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MDR 1 RADIO SACHSEN | 21.05.2013 | 10:17 Uhr : Expertenrat: Rechte, Pflichten und Zusammenleben in Kleingartensparten

Studiogast: Peter Paschke, Präsident des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner

In Sachsens Gartensparten wird nach einem sehr langen Winter wieder fleißig gebuddelt, gepflanzt und gesät. Aber wo viele Menschen sich zusammenfinden, da gibt es naturgemäß auch unterschiedliche Interessen und Vorstellungen und manchmal auch Ärger. Unser "Expertenrat"
klärt dieses Mal rechtliche und ganz praktische Fragen.

üppige Blumenpracht in einem Kleingarten, schwarzäuguge Susanne, Steinkraut und Studentenblumen, im Hintergrund eine Holzlaube

In deutschen Kleingartensparten gilt das Bundeskleingartengesetz. Außerdem gibt es noch die Satzung des jeweiligen Kleingartenvereins. Dort oftmals genaue Vorschriften, beispielsweise für die Höhe von Hecken und Obstbäumen. Es ist mitunter nicht leicht den Durchblick zu behalten bei der Vielzahl an Vorgaben. Manchmal ist sogar das Installieren einer Heizung untersagt. Was passiert, wenn man solche Vorgaben als Pächter nicht beachtet?

Viele Regelungen - viele Fragen

Wie scharf wird in Sachsen kontrolliert, ob diese Festlegungen eingehalten werden? Sind solche Kontrollen tatsächlich nötig - was sind denn die häufigsten Verstöße? Kommt es auch vor, dass Mitglieder wegen grober Verstöße aus Vereinen ausgeschlossen werden, also auch ihre Parzelle aufgeben müssen? Das ist nur ein kleiner Teil der Fragen, auf die der Präsident des sächsischen Landesverbandes der Kleingärtner, Peter Paschke Antworten weiß.

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Dann mailen Sie uns oder rufen Sie an! Peter Paschke, Präsident des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner, steht Ihnen Rede und Antwort.

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