Hintergrund : Zweitwohnungssteuer
Die WG in der Studentenzeit, die Datsche auf dem Wochenendgrundstück oder die Zweitwohnung am Arbeitsort: Wer eine zweite Wohnung unterhält, muss in einigen sächsischen Gemeinden Steuern zahlen. Einige Fakten um die Zweitwohnsitzsteuer haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Die Zweitwohnungssteuer oder auch Zweitwohnsitzsteuer ist eine Abgabe, die Kommunen erheben können. Sie wird dann fällig, wenn neben einer Hauptwohnung noch eine weitere Wohnung unterhalten wird. Es spielt dabei keine Rolle ob die Wohnung gemietet wird oder ob der Eigentümer selbst in der Wohnung wohnt.
Steuern für mehr Aufwand
Gesetzliche Grundlage der Zweitwohnungsteuer ist Art. 105 Abs. 2a des Grundgesetzes, der den Ländern erlaubt, "örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern" zu erheben. Das Land Sachsen hat diese Aufgabe gemäß § 7 Abs 2 des Kommunalabgabengesetzes seinen Gemeinden übertragen. Nicht alle Gemeinden machen von diesem Recht Gebrauch. Meist sind es größere Städte und Universitätsstädte. Sie hoffen durch die Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer, mehr Studenten dazu zu bewegen, ihren Erstwohnsitz am Studienort anzumelden. Denn für jeden Einwohner mehr, erhalten sie mehr Geld aus dem Finanzausgleich.
Zweitwohnungssteuersatzung legt Spielregeln fest
Gemeinden, die die Steuer erheben, erlassen eine Zweitwohnungssteuersatzung. Darin legt jede Gemeinde fest, wie sie den Begriff Zweitwohnung definiert. In Dresden fallen darunter zum Beispiel auch Zimmer in Wohngemeinschaften, in Naunhof Wochenendhäuser und in Oberwiesenthal Wohn- oder Campingwagen, die so abgestellt sind, dass sie sich zum Übernachten eignen.
Die Höhe der Zweitwohnungssteuer richtet sich in der Regel nach der Nettokaltmiete. Meist werden ca. 10 Prozent der Jahreskaltmiete erhoben. Manche Gemeinden staffeln den Betrag auch.
| Stadt | Einführung | Steuersatz |
|---|---|---|
| Altenberg | 01.01.2007 | |
| Borsdorf | 01.01.2003 | gestaffelt 155-310€ |
| Breitenbrunn | 01.01.2011 | 10% |
| Cavertitz | 01.01.2002 | gestaffelt 51-614€ |
| Chemnitz | 01.01.2006 | 10% |
| Dippoldiswalde | 01.01.2004 | 10% |
| Dresden | 01.06.2006 | 10% |
| Görlitz | 01.01.2011 | 10% |
| Hohburg | 01.01.2006 | gestaffelt 40-300€ |
| Hohnstein | 01.01.2002 | gestaffelt 60-300€ |
| Leipzig | 01.06.2006 | gestaffelt 120-600€ |
| Markranstädt | gestaffelt 128-383€ | |
| Naunhof | 01.06.2006 | gestaffelt 60-180€ |
| Oberwiesenthal | 01.01.1997 | 10% |
| Pirna | 01.01.2002 | gestaffelt 30-300€ |
| Riesa | 01.01.2011 | 10% |
| Sebnitz | 01.04.2006 | 10% |
| Weißwasser | 01.07.2012 | 8% |
Ausnahmen von der Zweitwohnungssteuer
- aus beruflichen Gründen angemietete Wohnungen von nicht dauerhaft getrennt lebenden Eheleuten, deren Hauptwohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet
- Wohnungen, die von öffentlichen oder freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen zur Verfügung gestellt werden
- Wohnungen, die von der öffentlichen und der freien Jugendhilfe für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden
Darüber hinaus gelten in den Gemeinden gesonderte Befreiungen:
- in Dresden, Riesa und Cavertitz für Wohnungen, die sich in Kleingartenanlagen befinden
- in Leipzig für Drittwohnungen
- in Pirna sind Studenten von der Zweitwohnungssteuer befreit
