Arbeitsmarkt leergefegt : Pflegeheime müssen Senioren mangels Pflegekräften abweisen
In Thüringen hat die Heimaufsicht bereits mehrfach Aufnahmestopps für Pflegeheime verhängt, denen die erforderlichen Fachkräfte fehlten. Aufsichtsleiter Uwe Koch sagte MDR THÜRINGEN, für elf Heime sei in den vergangenen beiden Jahren ein Aufnahmestopp verfügt worden. "Das ist das äußerste Mittel", so Koch. Grundlage sei die Heimpersonalverordnung, nach der mindestens jeder zweite Betreuer eine Fachkraft sein müsse. Die Senioren- und Pflegeheime bräuchten jedoch bis zu ein Jahr, um entsprechende Mitarbeiter zu finden.
Britta Richter vom Paritätischen Wohlfahrtsverband sagte, mittlerweile lockten Heime neue Mitarbeiter mit familienfreundlichen Angeboten wie Kinderbetreuung durch Tagesmütter und flexibleren Dienstplänen. Nach Recherchen von MDR THÜRINGEN bieten einzelne Heime Fachkräften sogar Antrittsprämien von bis zu 2.000 Euro und private Dienstwagennutzung plus Benzingeld.
Bei der Arbeitsagentur sind aktuell in Thüringen 272 offene Stellen für Altenpflege-Fachkräfte gemeldet. Agentursprecher Christian Weinert erklärte, dem stünden jedoch lediglich acht Bewerber gegenüber. Die durchschnittliche Zeit, bis eine solche Stelle besetzt sei, nehme stetig zu.
Heimaufsichtsleiter Uwe Koch erklärt den Personalmangel auch damit, dass es immer mehr Pflegeeinrichtungen im Freistaat gibt. Dieser Trend werde anhalten, weil der Anteil älterer Menschen weiter zunehme.
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Stichwort: Heimpersonalverordnung
Die Heimpersonalverordnung schreibt vor, dass betreuende Tätigkeiten nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Hierbei muss mindestens einer, bei mehr als 20 nicht pflegebedürftigen Bewohnern oder mehr als vier pflegebedürftigen Bewohnern mindestens jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft sein. In Heimen mit pflegebedürftigen Bewohnern muß auch bei Nachtwachen mindestens eine Fachkraft ständig anwesend sein. Fachkräfte im Sinne dieser Verordnung müssen eine entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer sowie vergleichbare Hilfskräfte sind keine Fachkräfte im Sinne der Verordnung.


