannte sich nach einer während der NS-Zeit in der Region stationierten SA-Brigade. Den Ermittlungsbehörden zufolge hatte die Organisation das Ziel, eine - wie es im rechtsextremen Jargon heißt - "national befreite Zone" zu schaffen. Ihre brutalen Übergriffe richteten sich vor allem gegen Ausländer und Menschen aus dem linken Spektrum. Nach Darstellung des Innenministeriums zählten zum harten Kern der Gruppierung rund 50 Mitglieder. Hinzu kamen rund 100 Sympathisanten. "Sturm 34" griff mehrfach Imbissläden an. Auch über Volksfeste fiel die Schlägertruppe her. Zudem war das Büro der Linkspartei in Mittweida mehrere Male Ziel von Attacken.

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