Anwohner-Klagen abgewiesen : Bundesverwaltungsgericht billigt Berliner Flughafenplanung
Das Genehmigungsverfahren für den neuen Großflughafen Berlin-Brandenburg wird nicht neu aufgerollt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit die Klagen mehrerer Gemeinden, Anwohner und einer Wohnungsbaugesellschaft abgewiesen.
Richter sehen keine Arglist
Die Kläger hatten dem Land Brandenburg vorgeworfen, bei der Planfeststellung 2004 bewusst andere Abflugrouten vermerkt zu haben als eigentlich erforderlich. So seien zunächst geradlinige Flugrouten abgebildet gewesen, die später aber in abknickende umgewandelt wurden. Die zu erwartende Lärmbelastung sei in dem ersten Entwurf nicht erkennbar gewesen. Tatsächlich wurden die Routen erst vor einem halben Jahr in einem gesonderten Verfahren festgelegt.
Weil die Klagefrist gegen den Planfeststellungsbeschluss bereits verjährt war, wäre eine Klage nur noch dann zulässig gewesen, wenn die Kläger "arglistig" über die Planung der Flugrouten getäuscht worden wären. Die Leipziger Richter sahen hierfür aber keine Anhaltspunkte. Dass Flugrouten sich zwischen Planung und Inbetriebnahme eines Flughafens ändern könnten, sei bekannt, hieß es. Sie wiesen außerdem darauf hin, dass die Betroffenen schon 2004 gegen den Planfeststellungsbeschluss hätten klagen können. Die beiden Startbahnen dürfen nun mit abknickenden Flugrouten betrieben werden. Tausende Anwohner müssen sich auf Fluglärm einstellen.
Politiker und Luftverkehrswirtschaft begrüßen Urteil
Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck und Berlins Oberbürgermeister Wowereit begrüßten das Urteil der Leipziger Richter. Platzeck sagte, es belege erneut die sachgerechte Arbeit der Planfeststellungsbehörde. Zugleich betonte er, der künftige Flughafen werde positive wirtschaftliche Effekte für die Region haben. Wowereit sagte, die Betreiber hätten versucht, so wenige Menschen wie möglich zu belasten. "Und dies sollte jetzt akzeptiert werden."
Auch der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) signalisierte Zustimmung. Präsident Klaus-Peter Siegloch sagte, mit dem Urteil hätten alle Beteiligten Sicherheit gewonnen.
Bürgerinitiative erwägt Gang nach Karlsruhe
Die Bürgerinitiative Kleinmachnow erwägt, gegen das Urteil vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Sprecher Michael Lippoldt sagte, die Entscheidung der Verwaltungsrichter werde zunächst zwar gründlich geprüft. Er sei sich aber sehr sicher, dass der Gang nach Karlsruhe angetreten werde.
Flughafen verklagt Planer
Aber der Flughafen beschäftigt die Justiz in noch einem weiteren Fall. Dem Potsdamer Landgericht liegt ebenfalls eine Klage vor. Der Betreiber des Flughafens klagt gegen die früheren Projektplaner PG BBI. Dem Generalplaner war im Mai gekündigt worden. Als Begründung war "mangelhafte Koordinierung der Bauüberwachung" genannt worden. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" werden mindestens 80 Millionen Euro Schaden wegen fehlerhafter Planung geltend gemacht. Wann es zum Prozess kommt, ist völlig offen. Der Großflughafen soll am 17. März 2013 in Betrieb gehen. Die Eröffnung war wegen mangelnden Brandschutzes verschoben worden.



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