Städte und Gemeinden stärken : Dulig und Tillich für Reform des Länderfinanzausgleichs
Nach der Ankündigung Bayerns, gegen den Länderfinanzausgleich klagen zu wollen, haben sich Sachsens SPD-Chef Martin Dulig und CDU-Ministerpräsident Stanislaw Tillich für eine Neuverhandlung ausgesprochen. Laut Dulig müssten vor allem die Städte und Gemeinden künftig gestärkt werden. Tillich fordert, die Neuverhandlung müsse zügig in Gang kommen und hofft auf eine gütliche Einigung.
Der sächsische SPD-Chef Martin Dulig hat sich für eine Neuverhandlung des Länderfinanzausgleichs für die Zeit nach 2019 ausgesprochen. In einem Gespräch mit MDR 1 RADIO SACHSEN sagte Dulig, dass dabei vor allem die Städte und Gemeinden gestärkt werden sollten. Zuletzt hätten die westdeutschen Länder den Ausgleich auf dem Rücken der ostdeutschen Kommunen ausgehandelt. Insgesamt sei Sachsen aber durch die Investitionen der letzten Jahre gut gerüstet, sagte Dulig.
Die Ankündigung Bayerns, gegen den Finanzausgleich klagen zu wollen, bezeichnete Dulig als Stimmungsmache vor der Landtagswahl. Bayern habe selbst jahrelang vom Länderfinanzausgleich profitiert.
Ministerpräsident Tillich hofft auf gütliche Lösung
Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich hofft auf eine politische Lösung des Streits. Wie der Regierungschef der Leipziger Volkszeitung sagte, müssten dazu zügig Verhandlungen zwischen den Ländern in die Gänge kommen. "Für eine Neuregelung des Länderfinanzausgleichsgesetzes ab 2020 bräuchten wir zuvor Beschlüsse der Länderparlamente, gut wäre bis 2018. Dazu sollten wir bereits 2014 mit den vorbereitenden Datenerhebungen und dann zügig mit den Verhandlungen beginnen." Über diese Eckpunkte hätten die Länder bereits gesprochen. Kommt es zu einem solchen oder ähnlichen Fahrplan, könnte es laut Tillich eventuell dazu kommen, dass die Klage am Ende gar nicht eingereicht wird.
Derzeit erhält Sachsen als sogenanntes Nehmerland den zweithöchsten Betrag nach Berlin. Die Regelung zum Länderfinanzausgleich läuft zeitgleich mit dem Solidarpakt zum Aufbau Ost Ende 2019 aus. Bayern hat angekündigt, gegen die aktuelle Regelung zu klagen, weil das Land sich über Gebühr belastet sieht.
| Bundesland | Ausgleichszahlung gesamt (in Mio. Euro) |
Ausgleichszahlung pro Einwohner (in Euro) |
|---|---|---|
| Berlin | 3.043 | 875 |
| Sachsen | 918 | 222 |
| Sachsen-Anhalt | 540 | 232 |
| Thüringen | 527 | 237 |
| Hansestadt Bremen | 516 | 782 |
| Brandenburg | 440 | 176 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 429 | 262 |
| Rheinland-Pfalz | 234 | 59 |
| Nordrhein-Westfalen | 224 | 13 |
| Niedersachsen | 204 | 26 |
| Saarland | 120 | 118 |
| Schleswig-Holstein | 115 | 40 |
* Quelle: Sächsisches Finanzministerium
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Länderfinanzausgleich
Der Länderfinanzausgleich regelt die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und den Ländern untereinander. Er sieht vor, dass die reichen Bundesländer den armen Bundesländern helfen, um damit überall in Deutschland vergleichbare Lebensverhältnisse herzustellen und zu wahren. Die Geberländer sind Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Alle anderen Länder erhalten dagegen Geld aus dem Finanzausgleich. Bis 2009 war auch Nordrhein-Westfalen ein Geberland. Bis 1986 gehörte Bayern im Gegenzug selbst zu den Nehmerländern.


