Neue Befugnisse für die Polizei : Landtag beschließt umstrittenes Polizeigesetz
Der Entwurf für Sachsen-Anhalts neues Polizeigesetz sorgte in den vergangenen Wochen für viel Wirbel. Besonders umstritten sind die geplanten HIV-Zwangstests sowie die mögliche Abschaltung von Handy-Netzen. Nun hat der Landtag mit den Stimmen der Regierungskoalition die umstrittene Novelle durchgedrückt. Linke und Grüne wollen jetzt vor dem Landesverfassungsgericht klagen. Vor der Abstimmung fand eine Demonstration auf dem Vorplatz des Landtags statt.
Der Landtag Sachsen-Anhalts hat das umstrittene neue Polizeigesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet. Bei der namentlichen Abstimmung am Mittwochmittag votierten 63 Abgeordnete für das Gesetz, 32 dagegen. Zehn Parlamentarier waren nicht anwesend. Das Gesetz sieht vor, unter anderem die Befugnisse der Polizei auszuweiten. Im Innenausschuss des Landtages waren zuletzt Änderungsanträge der Opposition abgeschmettert worden. Sie wollten unter anderem die umstrittene Abschaltung von Handy-Netzen sowie die geplanten HIV-Zwangstests verhindern.
Innenminister Holger Stahlknecht verteidigte vor der Abstimmung erneut das neue Polizeigesetz. Er sagte im Landtag, Freiheit habe ohne Sicherheit keine Zukunft. Sachsen-Anhalt unternehme mit der Gesetzesnovelle keinen Alleingang, betonte der Minister. In anderen Bundesländern würden die neuen Regelungen bereits praktiziert. Stahlknecht warf der Opposition vor, die Polizei ins falsche Licht rücken zu wollen.
Klage vor dem Landesverfassungsgericht droht
Linke und Grüne kündigten bereits im Vorfeld an, das Landesverfassungsgericht anzurufen, sollte der Entwurf unverändert verabschiedet werden. Grünen-Fraktionschefin Claudia Dalbert sagte, man sei dabei, die Klage vorzubereiten. Am Mittwochmorgen protestierten etwa 100 Demonstranten vor dem Landtag gegen das neue Gesetz.
Ein Gesetz - viele Streitpunkte
Dem neuen Polizeigesetz zufolge sollen HIV-Zwangstests in solchen Fällen möglich sein, in denen ein Polizist sich bei einem Einsatz angesteckt haben könnte, der Verursacher einer Untersuchung aber nicht zustimmt. Die Opposition sieht in den zwangsweisen Tests einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte. Mit der geplanten Unterbrechung von Handynetzen soll beispielsweise das Fernzünden von Bomben verhindert werden. Hier hatte die Opposition befürchtet, dass das Gesetz der Polizei Netzabschaltungen auch bei Demonstrationen erlauben könnte. Stahlknecht widersprach am Mittwoch erneut dieser Darstellung. Es gebe dafür keine Ermächtigung.
Ebenfalls vor das Gericht bringen will die Opposition Regelungen zur Überwachung von Computern und den Videoeinsatz bei Polizeikontrollen. Kritiker befürchten, dass die Computerüberwachung der Polizei den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern ermöglicht. Nicht in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurde hingegen die Regelung, Polizisten bei Einsätzen in Zusammenhang mit gewalttätigen Demonstrationen individuell zu kennzeichnen. Dafür hatte die SPD in einem Mitgliederentscheid plädiert. Die CDU lehnte diesen Punkt jedoch ab.
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