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Einheitliches Krebsregister, bessere Vorsorge : Gesetz zur besseren Krebsbekämpfung auf den Weg gebracht

Die Bundesregierung will die Angebote zur Krebsvorsorge und -behandlung verbessern. Die Ministerrunde hat dazu am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

Kassen sollen Einladungen verschicken

Computertomographie
Die Krankenkassen sollen künftig regelmäßig zur Krebsvorsorge einladen.

Er sieht unter anderem bessere gesetzliche Leistungen, etwa zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs, vor. Die Krankenkassen sollen verpflichtet werden, ihre Mitglieder regelmäßig zu kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen einzuladen.

Ein entsprechendes Programm gibt es derzeit nur zur Brustkrebs-Früherkennung für Frauen. Frühestens ab 2016 soll das Einladesystem zur Kontrolle von Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs-Vorsorge stehen, hatte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr im Vorfeld erklärt. Nicht geklärt ist bislang, ab welchem Alter und in welchen Abständen die Untersuchungen zu Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs stattfinden sollen. Die Altersgrenze soll von der Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen nach jeweils neuesten medizinischen Erkenntnissen festgelegt werden. Bislang finanzieren die Kassen vorsorgliche Darmspiegelungen ab dem 55. Lebensjahr.

Krebsregister an allen Krankenhäusern

Das Krebs-Vorsorgegesetz soll die Bundesländer zudem verpflichten, in allen Krankenhäusern Krebsregister einzurichten. Ziel ist es, Patientendaten zum Krankheitsverlauf bundesweit zu erfassen und daraus Erkenntnisse zur Krebs-Bekämpfung abzuleiten. So sollen Therapien besser überprüft und schneller verbessert werden. Umstritten ist noch, wer die Krebsregister finanziert. Die Kassen lehnen eine Pauschalförderung bislang ab.

Neue Erkenntnisse durch Vereinheitlichung

Derzeit gibt es bundesweit rund 50 solcher Krebsregister in den Ländern. Ihnen fehlen jedoch eine einheitliche Struktur und einheitliche Standards. Die Deutsche Krebsgesellschaft begrüßte deshalb die Pläne. Sie hofft, durch eine bundesweite Auswertung der Patientendaten neue Erkenntnisse zur Krebsbehandlung zu erhalten. Der Generalsekretär der Gesellschaft, Johannes Bruns, verwies unter anderem auf die Behandlung von Brustkrebs. Bei einer bundesweiten Auswertung von Krankenakten sei festgestellt worden, dass bestimmte Lymphknoten nicht unbedingt entfernt werden müssten. Außerdem könnten mit dem Register die Kliniken untereinander besser verglichen werden.

Finanzieller Anreiz gefordert

Im parlamentarischen Verfahren, das nun ansteht, könnte der Gesetzentwurf noch an einigen Stellen geändert werden. So hat CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn bei "Zeit online" beispielsweise angeregt, finanzielle Anreize für die Vorsorgeuntersuchungen zu bieten.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach regte an, die Daten anonymisiert zu veröffentlichen. So könnten die Bürger zum Beispiel sehen, ob es in bestimmten Regionen Deutschlands, etwa in der Nähe von Chemiefabriken, vermehrt Krebsfälle gebe. Auch wäre so deutlich, welche Klinik die besten Behandlungserfolge aufweise.

Zweithäufigste Todesursache

Krebs ist nach Herz- Kreislauferkrankungen die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Jeder Vierte stirbt daran. Die Zahl der Neuerkrankungen steigt stetig. Allein im Jahr 2008 lag sie bei 470.000. Am häufigsten treten Brust-, Darm-, Lungen- und Gebärmutterhalskrebs auf.

Zuletzt aktualisiert: 22. August 2012, 20:28 Uhr

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Gemeinsames Krebsregister Berlin

Derzeit gibt es bundesweit 50 Krebsregister. In Ostdeutschland werden dabei Daten zu Krebserkrankungen und -therapien von den Ländern flächendeckend gesammelt. Diese Daten werden im Gemeinsamen Krebsregister (GKR) in Berlin gebündelt. Das vor 20 Jahren gegründete GKR baut auf dem Nationalen Krebsregister der DDR auf. Es liefert Daten darüber, wie häufig welcher Krebs vorkommt. Die Erfassung soll helfen, die besten Methoden zur Früherkennung und Therapie zu entwickeln.

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