Urteile der Woche

Urteile der Woche | 03.12.2011 : Entlassung bei verletzter Verschwiegenheit rechtmäßig

Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz (Az.: 6 Sa 278/11)

Sandro Sandmann ist in einem mittelständischen Unternehmen beschäftigt, das Duschkabinen produziert. Dort ist er vertraut mit deren Konstruktion und Entwicklung. Außerdem beschäftigt er sich täglich mit finanziellen Details, weiß also wie der Preis kalkuliert wird und wieviel Steuern abgeführt werden. Sein Arbeitgeber wirft ihm nun vor, ein Teil dieser Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse weitergegeben zu haben. So soll er einem Konkurrenten den Kontakt zu einem Lieferanten verraten haben. Außerdem habe er Zeichnungen und Bilder der produzierten Duschkabinen weitergegeben. Herr Sandmann weist dies von sich:

Es habe sich lediglich um unverbindliche Gespräche gehandelt. Wie der Konkurrent an die Bilder kam, sei ihm schleierhaft. Die folgende Kündigungsschutzklage entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz: Der Kläger hat sich in seinem Arbeitsvertrag ausdrücklich verpflichtet, darauf zu achten, dass Unbefugte keine Betriebsinterna zur Kenntnis bekommen. Deshalb handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen die vereinbarte Verschwiegenheitspflicht. Für den Arbeitgeber ist es in einem solchen Fall unzumutbar, den Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Völlig unerheblich ist es dabei, ob sich der Mitarbeiter in vollem Umfang der Tragweite seines Verhaltens bewusst war oder nicht.

Herr Sandmann bleibt gekündigt.

Zuletzt aktualisiert: 02. Dezember 2011, 15:51 Uhr

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