Koalition legt Streit bei : Anti-Terror-Gesetze gehen in neue Runde
Die umstrittenen Anti-Terror-Gesetze werden um vier Jahre verlängert. Das gaben Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bekannt. Nach monatelangem Streit verständigte sich die Koalition damit auf einen Kompromiss.
Mit den Anti-Terror-Maßnahmen werden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden ausgeweitet. Das Post- und Bankgeheimnis sowie der Schutz persönlicher Daten können bei Verdacht ausgehebelt werden. Im Luftverkehr gelten strengere Sicherheitskontrollen, ebenso in strategisch wichtigen Bereichen wie Atomanlagen oder Flughäfen. Zudem bauen Polizei und Geheimdienste eine gemeinsame Antiterrordatei auf.
Flug- und Kontoüberwachung wird ausgeweitet
Nach Aussage von Friedrich können die Nachrichtendienste künftig bei zentralen Behörden Auskünfte über Flüge und Konto-Daten von Terrorverdächtigen einholen. Bislang mussten die Ermittler dazu die Banken und Airlines um Auskunft bitten. Nicht durchsetzen konnte sich der Innenminister mit seinem Wunsch nach Bußgeldern bei Verweigerung von Auskünften. Auf Druck der FDP wurde außerdem vereinbart, dass eine unabhängige Regierungskommission (G10) die Gesetze im Sicherheitsbereich insgesamt kritisch überprüft.
Opposition: FDP ist eingeknickt
Von der Opposition kam Kritik an dem Vorhaben. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier kritisierte den Kompromiss als halbherzig. Die Regierung habe einen Teil herausgenommen und geregelt und den anderen Teil in eine Kommission abgeschoben. "Im Grunde genommen wissen wir noch nicht genau, wie sich die Regierung zu der Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze insgesamt verhält." Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, warf der FDP vor, eingeknickt zu sein. Die Liberalen hofften, dass die Union ihnen nun im Gegenzug bei den Steuersenkungsplänen entgegenkomme. Dafür verschenkten sie in vorauseilendem Gehorsam Teile ihres Ansehens als Rechtsstaatspartei.
Die Anti-Terror-Gesetze waren nach den Anschlägen vom 11. September 2001 für zunächst fünf Jahre beschlossen worden. 2006 wurden sie verlängert und wären zum Jahresende ausgelaufen.
Vorratsdatenspeicherung
Im März 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Seitdem dürfen diese Daten nicht mehr ohne konkreten Anlass für sechs Monate gespeichert werden.
Das gekippte Gesetz ging auf eine Richtlinie der Europäischen Union zurück und galt seit Anfang 2008 in Deutschland. Telefongesellschaften und Internet-Provider mussten seither die Verbindungsdaten ihrer Kunden für sechs Monate speichern. Konkret betraf dies Anrufer und Angerufene im Festnetz und per Handy, Mail- und IP-Adressen von Sendern und Empfängern sowie die Verbindungsdaten der Internetnutzung. Nicht erfasst wurde dagegen der Inhalt der Telefonate und Mails. Ziel des Gesetzes sollten eine effektivere Strafverfolgung und Terrorabwehr sein. Bei Straftaten oder zur Gefahrenabwehr konnten Staatsanwälte, Polizei oder Geheimdienste daher auf die Daten bei den Telefonunternehmen zurückgreifen.


