LKA-Jagd nach Klopapierdieb : Überwachung juristisch nicht korrekt
Das Thüringer Landeskriminalamt hat bei der Suche nach einem Klopapierdieb die eigenen Mitarbeiter nach Einschätzung der LKA-Rechtsabteilung rechtswidrig überwacht. Das geht nach Informationen von MDR THÜRINGEN aus internen Dokumenten der LKA-Juristen hervor.
Der Ton ist deutlich: "Die verdeckte Videoüberwachung in Hausflur und Toilettenbereich ist nicht zulässig." Auf zwei Seiten führen die LKA-Hausjuristen aus, dass der Diebstahl von Klopapier keine verdeckte Videoüberwachung rechtfertige. Besonders dann nicht, wenn es sich um sogenannte Bagatellkriminalität handle, die den Einsatz einer solchen Technik nicht rechtfertige. Damit seien die Persönlichkeitsrechte aller Mitarbeiter verletzt worden.
Rückblick: Im November 2010 wird der LKA-Führung gemeldet, dass Reinigungskräfte in der LKA-Außenstelle in Waltersleben im Ilmkreis sich darüber beschwert hätten, dass Klopapier aus Liefersäcken geklaut würde. LKA-Chef Werner Jakstat ordnet daraufhin eine Untersuchung an. Die Abteilung "Interne Ermittlungen" übernimmt den Fall und installiert Anfang 2011 im Treppenhaus des Hauses 5 in Waltersleben eine Kamera. Dort lagern die Reinigungskräfte in blauen Liefersäcken die angeblich begehrte Beute. Aber auch nach wochenlanger Überwachung findet sich kein Dieb.
Im September 2012 erkundigt MDR THÜRINGEN sich nach dem Verfahren. Das LKA teilt mit, dass die Ermittlungen, die dann zwischenzeitlich sogar von der Staatsanwaltschaft Erfurt geführt wurden, ergebnislos eingestellt worden sind. Bei der Frage nach der Kamera im Hausflur, gibt das LKA an, dass diese verdeckte Überwachung damals mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt gewesen sei.
Tagelange Überwachung ohne richterlichen Beschluss
Das aber widerlegen nun die vertraulichen Dokumente der LKA-Hausjuristen vom 24. März 2011. Nach diesen wurden die LKA-Mitarbeiter von den eigenen Kollegen tagelang überwacht - ohne richterlichen Beschluss. Die Staatsanwaltschaft Erfurt konnte von der Überwachung, wie vom LKA angegeben, gar nichts wissen, denn sie wurde erst am 28. März eingeschaltet - also vier Tage nach der scharfen Kritik der LKA-Hausjuristen an den internen Ermittlern. Die Rechtsabteilung der Behörde hatte auch erst von der Überwachung erfahren, als sie bereits seit längerem lief.
In dem Papier wird der Einsatz der Kameratechnik als "nicht angemessen" bezeichnet. Es würden die Persönlichkeitsrechte aller Mitarbeiter für die Aufklärung eines Bagatellfalls verletzt, so die Juristen. Außerdem seien Kompetenzen bei der Anordnung der ganzen Überwachung verletzt worden. Selbst wenn Gefahr im Verzug beim Diebstahl des Toilettenpapiers vorlag, hätte "binnen drei Tagen" die ganze Aktion durch einen Richter bestätigt werden müssen. Das sei aber nicht der Fall gewesen. Die LKA-Rechtsabteilung votiert am Ende des Papiers dafür, die durch den Leiter "Interne Ermittlung" angeordnete längerfristige Observationsmaßnahme unverzüglich zu beenden. Sollte jedoch weiterhin mehr als zwei Tage überwacht werden, dürfte dies "nicht ohne richterliche Anordnung" erfolgen.
Fragen wirft auch der Ort der Kamera-Installation auf. Das LKA teilte MDR THÜRINGEN auf Anfrage mit, die Kamera sei im Erdgeschoss des Treppenhauses in der Außenstelle Waltersleben aufgebaut worden. In den internen Dokumenten der LKA-Rechtsabteilung wird neben dem Treppenhaus aber auch der Toilettenbereich als Ort der geheimen Überwachung genannt.


