Drohender Schadenersatz : Kein Kita-Platz - Das wird teuer für die Kommunen
Angesichts tausender fehlender Kita-Plätze befürchten Kommunen die Schadensersatzforderungen allein begleichen zu müssen. Der Deutsche Städtetag forderte am Dienstag Bund und Länder auf, sich an möglichen Kosten zu beteiligen.
Rechtsanspruch auf Kita-Platz besteht ab August
Hintergrund ist das Versprechen der schwarz-gelben Regierungskoalition, dass ab 1. August 2013 Eltern von Kindern von ein bis drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Bundesweit soll es dann 750.000 Plätze geben. Das wäre für jedes dritte Kind ein Platz - von mehr Nachfrage geht der Bund derzeit nicht aus. Zur Verfügung stellen müssen die Kita-Plätze die Kommunen, doch fehlen nach deren Schätzungen noch rund 150.000 bis 200.000 Plätze bundesweit. Die Lage ist regional äußerst unterschiedlich. So gibt es im Osten mehr Plätze als im Westen, auch werden sie in Ballungsräumen mehr gebraucht als in ländlichen Gegenden.
Eltern, die auf den Platz bestehen, müssen das vom Bund gegebene Versprechen aber bei den Kommunen einklagen. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Stephan Articus, sagte am Montag, Bund und Länder hätten sich "im zeitlichen Horizont und bei der Anzahl der Plätze verschätzt". Sie würden dafür eine "politische Mitverantwortung tragen".
Wer muss den Betreuungsplatz gewährleisten?
Doch wie können Eltern ab dem 1. August ihren Anspruch auf einen Kita-Platz durchsetzen? Rechtsexperten empfehlen, sich zunächst ans Jugendamt zu wenden. Kann das Amt weder einen Kita-Platz noch einen Platz bei einer Tagesmutter vermitteln, können die Eltern vors Verwaltungsgericht ziehen und gegen die Kommune klagen, denn die muss die Betreuung sicherstellen.
Was können die Eltern einklagen?
Wer keinen Kita-Platz findet, muss auf Tagesmutter ausweichen. Alternativen wären auch die Unterbringung in einer privaten Kita oder die Anstellung einer Kinderfrau. Die zusätzlichen Kosten können die Eltern nach Ansicht von Rechtsexperten vor Gericht geltend machen. Als Musterfall könnte hier ein Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichtes von 2012 (Az. 1 K 981/11.MZ) gelten. In Rheinland-Pfalz haben bereits jetzt Eltern von Kindern ab dem zweiten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Eine Mutter, die die Stadt Mainz verklagte, weil sie wegen eines fehlenden Kita-Platzes Mehrkosten in einer privaten Einrichtung hatte, bekam vor Gericht Recht: Die Stadt muss die Differenz zahlen, vorausgesetzt die Berufungsinstanz bestätigt das Urteil. Der Fall liegt jetzt beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig und das entscheidet möglicherweise noch in diesem Jahr darüber.
Inwieweit ist der Verdienstausfall einklagbar?
Große Unbekannte ist bislang, ob die Eltern auch ihren Verdienstausfall einklagen können, wenn sie keine Betreuungskraft für ihr Kind finden. Hier fehlen bislang Präzedenzfälle. Experten empfehlen, sich hier Rechtsbeistand zu holen. Unklar ist bislang auch, ob die Eltern jeden Kita-Platz in ihrer Stadt annehmen müssen oder nur jene, die aufgrund der Entfernung zumutbar sind. Auch hier werden Urteile auf etwaige Rechtsklagen erst Klarheit bringen.
Im März soll es laut Kommunen einen neuen Krippen-Gipfel mit Bund und Länder geben. Dann soll es eine aktuelle Zahl geben, wie viele Betreuungsplätze tatsächlich noch fehlen.


