Straftaten : Studie zur Vorratsdatenspeicherung entzweit die Koalition
Eine neue Studie zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung für die Strafverfolgung sorgt für Diskussionen. Der Kriminologe Christian Pfeiffer kritisierte die Ergebnisse bei MDR INFO heftig und zweifelte deren Plausibilität an. Zugleich erhitzten sich auch innerhalb der Koalition die Gemüter. So zeigte sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich von der CSU erstaunt über die Schlussfolgerung, die Vorratsdatenspeicherung sei sinnlos. Das Justizministerium dagegen sah sich in seiner Kritik der Speicherung bestätigt. Es hatte die Studie beim Max-Planck-Institut für Strafrecht in Auftrag gegeben.
Das Max-Planck-Institut kommt dabei zum Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherung keine wesentliche Bedeutung für die Strafverfolgung habe. Der Wegfall der Speichermethode im Jahr 2010 könne nicht als Grund für veränderte Aufklärungsquoten von Straftaten herangezogen werden. Es gebe derzeit keine belastbaren Zahlen, die die Auswirkungen des Verbots belegten. Die Speicherung von Telefon- und Internetdaten war im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht untersagt worden. Die Richter hatten erklärt, das Speichern der Daten sei ein weitreichender Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, der aber bislang zu vage formuliert gewesen sei. Ab 2008 (Telefon) und 2009 (Internet) waren sämtliche Daten dieser Art sechs Monate lang aufbewahrt worden. Das deutsche Gesetz dazu war dabei einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 gefolgt.
Zweifel am Sinn der Studie
Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach zweifelt den Sinn der Studie an. Ihn beeindrucke mehr als die Studie die umfangreiche Fallsammlung der Landeskriminalämter, die nachgewiesen habe, dass die Vorratsdatenspeicherung für die Strafverfolgung unerlässlich sei. Die Chefin der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt kritisierte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP. Es sei unverständlich, wenn die Ministerin versuche, mit einer solchen Studie eine Lücke "in unserer Sicherheit" zu rechtfertigen.
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem Machtwort auf. Das Verhalten von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sei unverantwortlich und für jeden Innenminister unerträglich. Leutheusser-Schnarrenberger dagegen verteidigte ihren Vorschlag, Daten nur im Falle eines konkreten Verdachts zu speichern.
Linke und Grüne stellten sich hinter die Haltung des Justizministeriums. Der Linken-Datenschutzexperte Jan Korte sagte, das Gutachten belege wissenschaftlich fundiert die Unverhältnismäßigkeit der anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger.
Die schwarz-gelbe Koalition streitet seit dem Gerichtsurteil von 2010 über die Vorratsdatenspeicherung. Leutheusser-Schnarrenberger will die Daten nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten speichern lassen. Die Union fordert dagegen die vorsorgliche Datenspeicherung für sechs Monate.
Kriminologe Pfeiffer kritisiert Studie
Der niedersächsische Kriminologe Christian Pfeiffer hat die vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie heftig kritisiert. Pfeiffer sagte bei MDR INFO, er sei überrascht und halte sie auch nicht für plausibel. Für ihn sei es eine ziemliche Übertreibung, was da von Frau Leutheusser-Schnarrenberger in die Welt gesetzt werde.
Pfeiffer sagte, in der Studie seien die Aufklärungsquoten gemessen worden. Das sei aber kein Nachweis. Niemand behaupte, dass die Vorratsdatenspeicherung Masseneffekte auslöse. Sie sei aber nötig, um in einzelnen, aber besonders wichtigen Fällen der Polizei Hinweise zu vermitteln. Das werde jedoch statistisch nicht spürbar werden. Es werde immer die Suche nach der Nadel im Heuhaufen sein. Die Vorratsdatenspeicherung sei wichtig, um Netzwerke islamischer Terroristen oder von Rechtsterroristen aufzudecken.
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Was ist die Vorratsdatenspeicherung?
Die Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die vorsorgliche Speicherung aller sogenannten Verkehrsdaten der
Telekommunikation für einen bestimmten Zeitraum. Dazu gehören IP-Adressen von Computern und Telefonnummern von Anschlüssen, zwischen denen telefoniert oder gemailt wird, sowie Beginn und Ende einer Telefon- oder Internetverbindung. Bei der Nutzung von Handys bzw. Smartphones zählt auch deren Standort dazu. Es geht aber nicht um Inhalte von Telefonaten oder E-Mails.


