Verbrauchertipps

MDR INFO | Verbraucherservice | 27.06.2011 : Facebook und die Urheberrechte

Nutzer von Internet-Tauschbörsen wissen meist, dass es - sagen wir mal nicht ganz legal ist - wenn sie Musik oder Filme kostenlos aus dem Netz herunter laden. Wer erwischt wird, muss mit einer Abmahnung und hohen Kosten rechnen. Doch auch in den sozialen Netzwerken drohen inzwischen Klagen auf Schadenersatz. Und das kann richtig teuer werden.

von Stefan Römermann

Bislang gibt es noch keine große Abmahnwelle bei Facebook. Doch das ist nur eine Frage der Zeit, glaubt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Für Abmahnanwälte seien viele Facebook-Seiten bares Geld wert:

"Die Pinnwand eines 15-, 16-jährigen Mädchens ist derzeit rund 15.000 EUR wert – und zwar Abmahngebühren. Diese könnte ein Anwalt verlangen, wenn er all die Verstöße, die täglich auf dieser Pinnwand stattfinden, ahnden würde."

Rechtsanwalt Stefan Solmecke

Songs, Videos, Texte

Beispielsweise seien nicht nur Musikdateien, sondern auch Musikvideos, Songtexte oder selbst Gedichte geschützt, solange die Urheber nicht seit mindestens 70 Jahren tot sind. "Außerdem werden häufig Fotos von anderen Webseiten auf die Facebook-Pinnwand gestellt. All das ist nicht rechtmäßig, so lange man nicht die Lizenzgeber oder Rechteinhaber vorher gefragt hat."

Einfach abfotografieren - Ist nicht!

Doch das Problem sei vielen Facebook-Nutzern nicht bewusst. Als seine Nichte wegen einer Matheprüfung auf ihrer Facebookseite nach einer Formelsammlung gefragt hat, hätte einer ihrer Freunde ohne viel Nachzudenken reagiert, erklärt Rechtsanwalt Solmecke.

"Es dauert nur Minuten, und ein Schüler hat mit dem iPhone eine Formelsammlung abfotografiert. Die wird auf Facebook hoch geladen, ohne natürlich zu wissen, dass schon darin eine Urheberrechtsverletzung besteht."

Rechtsanwalt Stefan Solmecke

Hände weg von Stars und Comics

Ein beliebtes Spiel ist es auch, das eigene Profilfoto durch ein Foto eines Stars oder einer Comicfigur zu ersetzen. Selbst das ist juristisch heikel, denn auch diese Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Und sogar Fotos, die man von beispielsweise von der letzten Party hat, können zum Problem werden. Denn möglicherweise verletzte ich mit der Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen, warnt der Leipziger Rechtsanwalt Lars Knebel.

"Wenn ich Bilder von anderen Leuten veröffentliche, brauche ich deren Zustimmung. Fehlt die, können die von mir verlangen, dass ich das unterlasse. Letzten Endes braucht es nicht einmal eine peinliche Situation sein."

Rechtsanwalt Lars Knebel

Seite auf internen Kreis begrenzen

Auf jeden Fall sollte man deshalb die abgebildeten Personen vorher fragen, ob man die Fotos veröffentlich darf oder nicht. Außerdem sollte man sein Facebook-Profil so einstellen, dass die Inhalte dort nur für Freunde sichtbar sind, rät Rechtsanwalt Knebel. "Das Gesetz unterscheidet, ob man seine Seite einer unbegrenzten Anzahl von Personen zugänglich macht oder ob das im internen Kreis passiert. Insofern macht es natürlich einen Unterschied, ob ich meine Facebookseite nur meinen Freunden zugänglich mache oder ob die für jedermann einsehbar ist." In den Privatspähre-Einstellungen von Facebook und anderen sozialen Netzwerken lässt sich das mit wenigen Mausklicks einstellen.

Zuletzt aktualisiert: 27. Juni 2011, 15:17 Uhr

© 2012 MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK