Landgericht Magdeburg : Geldstrafe für Angeklagten im Jalloh-Prozess
Der Berufungsprozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle dauerte fast zwei Jahre. Nun hat das Landgericht Magdeburg sein Urteil gesprochen: Der damals diensthabende Polizist ist zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Er habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, urteilte das Landgericht. Verteidigung und Nebenkläger überlegen, ob sie in Revison gehen. Was genau am 7. Januar 2005 in der Zelle geschah, konnte auch in dem Berufungsverfahren nicht geklärt werden. Deshalb hält die Kritik an dem Verfahren an.
In dem Berufungsprozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle ist der angeklagte Polizist zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg sprach den Angeklagten am Donnerstag der fahrlässigen Tötung für schuldig.
Urteil liegt über der Forderung der Anklage
In ihrer Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Methling, dass der Angeklagte als verantwortlicher Dienstleiter für eine ständige Überwachung der Zelle hätte sorgen müssen. Das sei angesichts der starken Alkoholisierung und des Drogenkonsums von Jalloh geboten gewesen. Hinweise darauf, dass Jalloh durch jemand anderen angezündet worden sein könnte, fand das Gericht nicht. Methling sagte, es gebe dafür kein einziges Beweismittel. Vielmehr geht das Landgericht davon aus, dass Jalloh das Feuer selbst gelegt hat, "um auf sich aufmerksam zu machen". Zudem stellte die Richterin fest, dass die Polizisten Jalloh gar nicht erst mit auf das Revier hätten nehmen dürfen. Es habe keine Straftat vorgelegen und er habe auch keine Gefahr für sich selbst dargestellt.
Mit dem Urteil ging das Gericht sogar über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die auf eine Geldstrafe von 6.300 Euro wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen plädiert hatte. Das Landgericht Magdeburg hatte fast zwei Jahre lang versucht herauszufinden, was am 7. Januar 2005 in der Dessauer Polizeizelle geschah, in der Jalloh verbrannte. Vollständig aufzuklären war das aber nicht.
Verteidigung überlegt in Revision zu gehen
Die Verteidigung des angeklagten Polizisten bezeichnete das Urteil als unangemessen. Sie hat jetzt eine Woche Zeit, um über eine Revision zu entscheiden. Verteidiger Attila Teuchtler sagte, allerdings sei nicht klar, ob der schwer erkrankte Angeklagte die Kraft habe, gegen das Urteil vorzugehen. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt. Teuchtler sagte in seinem Plädoyer, seinem Mandanten sei keine Straftat anzulasten. Vielmehr habe es sich um eine Verkettung unglücklicher Umstände gehandelt. In seinen Schlussworten hatte der Angeklagte bedauert, dass er Jalloh nicht habe retten können.
Auch die Nebenkläger, die die Familie Jallohs vertreten, wollen innerhalb der nächsten Woche über eine Revision entscheiden. Sie hatte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung beantragt. Ein konkretes Strafmaß hatten die Anwälte nicht genannt. Sie bemängelten, dass im Prozess zahlreiche Fragen offengeblieben und Beweismittel verschwunden seien. Nach wie vor gehen die Nebenkläger davon aus, dass Jalloh in der Dessauer Polizeizelle angezündet wurde.
Staatsanwalt änderte Anklage
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gefordert. Oberstaatsanwalt Christian Preissner sagte, der Angeklagte hätte die Pflicht gehabt, selbst in die Zelle zu schauen und alles zur Rettung Jallohs zu unternehmen. Er hätte zudem prüfen müssen, ob der betrunkene und unter Drogen stehende Jalloh weiter hätte gefesselt bleiben müssen. Laut Anklage soll der Polizeibeamte den Feueralarm zunächst zwei Mal ausgeschaltet haben, ohne der Sache auf den Grund zu gehen. Als die Zelle dann schließlich doch geöffnet wurde, sei Jalloh bereits tot gewesen.
Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft von fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge ausgegangen. Sie hatte vermutet, dass der Angeklagte nicht schnell genug auf den Rauchalarm reagiert und damit wertvolle Zeit für die Rettung vertan hatte. Die Frage jedoch, ob der Polizeibeamte Jalloh tatsächlich hätte retten können, könne nicht mehr eindeutig beantwortet werden, sagte Oberstaatsanwalt Preissner.
Jalloh-Initiative spricht weiter von Mord
Unmittelbar vor der Urteilsverkündung hat die "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh" mit einer Mahnwache vor dem Magdeburger Landgericht an den Tod des Asylsuchenden erinnert. Aus ihrer Sicht steht hinter dem Geschehen in der Polizeizelle ein Mord. Auf den Stufen zum Gerichtsgebäude stellte die Initiative weiß-rote Kreuze auf. Auch bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal skandierten einige Mitglieder der Initiative: "Oury Jalloh - das war Mord".
Kritik an der juristischen Aufarbeitung des Falles übte auch die Präsidentin der Internationalen Liga für Menschenrechte, Fanny-Michaela Reisin. Gericht und Staatsanwaltschaft hätten nur ein halbherziges Aufklärungsinteresse gezeigt. Vielmehr hätten sie sich auf die These der Selbstentzündung durch Jalloh beschränkt. Reisin sagte, in dem Prozess seien dennoch viele neue Indizien zutage gefördert worden, die zu einer Abkehr von dieser These hätten veranlassen können. Dazu sei das Gericht aber nicht bereit gewesen.
Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl bezeichnete das Verfahren als "ein rechtsstaatliches Desaster". Am Ende bleibe weit mehr als Unbehagen angesichts von polizeilichen Schweigekartellen, Zeugenabsprachen, Erinnerungslücken und verschwundener Dokumente, so Pro Asyl. Amnesty International in Deutschland forderte anlässlich des Urteils erneut unabhängige Untersuchungen bei rechtswidriger Polizeigewalt.
Bundesgerichtshof hob ersten Freispruch auf
In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Dessau waren der damalige Dienstgruppenleiter und ein Kollege am 8. Dezember 2008 freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil für den diensthabenden Polizisten im Januar 2010 auf. Die Begründung sei lückenhaft und die Würdigung der Beweismittel nicht nachvollziehbar, erklärten die Richter damals und gaben den Fall dem Landgericht Magdeburg zur Neuverhandlung. Der Freispruch für den anderen Polizisten ist dagegen rechtskräftig.
Der aus Sierra Leone stammende Jalloh war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers gestorben. Nach Darstellung der Polizei soll er die Matratze, auf der er an Händen und Füßen gefesselt war, selbst mit einem Feuerzeug angezündet haben. Was genau in der Polizeizelle passiert ist, konnte aber auch in dem Berufungsverfahren nicht eindeutig geklärt werden. So hatte ein Brandgutachter nicht ausgeschlossen, dass Jalloh die Matratze selbst hätte anzünden können. Wie das Feuerzeug, mit der die Matratze entzündet worden war, aber überhaupt in die Zelle kam, konnte nicht festgestellt werden. Jalloh war von den Beamten durchsucht worden, nachdem er in betrunkenem Zustand mehrere Frauen belästigt hatte und deshalb festgenommen worden war.
Die Kommentierungsdauer ist abgelaufen.
Der Beitrag kann deshalb nicht mehr kommentiert werden.


