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Landgericht Magdeburg : Geldstrafe für Angeklagten im Jalloh-Prozess

Der Berufungsprozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle dauerte fast zwei Jahre. Nun hat das Landgericht Magdeburg sein Urteil gesprochen: Der damals diensthabende Polizist ist zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Er habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, urteilte das Landgericht. Verteidigung und Nebenkläger überlegen, ob sie in Revison gehen. Was genau am 7. Januar 2005 in der Zelle geschah, konnte auch in dem Berufungsverfahren nicht geklärt werden. Deshalb hält die Kritik an dem Verfahren an.

Ein Foto und Blumen liegen zum Gedenken an Oury Jalloh am 07.01.2010 vor einer Polizeistation in Dessau-Roßlau.

In dem Berufungsprozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle ist der angeklagte Polizist zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg sprach den Angeklagten am Donnerstag der fahrlässigen Tötung für schuldig.

Urteil liegt über der Forderung der Anklage

In ihrer Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Methling, dass der Angeklagte als verantwortlicher Dienstleiter für eine ständige Überwachung der Zelle hätte sorgen müssen. Das sei angesichts der starken Alkoholisierung und des Drogenkonsums von Jalloh geboten gewesen. Hinweise darauf, dass Jalloh durch jemand anderen angezündet worden sein könnte, fand das Gericht nicht. Methling sagte, es gebe dafür kein einziges Beweismittel. Vielmehr geht das Landgericht davon aus, dass Jalloh das Feuer selbst gelegt hat, "um auf sich aufmerksam zu machen". Zudem stellte die Richterin fest, dass die Polizisten Jalloh gar nicht erst mit auf das Revier hätten nehmen dürfen. Es habe keine Straftat vorgelegen und er habe auch keine Gefahr für sich selbst dargestellt.

"Wir haben aber nicht festgestellt, dass Beweismittel gezielt vernichtet wurden."

Die Vorsitzende Richterin Claudia Methling

Mit dem Urteil ging das Gericht sogar über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die auf eine Geldstrafe von 6.300 Euro wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen plädiert hatte. Das Landgericht Magdeburg hatte fast zwei Jahre lang versucht herauszufinden, was am 7. Januar 2005 in der Dessauer Polizeizelle geschah, in der Jalloh verbrannte. Vollständig aufzuklären war das aber nicht.

Verteidigung überlegt in Revision zu gehen

Die Verteidigung des angeklagten Polizisten bezeichnete das Urteil als unangemessen. Sie hat jetzt eine Woche Zeit, um über eine Revision zu entscheiden. Verteidiger Attila Teuchtler sagte, allerdings sei nicht klar, ob der schwer erkrankte Angeklagte die Kraft habe, gegen das Urteil vorzugehen. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt. Teuchtler sagte in seinem Plädoyer, seinem Mandanten sei keine Straftat anzulasten. Vielmehr habe es sich um eine Verkettung unglücklicher Umstände gehandelt. In seinen Schlussworten hatte der Angeklagte bedauert, dass er Jalloh nicht habe retten können.

Auch die Nebenkläger, die die Familie Jallohs vertreten, wollen innerhalb der nächsten Woche über eine Revision entscheiden. Sie hatte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung beantragt. Ein konkretes Strafmaß hatten die Anwälte nicht genannt. Sie bemängelten, dass im Prozess zahlreiche Fragen offengeblieben und Beweismittel verschwunden seien. Nach wie vor gehen die Nebenkläger davon aus, dass Jalloh in der Dessauer Polizeizelle angezündet wurde.

Staatsanwalt änderte Anklage

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gefordert. Oberstaatsanwalt Christian Preissner sagte, der Angeklagte hätte die Pflicht gehabt, selbst in die Zelle zu schauen und alles zur Rettung Jallohs zu unternehmen. Er hätte zudem prüfen müssen, ob der betrunkene und unter Drogen stehende Jalloh weiter hätte gefesselt bleiben müssen. Laut Anklage soll der Polizeibeamte den Feueralarm zunächst zwei Mal ausgeschaltet haben, ohne der Sache auf den Grund zu gehen. Als die Zelle dann schließlich doch geöffnet wurde, sei Jalloh bereits tot gewesen.

Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft von fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge ausgegangen. Sie hatte vermutet, dass der Angeklagte nicht schnell genug auf den Rauchalarm reagiert und damit wertvolle Zeit für die Rettung vertan hatte. Die Frage jedoch, ob der Polizeibeamte Jalloh tatsächlich hätte retten können, könne nicht mehr eindeutig beantwortet werden, sagte Oberstaatsanwalt Preissner.

Jalloh-Initiative spricht weiter von Mord

Unmittelbar vor der Urteilsverkündung hat die "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh" mit einer Mahnwache vor dem Magdeburger Landgericht an den Tod des Asylsuchenden erinnert. Aus ihrer Sicht steht hinter dem Geschehen in der Polizeizelle ein Mord. Auf den Stufen zum Gerichtsgebäude stellte die Initiative weiß-rote Kreuze auf. Auch bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal skandierten einige Mitglieder der Initiative: "Oury Jalloh - das war Mord".

Kritik an der juristischen Aufarbeitung des Falles übte auch die Präsidentin der Internationalen Liga für Menschenrechte, Fanny-Michaela Reisin. Gericht und Staatsanwaltschaft hätten nur ein halbherziges Aufklärungsinteresse gezeigt. Vielmehr hätten sie sich auf die These der Selbstentzündung durch Jalloh beschränkt. Reisin sagte, in dem Prozess seien dennoch viele neue Indizien zutage gefördert worden, die zu einer Abkehr von dieser These hätten veranlassen können. Dazu sei das Gericht aber nicht bereit gewesen.

Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl bezeichnete das Verfahren als "ein rechtsstaatliches Desaster". Am Ende bleibe weit mehr als Unbehagen angesichts von polizeilichen Schweigekartellen, Zeugenabsprachen, Erinnerungslücken und verschwundener Dokumente, so Pro Asyl. Amnesty International in Deutschland forderte anlässlich des Urteils erneut unabhängige Untersuchungen bei rechtswidriger Polizeigewalt.

Bundesgerichtshof hob ersten Freispruch auf

Ein Fotograf dokumentiert die Zelle Nr. 5 im Polizeirevier Dessau-Roßlau
Das Gericht konnte nicht klären, was genau in der Polizeizelle geschah.

In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Dessau waren der damalige Dienstgruppenleiter und ein Kollege am 8. Dezember 2008 freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil für den diensthabenden Polizisten im Januar 2010 auf. Die Begründung sei lückenhaft und die Würdigung der Beweismittel nicht nachvollziehbar, erklärten die Richter damals und gaben den Fall dem Landgericht Magdeburg zur Neuverhandlung. Der Freispruch für den anderen Polizisten ist dagegen rechtskräftig.

Der aus Sierra Leone stammende Jalloh war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers gestorben. Nach Darstellung der Polizei soll er die Matratze, auf der er an Händen und Füßen gefesselt war, selbst mit einem Feuerzeug angezündet haben. Was genau in der Polizeizelle passiert ist, konnte aber auch in dem Berufungsverfahren nicht eindeutig geklärt werden. So hatte ein Brandgutachter nicht ausgeschlossen, dass Jalloh die Matratze selbst hätte anzünden können. Wie das Feuerzeug, mit der die Matratze entzündet worden war, aber überhaupt in die Zelle kam, konnte nicht festgestellt werden. Jalloh war von den Beamten durchsucht worden, nachdem er in betrunkenem Zustand mehrere Frauen belästigt hatte und deshalb festgenommen worden war.

Feuertod in Polizeigewahrsam: Oury Jalloh - ein Fall sorgt für Aufsehen

Am 7. Januar 2005 verbrannte der Asylbewerber Ouri Jalloh in einer Zelle des Dessauer Gefängnisses. Der Fall schlug Wellen, zog Proteste und Prozesse nach sich - im Zentrum die Frage nach der Verantwortung der Polizei. [mehr]


Zuletzt aktualisiert: 14. Dezember 2012, 13:20 Uhr

25. Bastian:
@Norman Schulz "Wäre es ein Deutscher Staatsbürger gewesen, hätte es einen Freispruch bzw. überhaupt keine Anklage gegeben !" Woher wissen sie das? Oder ist das eine haltlose Unterstellung? "um einen mustergültigen Bürger der als Gast in unserem Land lebte" Und finden sie den Tod gut?
15.12.2012
22:27 Uhr
24. Bastian:
@Bürger: "Endlich Ruhe! Wenn es ein Spendenkonto für den Polizeibeamten gibt! Zahle ich gerne Geld ein. Frechheit das für einen Kriminellen so ein Wind gemacht wird." Ich kann gar nicht so viel fressen... Nicht nur der eine Beamte gehört bestraft. Wie es der Richter beim letzten Prozess sagte: "Das, was hier geboten wurde, war kein Rechtsstaat mehr, und Polizeibeamte, die in besonderem Maße dem Rechtsstaat verpflichtet waren, haben eine Aufklärung verunmöglicht. All diese Beamten, die uns hier belogen haben sind einzelne Beamte, die als Polizisten in diesem Land nichts zu suchen haben." Richter Manfred Steinhoff
15.12.2012
22:15 Uhr
23. marc:
Grüße aus México. Leider habe ich bis heute noch Bekannte in Dessau die sagen das dass so richtig war. Somit stellt mir die Frage, ein Familienmitglied lebt im Ausland. Nur hier sind Sie auch mal gewesen. [...] | [Anmerkung der MDR.DE-Redaktion: Absatz wegen Pauschalisierung / Unterstellung entfernt]
14.12.2012
10:42 Uhr
22. ihrname:
Ohne Richterbeschluß in die Zelle ? Wildwest in Dessau oder Was ?
14.12.2012
09:24 Uhr
21. Calle:
Das Gesetz brechen und jetzt Gerechtigkeit fordern? Das kann doch nicht sein. Ein Freispruch wäre die richtige Entscheidung gewesen, aber da hat die Richterin es wohl mit der Angst zu tun bekommen. Leider passiert dies viel zu oft. Was ist aus diesem Staat nur geworden wo Täter zu Opfern werden. Der Kommentar von Stichpimpuli trifft es genau. Durch solche Urteile wird unsere Polizei nur verunsichert und zum wegschauen animiert und das rechte Lager wird auch noch gestärkt. Aber wer will denn das? Ich möchte mein Leben in Sicherheit verbringen. Selbst meine ausländischen Freunde sagten:"Wenn man sich an das Gesetz hält, kommt man erst gar nicht in solche Situationen", dann sagt das auch viel aus.
14.12.2012
06:51 Uhr
20. Roland Staer:
FRAGEN: 1.Jalloh stand unter Drogen,hatte mehr als 2Promille und er konnte so rational handeln,dass er den feuerfesten Überzug d. Matratze zerstörte,um sie dann in Brand zu setzen? 2.mit einem Feuerzeug,dass bei d. Durchsuchung hätte gefunden werden sollen?Außerdem:das Feuerzeug war ursprünglich nicht mal auf d. Liste der nach dem Brand gefundenen Gegenständen;es wurde im Nachhinein hinzugefügt. 3.Diverse Videoaufnahmen,die nach dem Vorfall entstanden sind,sind verschwunden.Wohin? 4.Die zuständigen Polizisten machen Aussagen,die sie danach zurückziehen,lügen o. können sich nicht mehr erinnern-wie passt das in das Puzzle? 5.Diverse Fakten (zB,dass Jalloh fixiert wurde) wurden zurückgehalten und erst nach&nach bekannt gegeben-warum? 6.Wieso wurde Jalloh nicht ins Krankenhaus eingewiesen? 7.Wie kann es sein,dass unter dem selben Dienstgruppenleiter 3Jahre vor dem Vorfall ein Obdachloser in der selben Zelle seinen Verletzungen erliegt? (Zuständig war übrigens der selbe Arzt,wie bei Jalloh
14.12.2012
01:34 Uhr
19. andy:
der "gerd" möge doch die beamten, falls er (z.b. im ausland) in schwierigkeiten gerät auf seine weiße hautfarbe hinweisen.
14.12.2012
01:08 Uhr
18. Roland Staer:
FAKTEN: Oury Jalloh wird in Gewahrsam genommen, weil er auf der Straße, stark alkoholisiert und unter Drogeneinfluss, Frauen belästigt hat. Er wehrt sich gegen die Festnahme, weshalb er in der Ausnüchterungszelle fixiert wird. Neben den regelmäßigen Kontrollgängen wird Jalloh noch über ein Gegensprechanlage kontrolliert. Da der zuständige Polizist drehte die Lautstärke der Anlage herunter (da Jalloh in der Zelle lärmte) und ignorierte den Feuerarlarm (da er an eine Störung glaubte). Hier kann, nein hier MUSS man von fahrlässiger Tötung sprechen!Egal ob Oury Jalloh sich selbstumbringen wollte oder was auch immer geschehen ist - der Polizist war verantwortlich und er handelte fahrlässig!
14.12.2012
00:53 Uhr
17. des-saster:
Ich bin überzeugt, dass die sachlichen Argumente von Stichpimpuli die größte Schnittmenge der Meinungen zu diesem Thema vereinigt. Dazu habe ich auch genug Gespräche mit Kollegen und Bekannten geführt. Sorry, ihr nun enttäuschten linken Widerstandskämpfer-von diesen Leuten gehört niemand der rechten Szene an-sie leisten sich den Luxus eigener Gedanken. Von der in Deutschland gepriesenen Demokratie erwarte ich nun einen Vorstoß der Medien, ein Konto für den Polizisten einzurichten, der die "Strafe" zu zahlen hat. Es ist sicher bald gefüllt...
13.12.2012
21:45 Uhr
16. Jörg Böllicke:
Wir brauchen hier eigentlich nicht über Beweislagen und der gleichen diskutieren.Fakt,so die Ermittlungen .J. hat sich selbst angezündet ,wozu?Und zweitens halte ich es mit einem Spruch von Sean Connery aus "Family Business" mit Matthew Broderick und Dustin Hoffman;"...kannst du den Knast nicht überstehen,darfst du halt keine Dinger dreh´n..." In diesem Sinne...
13.12.2012
20:53 Uhr

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