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MDR INFO | Hörer machen Programm | 22.08.2012 : Der Streit ums Altpapier

Seit Anfang Juni ist es in Kraft, das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz. Hinter dem etwas sperrigen Namen verbergen sich die Regeln für den Umgang mit allen Arten von Abfall in der Bundesrepublik - vom Atommüll bis zum Altpapier. Und ums Altpapier soll es gehen. Da hat das neue Bundesgesetz einen alten Streit wieder angefacht: Nämlich den zwischen Kommunen und privaten Altpapierhändlern. MDR INFO-Hörer Thomas Schumann fragt genau in dem Zusammenhang, ob er sein Altpapier überhaupt noch zu den Aufkäufern bringen kann?

von Frank Ludwig

Es sieht derzeit tatsächlich nicht besonders gut aus für die Zukunft der kleinen privaten Aufkaufstellen. Dabei hatten die erst in den letzten Jahren ihr Comeback erlebt. Hintergrund waren die weltweit sprunghaft gestiegenen Altpapierpreise. Da mittlerweile schon acht Cent und mehr fürs Kilo gezahlt wird, bündeln mehr und mehr Bürger wieder ihre ausgelesenen Zeitungen, Werbeprospekte und was sonst noch anfällt, und bringen sie zu den Aufkäufern. Sehr zum Missfallen der Kommunen natürlich, die - ebenso angespornt durch die Aussicht auf gute Erlöse - ihrerseits begannen, die blauen Tonnen fürs Altpapier aufzustellen.

Kommunen sammeln über blaue Tonnen

Besonders weit ist man da beispielsweise im Burgenlandkreis. Dieter Engelhardt, Stellvertreter des Landrates dort: "Wir bieten ein Supersystem. Bei uns hat jeder Bürger, wenn er das möchte, drei Tonnen zu Hause stehen: eine schwarze für den Restabfall, eine blaue fürs Papier und eine braune für den Biomüll. Das finden wir gut, das wollen wir erhalten." Was allerdings voraussetzt, dass möglichst alle im Burgenlandkreis auch ihr Altpapier in den blauen Tonnen entsorgen. Pi mal Daumen soll der öffentlich-rechtlichen Abfallwirtschaft im Burgenlandkreis aufs Jahr eine gute Million Euro an Einnahmen verloren gehen: Weil immer mehr Bürger ihr Altpapier zu privaten Aufkaufstellen bringen. Dem schiebe nun das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz einen Riegel vor, glaubt Landrats-Vize Engelhardt. Im Gesetzestext taucht zwar das Wort Altpapier nicht auf, dafür aber die so genannte Überlassungspflicht für Abfälle.

"Ich interpretiere den Passus so, dass immer dann, wenn die Kommune ein gutes Einsammelsystem hat, Privatleute in der zweiten Reihe stehen."

Landrats-Vize Dieter Engelhardt im Burgenlandkreis

Privatleute gehen zur Aufkaufstelle

Eine umstrittene Auslegung, zumal das so auch nirgends im Gesetzestext zu finden ist. Dennoch flatterten den neun Altpapierläden im Burgenlandkreis bereits Unterlassungsverfügungen ins Haus. Betroffen davon ist auch Andreas Zschech. Der Rentner aus Hohenmölsen nimmt einmal die Woche Altpapier entgegen. Die Kunden stehen dann Schlange. Dass er nun schließen soll, hat für Zschech allerdings nichts mit dem neuen Gesetz zu tun:

"Wo wir nur drei Cent zahlen konnten, weil es nur 50 Euro für die Tonne gegeben hat, da hat das überhaupt keinen gestört, die Sammelstellen, da konnten wir sammeln wie wir wollten. Nur weil jetzt der Preis so hoch ist, wollen sie mitkassieren."

Andreas Zschech, Altpapieraufkäufer in Hohenmölsen

Notfalls klagen

Acht der neun privaten Altpapierhändler im Burgenlandkreis haben Widerspruch gegen den Schließungsbescheid eingelegt und sind entschlossen, notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu ziehen. Unterstützt werden sie dabei von der Papierindustrie. Die Branche befürchtet ein Altpapier-Monopol und Preisdiktate der Kommunen. Dazu kommt, erklärt Peter Meissner, Geschäftsführer bei der MAD GmbH:

"Papier aus der kommunalen Erfassung ist sehr gemischt, zum Teil mit papierfremden Bestandteilen, da muss sehr aufwendig sortiert werden und das hat dann immer noch nicht die optimale Qualität. Das Material aus den Aufkaufstellen hat eine sehr hohe Reinheit, weil der Bürger schon vorsortiert, so dass das Material perfekt in der Industrie eingesetzt werden kann."

Peter Meissner, Geschäftsführer bei der MAD GmbH in München

Der MAD-Geschäftsführer gibt sich zuversichtlich: Altpapier sei kein Abfall, sondern ein Wertstoff und deshalb auch gar nicht von dem neuen Gesetz betroffen. Darüber werden wohl die Gerichte entscheiden. Und erst danach steht fest, ob man sein Altpapier weiter in die Aufkaufstelle bringen darf oder aber in die blaue Tonne der Kommune werfen muss.

Zuletzt aktualisiert: 22. August 2012, 13:30 Uhr

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