Bundesverwaltungsgericht : Feuerwehrleute bekommen Nachzahlung
Das Bundesverwaltungsgericht hat Berufsfeuerwehrleuten in Berlin und Hamburg nachträglich mehrere Millionen Euro für Überstunden zugesprochen. Die Entscheidung des Leipziger Gerichts fiel in insgesamt 23 Revisionsverfahren. Danach sind Ausgleichszahlungen für Arbeitsstunden zu leisten, die über die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche hinausgingen.
Ein Sprecher des Gerichts sagte dazu: "Die Überstunden waren ein Übergangsproblem, weil Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs nicht rechtzeitig in Landesrecht umgesetzt wurden." Der EuGH hatte die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden festgelegt. Die darüber hinausgehende Mehrarbeit muss nun in voller Höhe vergütet werden.
In Hamburg arbeiteten Feuerwehrleute zwischen 1999 und dem Jahr 2005 wöchentlich jeweils etwa zwei Stunden zu viel. In Berlin waren es von 2001 bis 2006 etwa sieben. Dadurch kamen in Hamburg über die Jahre durchschnittlich 600 Überstunden pro Mitarbeiter zusammen, bei den Berlinern waren es sogar mehr als 1.600 - pro Feuerwehrmann. Je nach Besoldungsgruppe bekommen Feuerwehrleute in Berlin nach Schätzungen nun zwischen 25.000 und 30.000 Euro nachgezahlt, in Hamburg etwa 12.000 bis 15.000 Euro. Die Entscheidung gilt als Grundsatzurteil mit rechtlicher Bedeutung auch für andere Bundesländer und Kommunen.
Hohe Mehrkosten für die öffentliche Hand
Nach ersten Schätzungen des Innensenats rechnet Hamburg mit Kosten von rund 20 Millionen Euro. Für Innensenator Michael Neumann (SPD) ist das Urteil das "Ergebnis schwerwiegender Fehler". Er habe bereits im April entschieden, die "rechtlich in jeder Hinsicht unstreitigen Ansprüche" auszugleichen. Seitdem habe man rund 700 Feuerwehrleuten knapp 1,5 Millionen Euro ausgezahlt. Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres reagierte am Freitag abwartend: "Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung getroffen, die uns noch nicht vorliegt. Die finanziellen Auswirkungen können erst nach Auswertung beziffert werden", sagte ein Senatssprecher. "Sobald die Entscheidung vorliegt, wird die Innenverwaltung prüfen, wie wir sie im Interesse der Dienstkräfte der Berliner Feuerwehr schnellstmöglich umsetzen."


