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Nach der Flucht von Silvio T. : Womöglich keine Besuche in Privatwohnungen mehr

Thomas Wurzel (l-r), Anstaltsleiter der Justizvollzugsanstalt Burg, Ute Albersmann, Pressesprecherin des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt und Prof. Dr. Angela Kolb (SPD) Ministerin für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, informieren am Montag (27.08.2012) in Magdeburg während einer Pressekonferenz.

Nach der Flucht des Schwerverbrechers Silvio T. überlegt das Justizministerium Sachsen-Anhalt, ob besuche in Privatwohnungen künftig überhaupt noch genehmigt werden können. Das Ministerium denke auch darüber nach, elektronische Fußfesseln einzusetzen. Das müsse aber zunächst mit anderen Ländern abgesprochen werden. Denn derzeit fehle dafür noch die gesetzliche Grundlage.

Flucht von Silvio T. war eine Ausnahme

Die Flucht von Silvio T. bewertete Kolb als Einzelfall. Es sei seit Jahren der erste Fall, dass eine Vollzugslockerung missbraucht worden ist. Trotzdem sei das Sicherheitsbedürfnis der Menschen beeinträchtigt und deshalb seien zusätzliche Sicherungen nötig, sagte die Ministerin. Dazu gehöre auch, dass im Gefängnis Burg alle geplanten Ausgänge überprüft werden. In den kommenden zwei Monaten sollen sie nur in Ausnahmen genehmigt werden. Zudem werden die Entscheidungswege verändert, ob ein Gefangener zu Besuchen fahren darf oder nicht.

Ausgänge in Burg zunächst gestrichen

Außerdem sollen die Straftäter bei ihren Ausgängen künftig von Justizbediensteten begleitet werden, die sie aus dem Gefängnisalltag kennen und auch Veränderungen erkennen können. Die Polizei vor Ort soll über die Aufenthalte der Häftlinge informiert werden. Eine Neuerung ist bereits seit dem Wochenende umgesetzt. Weil das Fahndungsfoto von Silvio T. bereits drei Jahre alt war, sollen die Beamten bei sämtlichen Ausgängen aktuelle Fotos von den Gefangenen machen.

Trotz aller Verschärfungen bekannte sich Kolb zum freiheitsorientierten Strafvollzug. Dieser werde nicht zuletzt auch von den Gerichten eingefordert. Entsprechend lag die Zahl der bewachten Ausgänge nach Angaben aus dem Gefängnis Burg im vergangenen Jahr bei 600. In diesem Jahr sind es bislang 478 Ausgänge. Nicht alle Ausgänge führten allerdings zu Familie und Bekannten, sondern auch zu Gerichten und Behörden. Kolb betonte, dass das Ziel soziale Kontakte und ein Umfeld seien, die möglichst dafür sorgten, dass keine weiteren Straftaten passierten.

Kinderfeste hinter Gittern

Auf der Pressekonferenz gaben Kolb und die Gefängnisleitung außerdem weitere Informationen zu Silvio T. und seiner Flucht bekannt. So habe T. eine Sozialtherapie angestrebt und sich auf Gespräche eingelassen. Das sagte die stellvertretende Leiterin der JVA Burg, Ulrike Hagemann, am Montag in Magdeburg. Außerdem  hat sich T. im Gefängnisalltag von Fluchtgedanken distanziert.

Hagemann sagte weiter, dass seinen Aufenthalten außerhalb des Gefängnisses Besuche seiner Ex-Frau und seines Kindes im Gefängnis vorausgegangen seien. Es habe dort auch Kinderfeste und unüberwachte Besuche hinter Gittern gegeben. Dabei habe der 36-Jährige ein Bild eines engagierten Vaters abgegeben, sagte Hagemann.

Die Flucht von Silvio T.

Am 14. August hatte Silvio T. bei einem begleiteten Ausgang seine Wachen ausgetrickst und war geflohen. Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei stellte ihn nach zehn Tagen Flucht in Berlin-Marzahn. Im Gefängnis Burg sollen nun alle geplanten Ausgänge überprüft werden.

T. ist unter anderem wegen Vergewaltigung und Raub verurteilt. Noch bis 2024 muss er eine Haftstrafe absitzen. Danach ist für ihn die Sicherungsverwahrung angeordnet. Er gilt als gefährlich und brutal.

Zuletzt aktualisiert: 04. Oktober 2012, 12:59 Uhr

5. MDR.DE_Redaktion:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir ändern den kryptischen ersten Satz sofort. ;-)
28.08.2012
11:58 Uhr
4. mattotaupa:
@mdr: "Nach der Flucht des Schwerverbrechers Silvio Privatwohnungen künftig überhaupt genehmigt werden können. ..." geiler satzbau und das gleich im ersten satz. hats die korrektur nicht mal bis zum ersten satz geschafft?
28.08.2012
11:39 Uhr
3. Dieter Nauenroth:
Fest steht, dass den Kopf immer der kleine Mann hinhalten muss. In diesem Fall die beiden Justizbeamten. Die wahren Verantwortlichen hingegen, können weiter Freigänge und Urlaub genehmigen. Von den Ministern, egal welcher, kommen immer die selben dummen Kommentare.
28.08.2012
10:22 Uhr
2. Erhard:
Dass, das ein Einzellfall war, ist wohl leicht untertrieben. Wir lesen doch ständig von weggelaufen Häftlingen im Zusammenhang von *Haft-Urlaub*. Das Anlegen von Fußfesseln ist doch die einfachste Methode! Und wer die Fesseln nich möchte, bekommt keinen Ausgang und basta! Jeder normale Mensch, fragt sich natürlich, welches Recht hier entgegen steht. Das Verbrecher, der niederträchtigsten und skrupellosesten Sorte das nicht wollen, ist doch für jeden nachvollziehbar. Doch wir sollten nicht nur an die Täter sondern auch an die potenziellen Opfer denken.
27.08.2012
19:03 Uhr
1. Sunny:
Ich würde es sehr begrüßen wollen, wenn zukünftig absolut keine Freigänge mehr für Schwerverbrecher gibt. Diese sollten gefälligst Ihre Strafe absitzen. Diese Menschen sollten merken, was diese mit ihren Taten angerichtet haben. Und es wäre da sehr sinnvoll, solche Ausgänge zu unterbinden.
27.08.2012
18:37 Uhr

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