Kampf gegen Keime : Künftig mehr Krankenhauskeime meldepflichtig
Sachsen erweitert die Meldepflicht für gefährliche Krankenhauskeime. Nach Informationen von MDR 1 RADIO SACHSEN will das Gesundheitsministerium die Neuerung am 12. Dezember verkünden und sofort in Kraft setzen.
Ein Ministeriumssprecher begründete die Maßnahme damit, dass dann bei größeren Ausbrüchen die Herkunft sicherer ermittelt und Gegenmaßnahmen schneller ergriffen werden können. "Das ist unter anderem auch bei der Verlegung von Patienten aus dem Pflegeheim in eine Klinik sowie von einer Klinik in eine andere wichtig", so der Sprecher weiter.
Darmkeim KPC wütete besonders in Leipziger Klinik
Wie es hieß, werden 19 weitere Erreger meldepflichtig, darunter der gefährliche Darmkeim KPC. Der zum Teil schwer behandelbare Keim war in den vergangenen zwei Jahren an der Uniklinik Leipzig so häufig aufgetreten wie nirgendwo in Deutschland. In der Klinik hatten sich zwischen Juni 2010 und September 2012 insgesamt 85 Patienten mit KPC infiziert.
Die neue Regelung gilt dem Bericht zufolge für Krankenhäuser, Polikliniken, Dialyse-Einrichtungen, ambulante chirurgische Praxen, Tageskliniken, medizinische Versorgungszentren und Heime.
Nach dem bundesdeutschen Infektionsschutzgesetz (IfSG) können die Bundesländer im Rahmen ihrer Krankenhausgesetzgebung eigene Hygieneverordnungen erlassen.
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