Dresden : Landtag hebt Immunität von Linken-Fraktionschef Hahn auf
Der sächsische Landtag hat trotz rechtlicher Bedenken die Immunität von Linken-Fraktionschef André Hahn aufgehoben. Die CDU/FDP-Koalition und die rechtsextreme NPD stimmten am späten Mittwochabend dafür, Linke, SPD und Grüne dagegen. Mit dem Votum steht einer Anklage Hahns wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz nichts mehr im Weg.
Hahn soll wegen seiner Teilnahme an Protesten gegen Rechtsextreme im Februar 2010 in Dresden auf die Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft sieht in Hahn einen Rädelsführer von Blockaden gegen den genehmigten Neonazi-Aufmarsch. Die Anhänger der rechten Szene konnten damals nicht durch die Stadt marschieren, weil Gegendemonstranten den Versammlungsort blockierten.
Aufruf zu illegalen Aktionen?
Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf ein Video auf Hahns Internetseite, das ihn inmitten von Demonstranten zeigt. Nach Angaben der Linkspartei ging der Film aber erst zwei Tage nach der Kundgebung online, womit der Vorwurf des Aufrufs zu nicht genehmigten Aktionen hinfällig sei. Hahn selbst spricht von einem politisch motivierten Verfahren und weist die Vorwürfe zurück.
Die CDU/FDP-Koalition stimmte der Immunitätsaufhebung zu, obwohl es rechtliche Bedenken gibt. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden unlängst infrage gestellt.
Immunität von Ramelow bereits aufgehoben
Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hatte bereits in der vergangenen Woche die Immunität des Linke-Fraktionschefs Bodo Ramelow aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft dem Politiker vor, die Blockade des Neonazi-Aufmarschs am 13. Februar 2010 in Dresden mitorganisiert zu haben. Ramelow hatte dort zu einer Fraktionssitzung unter freiem Himmel aufgerufen. Gegen die beiden Fraktionsvorsitzenden der Linken im Hessischen Landtag, Janine Wissler und Willi van Ooyen, ermittelt die Staatsanwaltschaft ebenfalls.


