Kompromiss bei Ameos : Betriebsrat widerspricht der Gewerkschaft
Der Chef des Betriebsrats der Ameos-Kliniken im Salzlandkreis, Olaf Haberecht, hat die Kritik der Gewerkschaft Ver.di am Kompromiss zur Arbeitsplatz-Sicherung zurückgewiesen. Er sagte MDR INFO am Freitag: "Ich weiß nicht, ob Herr Berek sich im Klaren ist, dass er dazu auffordert, 360 Kündigungen auszusprechen."
Haberecht reagierte damit auf einen Appell von Ver.di-Sekretär Jens Berek, der die Mitarbeiter aufgerufen hatte, die Einigung abzulehnen. Laut Habrecht geht es bei dem Kompromiss mit der Klinik-Geschäftsführung um individualrechtliche Lösungen, die den Tarifvertrag nicht berührten, aber Kündigungen verhindern könnten. Anders als von Ver.di behauptet, sei die Einigung weder rechtswidrig, noch sei der dabei ausgehandelte Kündigungsschutz nicht rechtssicher. Haberechts zufolge soll der Kompromiss bis 2017 gelten. Er sehe unter anderem vor, bisherige Zuschläge zu erhalten, Kündigungsschutz für fünf Jahre, mehr Urlaub, jedoch 12,5 Prozent weniger Geld bei entsprechend kürzeren Arbeitszeiten.
Man bleibe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, was "ein Novum in Sachsen-Anhalt" sei. Alle anderen privaten Kliniken hätten andere Tarifverträge. Bei Betriebsversammlungen an den Ameos-Standorten Aschersleben, Bernburg, Staßfurt und Schönebeck sei die Einigung auf große Akzeptanz gestoßen.
Haberecht: Ver.di war gar nicht zu Verhandlungen bereit
Zur Ver.di-Kritik, an den Gesprächen nicht beteiligt worden zu sein, sagte der Chef des Betriebsrats, die Gewerkschaft sei bis 31. Dezember nicht in der Lage gewesen, zu verhandeln. Sie habe stattdessen auf Tarifverhandlungen Mitte Januar gesetzt. Hätte es jedoch Ende 2012 "keine Regelungsabrede gegeben", wären im Januar 360 betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen worden. Die Verhandlungen zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat fanden den Angaben zufolge kurz vor dem Jahreswechsel statt.
Haberecht bestätigte, dass der Kompromiss nicht für alle 1.600 Beschäftigten gelten solle. Nicht betroffen sind demnach Ärzte und leitende Angestellte. Durch ein Gutachten sei festgestellt worden, dass es beim mittleren medizinisches Personal einen Überhang und bei den Ärzten eine Unterbesetzung gebe.
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