MDR-Rundfunkrat | Leipzig, 31.03.2014 MDR-Rundfunkrat wird sich in Klausur mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beschäftigen

31. März 2014, 15:20 Uhr

Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am Montag, 31. März 2014, in Leipzig das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum ZDF-Staatsvertrag begrüßt.

"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt und auch auf die Bedeutung seiner Gremien zur Erfüllung dieses Auftrags hingewiesen. Die Gremien müssen binnenplural und staatsfern organisiert sein, so wie auch das Programm vielfältig und staatsfern sein muss", sagte die Vorsitzende Gabriele Schade.

Der Rundfunkrat will sich in einer Klausurtagung am 29. und 30. Juni 2014 im thüringischen Suhl mit den möglichen Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum ZDF-Staatsvertrag auf den MDR-Rundfunkrat befassen. Hierbei sollen Fragen der Transparenz der Arbeit des Rundfunkrates gegenüber der Öffentlichkeit im Mittelpunkt stehen. Auch liege beispielsweise die Besetzung von Ausschüssen in der Selbstorganisation des Rundfunkrates. Schade: "Wir werden anhand der grundsätzlichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes prüfen, welchen Handlungsbedarf es für den MDR-Rundfunkrat gibt und in Suhl darüber beraten."