169. Sitzung | Sitzung am 05.12.2016 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates

09. Dezember 2016, 14:54 Uhr

Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden

Der Rundfunkratsvorsitzende berichtete über die Inhalte der Sitzungen der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) am 26. Oktober und am 21./22. November jeweils in München.

Ein Schwerpunkt in beiden Sitzungen war die Debatte zur Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten und das ARD-Grundsatzpapier "Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten in Zeiten der Digitalisierung der Medien". In diesem Rahmen fand auch ein Gespräch mit Vertretern der KEF statt. Die GVK erkennt ausdrücklich an, dass die Intendantinnen und Intendanten sich innerhalb einer sehr kurzen Zeit auf diese erste Positionierung verständigen konnten. Die GVK betrachtet das Grundsatzpapier als einen ersten Schritt zur Beurteilung von erforderlichen Strukturmaßnahmen. GVK und KEF stimmen darin überein, dass die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden müssen, dass wirtschaftlichere Lösungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk umgesetzt werden können.

Ein anderes Thema war der ARD-Bericht 2015/2016 und die ARD-Leitlinien 2017/2018. Die GVK spricht sich dafür aus, mit Bericht und Leitlinien eine breitere Leserschaft zu erreichen. Die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten veröffentlichen alle zwei Jahre einen Bericht über die Erfüllung ihres Auftrages, über die Qualität und Quantität der Gemeinschaftsprogramme und –angebote sowie geplante Schwerpunkte der anstehenden programmlichen Leistungen. Die Erstellung von Bericht und Leitlinien ist vom Gesetzgeber gefordert.

Bericht der Intendantin

Die Intendantin thematisierte die Erwartungen der Länder nach einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Die ARD habe für die Konzeption und Umsetzung der Reform einen hauptamtlichen Prozesssteuerer ernannt. Die Herausforderung für die ARD sei es, arbeitsteiliger und konzernähnlicher zu werden, um Kosten zu dämpfen. Insbesondere bei Technik, Verwaltung, Produktion und Programmerstellung werde Einsparpotenzial gesehen. Die Programmvielfalt dürfe aus Sicht der ARD durch die Reform keine Einschnitte erfahren.

Die Intendantin zog eine Bilanz der ARD-Themenwoche "Zukunft der Arbeit". 36 Millionen Zuschauer hätten mindestens eine Sendung der Themenwoche, die vom 30. Oktober bis 5. November 2016 im Ersten lief, gesehen. Das sei eine große Resonanz und zeige den gesellschaftlichen Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Intendantinnen und Intendanten der ARD-Landesrundfunkanstalten hätten beschlossen, dass im Jahr der Bundestagswahl 2017 ein Schwerpunkt des Programms auf die Information gelegt werden solle.

Frau Prof. Wille berichtete ferner, dass das juristische Gutachten von Herrn Professor Kirchhof über die Möglichkeiten und Grenzen der Transparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Anfang kommenden Jahres vorliegen solle. Auf dieser Grundlage wolle die ARD bis Mitte 2017 ein Transparenzkonzept entwickeln.

Die Intendantin berichtete vom Scheitern der mehr als einjährigen Gespräche zwischen ARD und ZDF mit dem US-Konzern Discovery zum Erwerb von Sublizenzen für die Olympischen Spiele von 2018 bis 2024.

Am Ende ihres Berichts bilanzierte Frau Prof. Wille das Jahr 2016 für den MDR. Trotz des erfolgreich begonnen Veränderungsprozesses MDR 2017, der mit vielen Umstrukturierungen im Haus verbunden sei, sei es gelungen, die Reichweite des erfolgreichsten dritten Programmes zu steigern. Die Reichweite des MDR-Hörfunks bewege sich auf einem hohen Niveau, die Resonanz auf das Online-Angebot des Senders habe sich gut entwickelt. Bemerkenswert sei eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Magazins "Focus Money", wonach der MDR zu den attraktivsten Arbeitgebern in Deutschland gehöre.

Bericht aus dem MDR-Verwaltungsrat

Die Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrates informierte über die vergangene Sitzung vom 07. November 2016. Gemäß § 26 Abs. 2 Ziff. 2 des MDR-Staatsvertrages hat der Verwaltungsrat den Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 festgestellt. Zudem wurde der Wirtschaftsplan des Kinderkanals von ARD und ZDF für das Jahr 2017 beraten. Die Gremien der einzelnen Landesrundfunkanstalten beraten die Wirtschaftspläne der Gemeinschaftseinrichtungen, die in ihrer Zuständigkeit oder Federführung liegen. Der Verwaltungsrat hat den Wirtschaftsplan 2017 des Kinderkanals von ARD und ZDF (KiKA) zustimmend zur Kenntnis genommen. Weitere Themen waren der Bericht über die Finanzanlagen des MDR, die Berichterstattung des MDR an die Landtage für das Geschäftsjahr 2015, der MDR-Beteiligungsbericht 2015 sowie die MDR-Beteiligungen in der DREFA-Mediengruppe.

Wahl der Intendantin auf Vorschlag des Verwaltungsrates

Der Rundfunkrat hat gemäß § 30 Absatz 1 i. V. m. § 20 Absatz 4 Ziffer 3 des MDR-Staatsvertrages auf Vorschlag des Verwaltungsrates Prof. Dr. Karola Wille ab 01. November 2017 für die Dauer von sechs Jahren zur Intendantin gewählt.

Genehmigung des Wirtschaftsplanes des MDR 2017

Der Rundfunkrat hat den Wirtschaftsplan des MDR für das Jahr 2017 gemäß § 20 Abs. 4 Ziff. 6 des MDR-Staatsvertrages genehmigt.

Im Ergebnis ergibt sich ein geplantes handelsrechtliches Defizit im Erfolgsplan in Höhe von 28,8 Millionen Euro, welches durch Entnahme aus den vorhandenen Gewinnrücklagen ausgeglichen wird.

Der Rundfunkrat unterstrich seine Erwartungen, dass der MDR seine Sparanstrengungen fortsetzt und das strukturelle Defizit des Senders in den nächsten Jahren beseitigt.

Antrag auf Zustimmung zum Erwerb der Übertragungsrechte an der Fußball-Europameisterschaft 2020 in 13 europäischen Ländern durch die ARD

Der Rundfunkrat hat gemäß § 20 Abs. 4 Nr. 8 MDR-Staatsvertrag dem Vertragsabschluss zwischen der ARD und der UEFA zum Erwerb der Übertragungsrechte an der Fußball-Europameisterschaft 2020 in 13 europäischen Ländern zugestimmt. Der Vertrag beruht auf einer Verständigung auch über den Erwerb der Frauen-EM 2017 in den Niederlanden sowie den Erwerb der U21-EM 2017 und 2019.

Bei der Übernahme von Verpflichtungen im Wert von mehr als 5,1 Mio. € bei Verträgen über die Herstellung oder den Erwerb von Programmteilen bedarf es der Zustimmung des Rundfunkrates.

Bericht des Beirats der Intendantin

Der Vorsitzende des Beirats der Intendantin für Programmkonflikte berichtete dem Rundfunkrat über die Arbeit des vergangenen Jahres. Der Beirat soll bei Konflikten in Programmfragen vermitteln, die zwischen Programmmitarbeitern und ihren Vorgesetzten bzw. beauftragenden Bereichen entstehen. So soll der Schutz der inneren Rundfunkfreiheit sichergestellt werden. Dem Beirat der Intendantin gehören insgesamt 17 MDR-Mitarbeiter an. Die Intendantin unterrichtet den Rundfunkrat einmal jährlich über die Arbeit des Beirates für Programmkonflikte.

Information zur Barrierefreiheit im MDR 2016

Die Intendantin informierte über den aktuellen Sachstand 2016 und die Planungen für 2017. Der MDR hat von 2013 bis 2016 einen Stufenplan zur Barrierefreiheit realisiert. Für 2017 bis 2020 wurde der zweite Stufenplan verabschiedet, der die barrierefreien Programmzugänge fortschreibt und zugleich neue ergänzende Angebote entwickelt.

Der MDR-Rundfunkrat begrüßte die erfolgreiche Entwicklung der Barrierefreiheit im MDR.

Tätigkeitsbericht des Beauftragten für den Datenschutz des MDR im Zeitraum 01.07.2014 bis 30.06.2016

Der Rundfunkrat hat sich über den Tätigkeitsbericht des Beauftragten für den Datenschutz des MDR für den Zeitraum 01.07.2014 - 30.06.2016 informiert.

Der Beauftragte für den Datenschutz des MDR hat gemäß § 42 Abs. 8 des MDR-Staatsvertrages die Pflicht, den Organen des MDR alle zwei Jahre einen Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten. Im Berichtszeitraum wurden keine Datenschutzverstöße festgestellt und damit auch keine förmlichen Beanstandungen ausgesprochen.

Der Rundfunkrat unterstrich den hohen Stellenwert des Datenschutzes für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das Vertrauen in den sorgsamen Umgang mit den Daten der Nutzer sei ein hohes Gut.

Kooperationsbericht des MDR 2014/2015

Der Rundfunkrat hat sich mit dem Kooperationsbericht des MDR für den Berichts-zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2015 befasst. Der Kooperationsbericht dient dazu, die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bereichen des MDR und Dritten transparent zu machen. Er dokumentiert in überprüfbarer Form, dass die einschlägigen Regularien des MDR für programmbezogene Kooperationen beachtet werden und dass die programmliche Integrität des MDR Maßstab für sämtliche Kooperationen ist.

gez. Steffen Flath, Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates