Baby tot geschüttelt : Vater wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen
Der Mann, der in Magdeburg sein zwei Monate altes Baby tot geschüttelt hat, ist am Donnerstag wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden.Der 34-Jährige soll dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden, heißt es im Urteil.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der wegen zweifacher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge angeklagte Mann unter einer psychischen Erkrankung leidet. Zwar gehe man davon aus, dass der Angeklagte das Baby so heftig geschüttelt habe, dass es an den Folgen starb. Aufgrund einer Schizophrenie habe der Vater seine Handlungen aber nicht steuern können. Da ähnliche Taten auch in Zukunft nicht ausgeschlossen seien, müsse er therapiert werden, heißt es im Urteil weiter.
Angeklagter hat Tat gestanden
Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf Schuldunfähigkeit plädiert. Der Angeklagte, der keinen Schul- und Berufsabschluss hat, hatte die Tat während des Prozesses eingeräumt.
In der Nacht zum 25. Februar kam es zum Streit zwischen den beiden Eltern. Der 34-Jährige warf ein Teelicht nach der 25-jährigen Kindsmutter, die dabei leicht verletzt wurde. Daraufhin verließ die Frau die Wohnung und ließ das Baby beim Vater zurück. Wutentbrannt soll der Mann das Mädchen mehrfach heftig geschüttelt haben. Das Gericht geht davon aus, dass es auch mehrfach mit dem Kopf gegen eine Wand oder einen anderen festen Gegenstand gestoßen wurde. Daraufhin alarmierte der Vater den Notarzt. Doch das Baby starb kurze Zeit später an den massiven Verletzungen.
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