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EU-Kommission : Europäischer Gerichtshof soll ACTA überprüfen

Die EU-Kommission will das umstrittene Urheberrechtsabkommen ACTA dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorlegen. EU-Handelskommissar Karel De Gucht erklärte in Brüssel, das Gericht müsse klären, ob der internationale Vertrag Grundrechte verletze und die Urheberrechte angemessen schütze. Die EU-Kommission reagiert damit auf die massive Kritik an dem Abkommen. Kritiker werfen der Kommission vor, dass ACTA die Freiheit im Internet beschneiden könnte. So wird befürchtet, dass das Abkommen zum Beispiel Zugangsanbieter veranlassen könnte, Nutzer beim Bruch von Urheberrechten zu sperren. In den vergangenen Wochen hatte eine breite Öffentlichkeit gegen den Vertrag mobil gemacht.  

Urheberschutz contra Meinungsfreiheit?

Demonstranten haben sich am Samstag (11.02.2012) am Neptunbrunnen in Berlin versammelt. Der Protest richtete sich gegen den so genannten Acta-Vertrag, der «die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld» regeln soll.
Anti-ACTA-Demontrationen am 11. Febraur 2012 in Berlin

EU-Handelskommissar De Gucht gehört zu den größten Anhängern von ACTA. In einem Brief an das EU-Parlament hatte er die Abgeordneten gewarnt, sich von einer irreführenden Kampagne beeinflussen zu lassen. Auch am Mittwoch betonte er, dass kein EU-Gesetz geändert werden müsse. Allerdings herrsche eine große Unsicherheit, ob die Freiheit im Internet durch ACTA beschränkt werde. Eine Prüfung durch das Gericht soll nun Klarheit schaffen.

De Gucht verteidigte erneut das Abkommen. ACTA werde helfen, Arbeitsplätze zu schützen. ACTA wird keine Webseiten schließen und auch nicht die Rede- oder Internetfreiheit einschränken. EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die für Grundrechte zuständig ist, betonte: "Copyright-Schutz kann niemals eine Aufhebung der Meinungs- oder Informationsfreiheit rechtfertigen."

Hintergrund: ACTA und das deutsche Urheberrecht

Das ACTA-Abkommen soll den Urheberrechtsschutz international vereinheitlichen. Was sind die Streitpunkte und wie ist der Urheberrechtsschutz in Deutschland geregelt? [mehr]


Ratifizierung vorerst auf Eis gelegt

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte weltweit durchzusetzen und zu schützen. Die Verhandlungen zwischen Europäischer Union, Australien, Kanada, Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, Schweiz und den USA begannen im Juni 2008 - und waren geheim. Sie zogen sich über drei Jahre hin und wurden von Interessengruppen begleitet, wie etwa den Branchenverbänden der Film- und Musikindustrie in den USA. Unter anderem soll ACTA der Einsatz von Technik zum Kopierschutz-Knacken verboten werden. Außerdem finden sich im Vertragstext an mehreren Stellen Absichtserklärungen, Internetprovider zu etwas mehr Überwachung zu bewegen. Allerdings ist dies sehr vage formuliert.

ACTA kann aber nur in Kraft treten, wenn es von allen EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission ratifiziert und vom EU-Parlament gebilligt wurde. Nach anhaltenden Protesten hatten mehrere EU-Mitglieder wie Polen und Tschechien die ACTA-Ratifizierung ausgesetzt. Auch Deutschland hat den Ratifizierungsprozess vorerst auf Eis gelegt.

Zuletzt aktualisiert: 22. Februar 2012, 19:44 Uhr

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