Elektronische Steuerkarte : Post vom Finanzamt - Behörde gleicht Daten ab
Post vom Finanzamt haben jetzt viele im Briefkasten. Dabei geht es nicht um den Steuerbescheid. Die Behörde will wissen, ob sie Daten wie Steuerklasse, Konfession und Kinderzahl richtig gespeichert hat. Was es damit auf sich hat.
Hintergrund des Datenabgleichs ist die elektronische Lohnsteuerkarte. Ab dem kommenden Jahr hat die bunte Pappkarte endgültig ausgedient. Dann übermittelt das Finanzamt die Daten direkt an den Arbeitgeber, erklärt Sandra Archut vom Thüringer Finanzministerium: "Damit verbunden ist auch eine zentrale Verwaltung der Daten beim Bundeszentralamt für Steuern. Und das sind sozusagen die Vorarbeiten, um halt diese Daten in dieser großen Datenbank dann zu speichern, um sie dann den Steuerpflichtigen, den Behörden, aber auch den Arbeitgebern zur Verfügung stellen zu können."
Viele Daten falsch
Damit die Daten auch wirklich stimmen, werden sie jetzt überprüft. Und erste Reaktionen zeigen: die Finanzämter haben offenbar viel mehr falsch gespeichert, als gedacht. Isabell Klocke vom Bund der Steuerzahler bestätigt das: "Die Finanzverwaltung selbst geht wohl von einer Fehlerquote von rund einem Prozent aus. Das sieht momentan so aus, dass es wohl wesentlich mehr wird. Wobei man eben bei 30 Millionen Arbeitnehmern davon ausgehen muss, dass schon ein Prozent relativ viele sind, das sind ja schon 300.000 betroffene Steuerzahler."
Fehlerquelle Behinderten-Pauschbetrag
Für viele Fehler gibt auch schon eine Erklärung. Da geht es um den Behinderten-Pauschbetrag. Der fehlt in vielen Briefen zum Datenabgleich aufgrund eines Software-Fehlers, erklärt Sandra Archut vom Thüringer Finanzministerium. "Die Leute, die einen Behinderten-Pauschbetrag eingetragen haben, sollten sich erst noch mal gedulden, weil sie dann bis November noch einen zweiten Brief bekommen, wo eben dieser Behinderten-Pauschbetrag aufgeführt ist. Und wenn sie dann immer noch keinen Brief erhalten haben, sollten sie eben den Korrekturbedarf anmelden."
Fehler schnell melden
Bei anderen Fehlern gilt: es ist auf jeden Fall sinnvoll die Daten umgehend zu korrigieren. Und wenn ein Fehler dem Staat Nachteile bringt, muss der Bürger ihn auch melden, betont Ingrid Gatter vom sächsischen Landesamt für Steuern. "Also zum Beispiel ich hab für nächstes Jahr die Steuerklasse eins. Und dieses Jahr hatte ich noch die Steuerklasse zwei oder drei, dann bin ich verpflichtet, das zu ändern, weil ansonsten der Lohnsteuerabzug zu niedrig wäre."
Formlose Korrektur möglich
Fehler können übrigens nur schriftlich korrigiert werden. Das kann formlos passieren. Es gibt dazu aber auch Formulare im Internet auf den Seiten der Finanzministerien. Im Zweifelsfall sind auch Nachfragen bei den Finanzämtern möglich. Aber das kann mühsam werden. "Wir haben sehr, sehr viele Anfragen. Das heißt: die Anfragen führen im Moment bei den Informations- und Annahmestellen der Finanzämter zu einem hohen Besucherandrang, so dass auch mit Wartezeiten zu rechnen ist."
Engpässe durch Andrang
Bei diesem Andrang könnte es auch Engpässe geben: Isabell Klocke vom Bund der Steuerzahler hofft, dass alle Fehler in den Steuerdaten trotzdem rechtzeitig korrigiert werden: "Wir hoffen es. Eventuell müßte man hier auch noch mal nachfragen, ob das Ganze zum 1. Januar des nächsten Jahres startbereit ist und die Arbeitnehmer und auch die Arbeitgeber sich darauf verlassen können, dass die richtigen Daten für den Lohnsteuerabzug zur Verfügung stehen." Sonst werden den Arbeitnehmern zuviel Steuern abgezogen.


