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Kleinkinderbetreuung : Kommunen rechnen mit Klagewelle

Der Deutsche Städtetag rechnet mit einer Welle von Klagen, wenn am 1. August 2013 der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz in Kraft tritt. Präsident Christian Ude (SPD), der Oberbürgermeister von München, sagte im ARD-Fernsehen, Eltern könnten dann auf Zuteilung eines Platzes klagen. Sei dieser nicht vorhanden sei, hätten sie Anspruch auf Schadenersatz. Das sei besonders absurd, wenn Städte in Finanznot auch noch Schadenersatz finanzieren müssten.

Baustellenfahrzeuge als Spielzeug für Kinder
Eine riesige Baustelle für die Kommunen: Der Ausbau der Kinderbetreuung

"In vielen Städten ist es nicht zu schaffen", sagte Ude. Dabei seien die Gründe und die Lage in den Kommunen unterschiedlich. Die Betreuungsquoten bei den unter drei Jahren alten Kindern pendelten "zwischen 15 und über 60 Prozent". Wie Ude sieht auch der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, Stephan Articus, Bund und Länder in der Pflicht, mögliche Schadenersatzansprüche zu verhindern. Ude sagte, es müsse schnell Lösungen geben. Auch müssten sich die Länder beteiligen, falls sie nicht genügend Erzieherinnen ausgebildet hätten.

Die familienpolitische Sprecherin der Union im Bundestag, Dorothee Bär (CSU), regte eine bessere Bezahlung an, um dem Mangel an Erzieherinnen und Erziehern zu begegnen: "Wenn die Träger merken, sie bekommen kein qualifiziertes Personal mehr, dann müssen sie mehr Geld in die Hand nehmen." Gerade bei kirchlichen Einrichtungen sei dies möglich. Auch Bär sieht die Länder in der Pflicht. Dem Südwestrundfunk (SWR) sagte sie, der Bund sei ihnen entgegen gekommen. Nun seien die Länder verantwortlich, sie müssten ihre Kommunen unterstützten und dafür möglicherweise auch ihre Haushaltsplanungen ändern.

Kommunen wollen Rechtsanspruch aufweichen

Der Städte- und Gemeindebund schlug vor, den ab 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruch durch ein Stufenmodell aufzuweichen. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagte der Online-Ausgabe des "Handelsblatts", so könne der Kita-Ausbau vorangetrieben und der Gefahr begegnet werden, bei den Eltern "falsche Erwartungen zu schüren". Landsberg unterstütze damit Forderungen der Städte in Baden-Württemberg. Diese wollen, dass der Anspruch zunächst nur für zweijährige Kinder gilt und erst im zweiten Schritt auch auf einjährige Kinder ausgeweitet wird.

Landsberg verlangte auch "flexible Lösungen", etwa eine Vergrößerung von Kindergartengruppen oder das vorübergehende Aussetzen baulicher Standards. Auch müssten sich Eltern "darauf einstellen, dass sie nicht überall den Wunsch-Kitaplatz um die Ecke erhalten können". Auch von den Eltern werde "eine gewisse Flexibilität" erwartet.

Zuletzt aktualisiert: 06. November 2012, 15:17 Uhr

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