Der Redakteur | MDR 1 RADIO THÜRINGEN | 16.03.2009
Wie lange muss eine Energiesparlampe leuchten?
Wie ist es um die Gewährleistung bestellt, wenn eine Energiesparlampe nicht die prognostizierten 10.000 Stunden leuchtet?
Bei einem Langzeittest der Stiftung Warentest haben die namhaften Markenhersteller am besten abgeschnitten. Demnach haben die Kompaktleuchtstofflampen – so die korrekte Bezeichnung der Energiesparlampen – die angegebene Leuchtleistung von 10.000 Stunden erreicht und zum Teil sogar noch deutlich überschritten.
Sollte eine Lampe vor der prognostizierten Leuchtleistung kaputt gehen, hat der Kunde innerhalb der Verjährungsfrist Anspruch auf Gewährleistung. Die Verjährungsfrist beträgt wie bei allen Produkten zwei Jahre nach Erhalt der Ware. Deshalb sollte immer der Kassenbeleg aufbewahrt werden. Sollte allerdings die angekündigte Lebensdauer nur knapp unterschritten sein, muss kein Mangel vorliegen. Die Hersteller profitieren hier von einer gewissen Toleranz.
Nach Ablauf der Verjährungsfrist hat der Kunde keinen Anspruch auf Gewährleistung. Doch dazu wird es meist nicht kommen, denn ein Mangel liegt erst vor, wenn beispielsweise Überspannung ausgeschlossen ist, oder die versprochene Leistung längst nicht erreicht wurde.
Übrigens:
Im Test hat sich auch herausgestellt, dass die Leuchtleistung bei den meisten Energiesparlampen nahezu konstant geblieben ist.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2009, 16:44 Uhr
