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Hintergrund : Zweitwohnungssteuer

Die WG in der Studentenzeit, die Datsche auf dem Wochenendgrundstück oder die Zweitwohnung am Arbeitsort: Wer eine zweite Wohnung unterhält, muss in einigen sächsischen Gemeinden Steuern zahlen. Einige Fakten um die Zweitwohnsitzsteuer haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Ein gezeichnetes Haus und Euro-Geldstücke

Die Zweitwohnungssteuer oder auch Zweitwohnsitzsteuer ist eine Abgabe, die Kommunen erheben können. Sie wird dann fällig, wenn neben einer Hauptwohnung noch eine weitere Wohnung unterhalten wird. Es spielt dabei keine Rolle ob die Wohnung gemietet wird oder ob der Eigentümer selbst in der Wohnung wohnt.

Steuern für mehr Aufwand

Gesetzliche Grundlage der Zweitwohnungsteuer ist Art. 105 Abs. 2a des Grundgesetzes, der den Ländern erlaubt, "örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern" zu erheben. Das Land Sachsen hat diese Aufgabe gemäß § 7 Abs 2 des Kommunalabgabengesetzes seinen Gemeinden übertragen. Nicht alle Gemeinden machen von diesem Recht Gebrauch. Meist sind es größere Städte und Universitätsstädte. Sie hoffen durch die Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer, mehr Studenten dazu zu bewegen, ihren Erstwohnsitz am Studienort anzumelden. Denn für jeden Einwohner mehr, erhalten sie mehr Geld aus dem Finanzausgleich.

Zweitwohnungssteuersatzung legt Spielregeln fest

Gemeinden, die die Steuer erheben, erlassen eine Zweitwohnungssteuersatzung. Darin legt jede Gemeinde fest, wie sie den Begriff Zweitwohnung definiert. In Dresden fallen darunter zum Beispiel auch Zimmer in Wohngemeinschaften, in Naunhof Wochenendhäuser und in Oberwiesenthal Wohn- oder Campingwagen, die so abgestellt sind, dass sie sich zum Übernachten eignen.

Die Höhe der Zweitwohnungssteuer richtet sich in der Regel nach der Nettokaltmiete. Meist werden ca. 10 Prozent der Jahreskaltmiete erhoben. Manche Gemeinden staffeln den Betrag auch.

Diese sächsischen Gemeinden erheben Zweitwohnungssteuern (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
Stadt Einführung Steuersatz
Altenberg 01.01.2007  
Borsdorf 01.01.2003 gestaffelt 155-310€
Breitenbrunn 01.01.2011 10%
Cavertitz 01.01.2002 gestaffelt 51-614€
Chemnitz 01.01.2006 10%
Dippoldiswalde 01.01.2004 10%
Dresden 01.06.2006 10%
Görlitz 01.01.2011 10%
Hohburg 01.01.2006 gestaffelt 40-300€
Hohnstein 01.01.2002 gestaffelt 60-300€
Leipzig 01.06.2006 gestaffelt 120-600€
Markranstädt   gestaffelt 128-383€
Naunhof 01.06.2006 gestaffelt 60-180€
Oberwiesenthal 01.01.1997 10%
Pirna 01.01.2002 gestaffelt 30-300€
Riesa 01.01.2011 10%
Sebnitz 01.04.2006 10%
Weißwasser 01.07.2012 8%

Ausnahmen von der Zweitwohnungssteuer

  • aus beruflichen Gründen angemietete Wohnungen von nicht dauerhaft getrennt lebenden Eheleuten, deren Hauptwohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet
  • Wohnungen, die von öffentlichen oder freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen zur Verfügung gestellt werden
  • Wohnungen, die von der öffentlichen und der freien Jugendhilfe für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden

Darüber hinaus gelten in den Gemeinden gesonderte Befreiungen:

  • in Dresden, Riesa und Cavertitz für Wohnungen, die sich in Kleingartenanlagen befinden
  • in Leipzig für Drittwohnungen
  • in Pirna sind Studenten von der Zweitwohnungssteuer befreit

Zuletzt aktualisiert: 08. August 2012, 09:50 Uhr

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