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Urteil : Klagen gegen Deutschland wegen NS-Verbrechen unzulässig

Deutschland kann nicht von ausländischen Gerichten für Verbrechen der Wehrmacht und der Nazis während des Zweiten Weltkriegs verantwortlich gemacht werden. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag entschied, dass italienische Gerichte Deutschland nicht zu individuellen Entschädigungen verpflichten können.

Völkerrecht gibt Deutschland Immunität

Internationaler Gerichtshof in Den Haag
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag

Das höchste Gericht der Vereinten Nationen gab damit einer Klage Deutschlands Recht. Nach Ansicht der Richter haben die italienischen Gerichte gegen die Staatenimmunität verstoßen, die das Völkerrecht Deutschland garantiert.

Privatpersonen dürfen demnach nicht vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat klagen. Die IGH-Richter verpflichteten Italien dazu, per Gesetz oder auf andere Weise sicherzustellen, dass diese Immunität künftig eingehalten wird.

Überlebende von Civitella verlangten Schadenersatz

Die Bundesregierung hatte sich gegen mehrere Urteile italienischer Gerichte gewehrt, die Deutschland wegen Kriegsverbrechen zu Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe verurteilt hatten. Im vor dem IGH verhandelten Fall ging es konkret um ein Massaker der Wehrmacht im Juni 1944 im toskanischen Civitella. Deutsche Soldaten hatten in dem Dorf 200 Zivilisten getötet. Überlebende und Hinterbliebene hatten in den vergangenen Jahren vor italienischen Gerichten erfolgreich auf Entschädigungen geklagt.

80 Verfahren in Italien anhängig

Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Hätte sich die Auffassung der italienischen Gerichte durchgesetzt, hätte nicht nur Deutschland, sondern auch Italien eine Klagewelle wegen Kriegsverbrechen gedroht. Allein in Italien sind etwa 80 Verfahren gegen Deutschland anhängig, an denen sich rund 500 Opfer von Kriegsverbrechen, Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter beteiligt haben. An den Prozessen sind auch Griechen beteiligt. Die italienische Justiz hatte Angehörigen eines Massakers in Distomo das Recht zugesprochen, ihre Ansprüche gegen Deutschland in Italien vollstrecken zu lassen.

Zuletzt aktualisiert: 03. Februar 2012, 14:32 Uhr

2. Blumenfreund:
Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches! Somit kann die BRD auch nicht für Verfehlungen während des Zweiten Weltkriegs verantwortlich gemacht werden. 1945 hat die Wehrmacht kapituliert, nicht das Deutsche Reich.
03.02.2012
15:19 Uhr
1. marcus:
wann hört das endlich auf? natürlich waren das schreckliche verbrechen aber irgendwann muss doch mal schluss sein. auch wenn ich das immer von politikern höre"...mit unserer besonderen verantwortung..." jedes land hat die pflicht rassismus und jede andere form von unterdrückung auch verantwortungsvoll zu behandeln. anscheinend vergisst hier italien auch ein wenig die eigene rolle und politische gesinnung zu der zeit. genauso gut könnten ja auch deustche deren familien während des 2. weltkrieges verfolgt wurden noch schadenersatzansprüche erheben. da würde mich mal die internationale reaktion interessieren...
03.02.2012
13:48 Uhr

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