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MDR THÜRINGEN - Das Radio | Service | 25.10.2011 : Beim Heizen mit Holz die Grenzwerte beachten

Ob Kachelofen oder Kamin - traditionelle Feuerstätten sind weiterhin beliebt. Vor allem Holz gewinnt als Brennstoff wieder an Bedeutung, gilt es doch im Vergleich zu anderen Energieträgern als relativ umweltschonend. Doch aufgepasst: Auch für solche Heizungen gelten Grenzwerte bei den Emissionen.

Bis zum Jahr 2014 müssen Besitzer und Betreiber von Öfen, die mit Holz befeuert werden, ihre Anlagen auf Einhaltung neuer Grenzwerte für Emissionen überprüfen lassen. Das geht aus der Novelle der Bundesimissionsschutzverordnung hervor, die im Jahr 2010 in Kraft getreten ist. Darin wurden unter anderem Grenzwerte für Holzfeuerungsanlagen neu festgelegt. Dabei geht es unter anderem um die Werte für Kohlenmonoxid und Feinstaub.

Flammen
Auch wenn's romantisch ist: Kaminfeuer setzt auch Schadstoffe frei.

Wer sich heute einen Ofen oder eine Heizungsanlage für das Haus kaufen will, sollte sich beim zuständigen Bezirksschornsteiger darüber informieren, ob die jeweilige Anlage bereits die neuen Grenzwerte einhält oder gegenenenfalls nachgerüstet werden muss. Das empfiehlt Edgar Giese von der Thüringer Schornsteinfeger-Innung. Denn im Handel werden derzeit auch noch ältere Modelle angeboten, die den neuen Regelungen nicht mehr genügen.

Bei der Überprüfung bestehender Anlagen kann der Schornsteinfeger auch feststellen, ob diese beispielsweise mit einem Feinstaub-Filter nachgerüstet werden müssen. Für die Nachrüstung älterer Anlagen gibt es - je nach deren Alter - unterschiedliche Fristen. Feuerstätten, die bis zum 31.12.1974 errichtet wurden, müssen bis zum Jahr 2015 die neuen Grenzwerte einhalten, gegebenenfalls also nach- oder umgerüstet werden. Bei jüngeren Modellen sind die Übergangsfristen länger.

Bei den Überprüfungen kann man sich vom Schornsteinfeger auch Tipps geben lassen, wie man Feuerholz richtig lagert, welchen Brennstoff man für das Anzünden des Feuers verwenden soll und wie hoch beispielsweise die maximale Holzfeuchte sein darf. Diese sollte beispielsweise bei maximal 25 Prozent liegen.

Das Beratungsgespräch mit dem Fachmann ist auch deshalb wichtig, so Giese, weil sich mit der Neuregelung der Verordnung auch weitere Vorschriften geändert haben. Das gilt unter anderem für die Ableitbedingungen, also etwa für die Schornsteinhöhe.

Zuletzt aktualisiert: 07. Mai 2012, 12:01 Uhr

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