Der Rundfunkstaatsvertrag vom 31. August 1991 wurde zuletzt geändert durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15. bis 21. Dezember 2010.
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Mit dem 1991 unterzeichneten Staatsvertrag einigten sich die Länder Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt auf die Gründung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt - den MDR.
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In der 1992 vom Rundfunkrat verabschiedeten Satzung werden die Aufgaben der Kontrollgremien und des Intendanten festgelegt. Geregelt wird zudem der Umgang mit den Gebühren.
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ARD-Genehmigungsverfahren für neue und veränderte Gemeinschaftsangebote von Telemedien vom 25. November 2008.
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Genehmigungsverfahren des MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNKS für neue und veränderte Telemedienangebote und für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme vom 20.04.2009.
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