MDR SACHSEN-ANHALT

MDR SACHSEN-ANHALT | Rundfunkbeitrag : Christian Kramer beantwortet Ihre Fragen

Müssen Gartenlauben- oder Bungalowbesitzer Rundfunkbeiträge zahlen?

Eine Gartenlaube im Kleingartenverein stellt keine Wohnung im beitragsrechtlichen Sinne dar und ist somit nicht anmeldepflichtig. Sofern man derzeit noch für seine Gartenlaube angemeldet ist, kann man sich schriftlich unter Bezug des Kleingartenvereins beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abmelden.

Bei Bungalows kommt es darauf an, ob sie Wohnungen darstellen. Beispielsweise gibt es satzungsrechtliche oder vertragsrechtliche Regelungen von Kommunen oder Vereinen, die festlegen, dass die Bungalows nicht bewohnt werden dürfen. Hier ist der Fall eindeutig: Eine Anmeldepflicht liegt nicht vor. In den anderen Fällen muss von einer Anmeldepflicht ausgegangen werden.

Müssen Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen den Beitrag zahlen?

Christian Kramer (Archivbild)
Christian Kramer (Archivbild)

Es kommt darauf an, ob sie im Altenheim oder Pflegeheim wohnen. Nach Auslegung des Beitragsservice sind Pflegebedürftige im Pflegeheim nicht beitragspflichtig. Sofern die zu pflegenden Personen derzeit angemeldet sind, können sie schriftlich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit einem entsprechenden Nachweis abgemeldet werden. Anders verhält es sich jedoch bei Altenheimbewohnern. Zimmer in Altenheimen stellen Wohnungen dar und müssen angemeldet werden.

Zuletzt aktualisiert: 10. Januar 2013, 15:37 Uhr

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