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Bundesgerichtshof : Tagesmütter brauchen Zustimmung des Hausverwalters

Tagesmütter müssen die Betreuung von Kindern in einer Wohnung vom Hausverwalter genehmigen lassen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Nach Ansicht der Karlsruher Richter stellt die bezahlte Betreuung von Kindern in den eigenen vier Wänden eine gewerbliche Nutzung dar. Tagesmütter müssten deshalb einen Antrag stellen, um die Wohnung für die bezahlte Kinderbetreuung nutzen zu können.

Untermieter beschwerten sich

Das Urteil stellt aber keine Grundsatzentscheidung dar. Die Karlsruher Richter ließen offen, ob der Verwalter seine Zustimmung erteilen muss oder sie wegen des Kinderlärms verweigern darf. Die eigentliche Klage im verhandelten Fall hatten sie aus formalen Gründen abgewiesen, weil die Wohnungseigentümergemeinschaft dem Verbot des Verwalters nicht widersprochen hatte. Während der Verhandlung hatten die Richter betont, dass bei der Frage eines Verbots auch Aspekte wie der Zuschnitt der Wohnung, die Größe der Anlage oder der Schallschutz berücksichtigt werden müssen.

Die Richter sollten prüfen, unter welchen Bedingungen eine Tagesmutter Kinder in einer Wohnung betreuen darf. Dabei ging es um eine Tagesmutter in Köln, die für die Betreuung von fünf Kindern eine Eigentumswohnung angemietet hat. Die Vermieterin und viele Bewohner im Haus sind damit einverstanden. Nur die Eigentümer der darunter liegenden Wohnung fühlen sich vom Kinderlärm gestört. Auf ihren Einspruch hin, verbot der Verwalter die weitere Betreuung.

"Die Erwartungen sind hoch, aber wir können sie nicht erfüllen."

Wolfgang Krüger, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Gute Chancen bei neuer Klage

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs bleibt das Verbot zunächst bestehen. Die Tagesmutter hat dennoch gute Chancen, die Wohnung weiter zu nutzen. Sie muss dem Verbot durch den Hausverwalter widersprechen. Lehnt dieser die Kinderbetreuung erneut ab, kann sie wieder klagen. Dann greift eine neue Regelung im Bundesemmissionsschutzgesetz. Danach ist Lärm aus Kindertageseinrichtung keine schädliche Umwelteinwirkung.

Zuletzt aktualisiert: 13. Juli 2012, 12:05 Uhr

1. Westsachse:
In dieser Ich-Gesellschaft zählen Kinder anscheinend nix mehr. Da werden Spielplätze geschlossen, weil Rentnern der "Lärm" zu laut ist. Im oben genannten Fall werden Existenzen zerstört, weil es jemanden "zu laut" ist. Fazit: Am besten keine Kinder mehr bekommen/haben, dann ist mit Deutschland in 40 Jahren Schluss und vielleicht wacht dann jemand auf und sieht, was im Hier und Jetzt schief gelaufen ist. Schei** Ellenbogengesellschaft.
13.07.2012
13:10 Uhr

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