MDR INFO | Verbraucherservice | 27.06.2011 : Facebook und die Urheberrechte
Nutzer von Internet-Tauschbörsen wissen meist, dass es - sagen wir mal nicht ganz legal ist - wenn sie Musik oder Filme kostenlos aus dem Netz herunter laden. Wer erwischt wird, muss mit einer Abmahnung und hohen Kosten rechnen. Doch auch in den sozialen Netzwerken drohen inzwischen Klagen auf Schadenersatz. Und das kann richtig teuer werden.
Bislang gibt es noch keine große Abmahnwelle bei Facebook. Doch das ist nur eine Frage der Zeit, glaubt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Für Abmahnanwälte seien viele Facebook-Seiten bares Geld wert:
Songs, Videos, Texte
Beispielsweise seien nicht nur Musikdateien, sondern auch Musikvideos, Songtexte oder selbst Gedichte geschützt, solange die Urheber nicht seit mindestens 70 Jahren tot sind. "Außerdem werden häufig Fotos von anderen Webseiten auf die Facebook-Pinnwand gestellt. All das ist nicht rechtmäßig, so lange man nicht die Lizenzgeber oder Rechteinhaber vorher gefragt hat."
Einfach abfotografieren - Ist nicht!
Doch das Problem sei vielen Facebook-Nutzern nicht bewusst. Als seine Nichte wegen einer Matheprüfung auf ihrer Facebookseite nach einer Formelsammlung gefragt hat, hätte einer ihrer Freunde ohne viel Nachzudenken reagiert, erklärt Rechtsanwalt Solmecke.
Hände weg von Stars und Comics
Ein beliebtes Spiel ist es auch, das eigene Profilfoto durch ein Foto eines Stars oder einer Comicfigur zu ersetzen. Selbst das ist juristisch heikel, denn auch diese Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Und sogar Fotos, die man von beispielsweise von der letzten Party hat, können zum Problem werden. Denn möglicherweise verletzte ich mit der Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen, warnt der Leipziger Rechtsanwalt Lars Knebel.
Seite auf internen Kreis begrenzen
Auf jeden Fall sollte man deshalb die abgebildeten Personen vorher fragen, ob man die Fotos veröffentlich darf oder nicht. Außerdem sollte man sein Facebook-Profil so einstellen, dass die Inhalte dort nur für Freunde sichtbar sind, rät Rechtsanwalt Knebel. "Das Gesetz unterscheidet, ob man seine Seite einer unbegrenzten Anzahl von Personen zugänglich macht oder ob das im internen Kreis passiert. Insofern macht es natürlich einen Unterschied, ob ich meine Facebookseite nur meinen Freunden zugänglich mache oder ob die für jedermann einsehbar ist." In den Privatspähre-Einstellungen von Facebook und anderen sozialen Netzwerken lässt sich das mit wenigen Mausklicks einstellen.
