Urteil : Klagen gegen Deutschland wegen NS-Verbrechen unzulässig
Deutschland kann nicht von ausländischen Gerichten für Verbrechen der Wehrmacht und der Nazis während des Zweiten Weltkriegs verantwortlich gemacht werden. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag entschied, dass italienische Gerichte Deutschland nicht zu individuellen Entschädigungen verpflichten können.
Völkerrecht gibt Deutschland Immunität
Das höchste Gericht der Vereinten Nationen gab damit einer Klage Deutschlands Recht. Nach Ansicht der Richter haben die italienischen Gerichte gegen die Staatenimmunität verstoßen, die das Völkerrecht Deutschland garantiert.
Privatpersonen dürfen demnach nicht vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat klagen. Die IGH-Richter verpflichteten Italien dazu, per Gesetz oder auf andere Weise sicherzustellen, dass diese Immunität künftig eingehalten wird.
Überlebende von Civitella verlangten Schadenersatz
Die Bundesregierung hatte sich gegen mehrere Urteile italienischer Gerichte gewehrt, die Deutschland wegen Kriegsverbrechen zu Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe verurteilt hatten. Im vor dem IGH verhandelten Fall ging es konkret um ein Massaker der Wehrmacht im Juni 1944 im toskanischen Civitella. Deutsche Soldaten hatten in dem Dorf 200 Zivilisten getötet. Überlebende und Hinterbliebene hatten in den vergangenen Jahren vor italienischen Gerichten erfolgreich auf Entschädigungen geklagt.
80 Verfahren in Italien anhängig
Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Hätte sich die Auffassung der italienischen Gerichte durchgesetzt, hätte nicht nur Deutschland, sondern auch Italien eine Klagewelle wegen Kriegsverbrechen gedroht. Allein in Italien sind etwa 80 Verfahren gegen Deutschland anhängig, an denen sich rund 500 Opfer von Kriegsverbrechen, Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter beteiligt haben. An den Prozessen sind auch Griechen beteiligt. Die italienische Justiz hatte Angehörigen eines Massakers in Distomo das Recht zugesprochen, ihre Ansprüche gegen Deutschland in Italien vollstrecken zu lassen.
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