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MDR INFO | Hörer machen Programm | 03.10.2012 : Warum wird das Kleingedruckte nicht als Audio-CD mitveröffentlicht?

Wer einen Vertrag abschließt, bekommt in der Regel jede Menge Papier. Im sogenannten Kleingedruckten sind dabei die wichtigen allgemeinen Geschäftbedingungen festgehalten. Für Menschen mit Sehbehinderungen ist das eine besondere Herausforderung. Das hat auch MDR INFO-Hörer Karl-Heinz Zahn aus Leipzig, der drei Augenoperationen hinter sich hat, erfahren. Er fragt, ob es nicht möglich ist, dass das Kleingedruckte auf eine CD gesprochen und mit ausgeliefert wird.

von Alexandra Prinz-Klause

Ein Füller liegt neben einem Dokument

Karl-Heinz Zahn ist nicht allein mit dem Problem, denn zwölf Prozent der über 60-Jährigen lesen das Kleingedruckte ihrer Versicherungsunterlagen nicht. Um es gleich auf den Punkt zu bringen: Man kann so eine CD produzieren, in der Praxis ist jedoch niemand gesetzlich dazu verpflichtet. Vielmehr liegt es in der Kulanz der Unternehmen, ob sie im Einzelfall eine solche CD erstellen, sagt Rechtsanwalt Detlef Bischoff. Er ist zugleich Chef der Steuerberatung Connex in Halle:

"Meine Erfahrung zeigt, dass heute der Handel und der Großhandel in allen Bereichen, insbesondere behinderten Menschen gegenüber, sehr zuvorkommend ist. Man bekommt sicherlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Form ausgehändigt, in der man sie benötigt."

Detlef Bischoff, Rechtsanwalt

Grundsätzlich ist für den Anwalt Kleingedrucktes auf einer CD aber nicht erforderlich, denn diese sogenannten AGBs sind bei vielen Firmen auf deren Internetseite nachlesbar und dort kann man sich die gewünschte Schriftgröße einstellen. Diese AGBs, z.B. die eines Möbelhauses, sind dann, sagt Anwalt Bischoff, für jeden Kaufvertrag die gleichen. Allerdings ist damit noch nicht die Verständlichkeit des Textes gewährleistet. Denn es fehlen nicht nur eindeutige Vorgaben für die  Mindestschriftgröße, sondern auch für die Sprache. Eine Forsa Umfrage unter 2.600 erwachsenen Bürgern in Deutschland ergab, das insbesondere Steuer- und Versicherungsdokumente für viele schwer zu verstehen sind. Nur fünf Prozent der Befragten sehen sich dazu als Laien in der Lage.

Nicht selten sind diese Unverständlichkeiten auch von den Firmen gewünscht, kritisieren Verbraucherschützer. Generell könne man aber nicht sagen, dass im Kleingedruckten Fallstricke versteckt seien, sagt Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen Anhalt.

"Man kann dem Unternehmen sicherlich nicht grundsätzlich unterstellen, dass hier versucht wird, nachteilige Regelungen für den Verbraucher zu schaffen. Natürlich ist der Unternehmer mehr oder weniger gezwungen, im Kleingedruckten zusätzliche Vereinbarungen zu treffen mit dem Verbraucher, die auch nachteilig sein können."

Simone Meisel, Verbraucherzentrale Sachsen Anhalt

Das Kleingedruckte als Hör-CD hält die Verbraucherschützerin dennoch für unrealistisch, da es gesetzlich nicht festgelegt ist. Simone Meisel betont aber, dass die Verständlichkeit des Kleingedruckten gesetzlich festgelegt ist. Klauseln, die einem Verbraucher mit einem Zehnte-Klasse-Abschluss unverständlich sind, dürfen also nicht gegen ihn verwendet werden.

Dass auch das Kleingedruckte verständlich sein kann, zeigt das  Versicherungsunternehmen Ergo. 2011 hat Ergo die Initiative "Klartext" gestartet und neue Standards für Kundenkommunikation gesetzt. Es soll keine unnötigen Fachausdrucke, Fremdwörter oder Anglizismen mehr geben. Und so wurden aus den bisher 40 Seiten einer privaten Haftpflichtversicherung plötzlich nur noch vier bis sechs.

Zuletzt aktualisiert: 03. Oktober 2012, 05:25 Uhr

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