Aufgaben

Gremien : Rundfunkrat vertritt Interessen der Allgemeinheit

Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung des im Staatsvertrag festgelegten Programmauftrages, wählt den Intendanten und berät ihn in allgemeinen Programmangelegenheiten.

Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks. Er überwacht die Einhaltung des im Staatsvertrag festgelegten Programmauftrages, wählt den Intendanten sowie die Direktoren und berät den Intendaten in allgemeinen Programmangelegenheiten. Der Rundfunkrat ist das oberste Beschlussorgan des MDR, das über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet. Die Mitglieder des Rundfunkrates vertreten dabei die Interessen der Allgemeinheit und sind nicht an Aufträge von Parteien oder Organisationen gebunden. Zum Rundfunkrat gehören je ein Vertreter der Landesregierungen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Vertreter der in mindestens zwei Landesparlamenten durch Fraktionen oder Gruppen vertretenen Parteien, Mitglieder der evangelischen und der katholischen Kirche und der jüdischen Kultusgemeinden, Mitglieder der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberverbände, Mitglieder der Handwerks- und der kommunalen Spitzenverbände, Mitglieder der Industrie- und Handelskammern, Mitglieder der Bauernverbände, des Deutschen Sportbundes, der Jugend- und der Frauenverbände, der Vereinigung der Opfer des Stalinismus und weiterer wichtiger gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen. Der Rundfunkrat wird für jeweils sechs Jahre gewählt.

Der Rundfunkrat wählt seinen Vorsitzenden und einen ersten und zweiten Stellvertreter für die Dauer von zwei Jahren, wobei Vorsitzender und Stellvertreter aus verschiedenen Ländern kommen müssen. Der Vorsitz wechselt zweijährlich nach Ländern in der Reihenfolge Sachsen – Sachsen-Anhalt – Thüringen. Seit 7. Dezember 2011 leitet Horst Saage, Vorstandsvorsitzender der Agrargenossenschaft Cobbelsdorf e.G., den MDR-Rundfunkrat. Seine beiden Stellvertreter sind Prof. Dr. Gabriele Schade (Thüringen, 1. Stellv.) und Dr. Gerhart Pasch (Sachsen, 2. Stellv.).

Der Rundfunkrat gliedert sich in drei Landesgruppen. Das Votum der jeweiligen Landesgruppe muss vor der Zustimmung des Rundfunkrates zur Berufung des jeweiligen Landesfunkhausdirektors gehört werden.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Rundfunkrat Programmausschüsse Hörfunk und Fernsehen, einen Haushaltsausschuss, einen Personalausschuss und einen Telemedienausschuss gebildet.

Gremien: Die Mitglieder des MDR-Rundfunkrates

Dem Rundfunkrat gehören 43 Frauen und Männer an. Die Mitglieder vertreten gesellschaftlich relevante Gruppen in den drei Staatsvertragsländern. [mehr]


Zuletzt aktualisiert: 16. Februar 2010, 11:14 Uhr

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