Service | MDR THÜRINGEN - Das Radio | 22.06.2012 : Wissenswertes über Reiseimpfungen
Wer verreisen will, sollte sich rechtzeitig um die Gesundheitsvorsorge kümmern: Denn bei Reisen in ferne Länder drohen Erkrankungen wie Typhus, Hepatitis, Gelbfieber oder Malaria. Aber auch in den heimischen Gegenden lauern Gefahren, wie beispielsweise das durch Zecken übertragene FSME-Virus. Rechtzeitige Impfungen können dagegen helfen. Doch diese werden unter Umständen teuer.
Impfungen je nach Reiseland
Für jedes Reiseland und jede Region gibt es unterschiedliche Impfempfehlungen. Informationen gibt es beispielsweise vom Auswärtigen Amt oder in Zentren für Reisemedizin.
Rechtzeitig impfen lassen
Da viele Impfstoffe einige Zeit brauchen, um ihre volle Schutzwirkung zu entfalten, sollten vor Beginn der Reise die Impfungen rechtzeitig eingeplant werden. Laut dem Zentrum für Reise- und Tropenmedizin in Leipzig sollte man sich spätestens vier Wochen vor Reiseantritt über die Impfungen informieren. Nebenwirkungen, die die Reisen verhindern könnten, treten so gut wie nie auf.
Kosten zum Teil sehr hoch
Impfungen sind nicht billig, denn man muss für den Impfstoff, die Impfleistung und die Beratung bezahlen. Für den Impfstoff werden in der Regel 25 Euro bis 90 Euro fällig, hinzu kommen die Impfung durch den Arzt und die Impfberatung. Beides kostet jeweils rund zwölf Euro.
Krankenkassen zahlen nicht immer
Gesetzliche Krankenkassen müssen Reiseschutzimpfungen für den privaten Urlaub nicht übernehmen. Sie sind daher vom Versicherten selbst zu bezahlen. Allerdings gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Krankenkassen, die einen Großteil der Kosten übernehmen. Die Praxisgebühr von 10 Euro fällt bei Vorsorgeimpfungen grundsätzlich nicht an.
Die Abrechnung der Reiseimpfungen erfolgt nach dem Kostenerstattungsverfahren, das heißt, die Versicherten treten zunächst in Vorkasse. Die entstanden Kosten werden - sofern sie eine Kassemleistung sind - nach dem Einreichen der Belege erstattet.
Krankenkassenwechsel kann sich lohnen
Wer teure Impfungen braucht und sie von seiner Krankenkasse nicht bezahlt bekommt, kann durchaus über einen Kassenwechsel nachdenken. Allerdings muss man dabei bestimmte Fristen beachten. So gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten ab Monatsende. Aber Vorsicht: Auch nach dem Wechsel muss noch genügend Zeit sein, damit die Impfung für den angestrebten Urlaub noch rechtzeitig gesetzt werden kann.
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