Service | MDR THÜRINGEN - Das Radio | 22.11.2012 | 11:00-12:00 Uhr : Wie funktioniert die Tagespflege?
Am Mittwoch veröffentlicht das Statistische Landesamt aktuelle Zahlen zur Tagespflege in Thüringen. Klar ist - die Tagespflege ist eine gute Möglichkeit, den Schritt ins Heim hinauszuzögern oder ganz zu vermeiden. Haase und Waage informieren, wie man Tagespflegeangebote sichtet, wo man Hilfe in organisatorischen Fragen bekommt und für wen diese Pflegeform überhaupt in Frage kommt.
Was ist die Tagespflege?
Die Tagespflege ist eine Form der Versorgung für pflegebedürftige Menschen und eine Zwischenstation. Sie ist sinnvoll, wenn die ambulante Pflege in den eigenen vier Wänden nicht mehr ausreicht oder gewährleistet werden kann, die stationäre Pflege aber noch nicht notwendig ist. Die Gäste der Tagespflege wohnen weiterhin zu Hause, werden aber tagsüber in eine Pflegeeinrichtung von ausgebildetem Personal betreut. Sie bietet medizinische Hilfe ebenso wie soziale Kontakte und Freizeitgestaltung. Ziel ist es dabei, das Wohnen in der eigenen Wohnung so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Pflegende Angehörige können durch diese Btreuungsform entlastet werden.
Ist die Tagespflege das Richtige für mich oder meinen Angehörigen?
Bevor sie sich für die Tagespflege entscheiden, sollten Sie einige Dinge klären:
* Welche Pflegeleistung wird wann und in welchem Umfang benötigt?
* Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag erstellen und klären Sie, wie viel die Tagespflege kosten wird und welcher Anteil von der Pflegekasse übernommen wird.
* Fragen Sie nach der Qualifikation des Personals, besonders bei schwierigen Krankheitsbildern.
* Fragen Sie nach Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, wie Selbsthilfegruppen oder Hausärzten.
Wer berät mich oder meine Angehörigen in Sachen Tagespflege?
Betroffene können sich an Kranken- oder Pflegekasse wenden. Sie werden dort umfassend beraten. Auch der Sozialdienst im Krankenhaus oder Wohlfahrtsverbände wie Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz oder das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche können weiterhelfen.
Leistungen für die Pflege:
Die Pflegekasse übernimmt nach dem Sozialgesetzbuch die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Der Anspruch auf teilstationäre Pflege umfasst je Kalendermonat
* für Pflegebedürftige der Pflegestufe I bis zu 450 Euro
* für Pflegebedürftige der Pflegestufe II bis zu 1.100 Euro
* für Pflegebedürftige der Pflegestufe III bis zu 1.500 Euro
* für Pflegbedürftige der Pflegestufe III (Härtefall) bis zu 1.918 Euro
Eine Kombination mit anderen Pflegeleistungen ist möglich.
Die 3 Pflegestufen
Pflegestufe I – Erhebliche Pflegebedürftigkeit
* Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei zwei Verrichtung der Grundpflege benötigt wird (z.B. Ernährung oder Körperpflege), Hilfe im Haushalt erforderlich ist und der Pflegeaufwand im Durchschnitt täglich mindestens 90 Minuten beträgt.
Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit
* Der Pflegebedürftige braucht mindestens dreimal täglich Hilfe. Der Zeitaufwand beträgt mindestens drei Stunden täglich, davon zwei Stunden für die Grundpflege.
Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit
* Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn rund um die Uhr Hilfe notwendig ist und für die Pflege im Durchschnitt täglich mindestens fünf Stunden notwendig sind, davon vier Stunden für die Grundpflege. Wenn der Pflegeaufwand außergewöhnlich hoch ist, kann in Pflegstufe III auch ein Härtefall vorliegen.
